Anton Schlecker muss Haftstrafe fürchten
18.07.2012 | 18:47 Uhr 2012-07-18T18:47:00+0200
Essen. Untreue und Bankrott – es sind schwere Vorwürfe gegen den Unternehmer Anton Schlecker. Staatsanwälte ermitteln. Dem Gründer der zusammengebrochenen Drogeriemarktkette droht nun eine mehrjährige Haftstrafe. Aber auch ein „juristischer Deal“ ist möglich.
Die Razzien dauerten mehrere Stunden. Polizei und Staatsanwaltschaft durchsuchten 18 Wohnungen und vier Geschäftsräume. Auch in der Privatvilla von Firmengründer Anton Schlecker wurden die Strafverfolger aktiv. Die Justiz nimmt den Gründer der zusammengebrochenen Drogeriemarktkette und seine Kinder ins Visier. Mehr als 160 Ermittler waren in Baden-Württemberg, Berlin, Bayern, Hessen, Niedersachsen, NRW und Sachsen im Einsatz, um im großen Stil Dokumente und Datenträger sicherzustellen.
Insgesamt richten sich die Ermittlungen gegen 14 Beschuldigte, bei denen der Verdacht der Untreue, des Bankrotts und der Insolvenzverschleppung besteht, wie Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt (LKA) in Stuttgart mitteilten. Auch gegen Mitarbeiter der insolventen Drogeriekette wird ermittelt.
"Vom Sportwagen bis zur schönen Uhr"
Es habe „seit langem und immer wieder“ Vermögensverschiebungen gegeben, erklärte die Staatsanwaltschaft. Dadurch sei den Gläubigern des Unternehmens möglicherweise Schaden entstanden. Firmengründer Anton Schlecker soll kurz vor der Insolvenz mehrere Immobilien an seine Kinder Meike und Lars verkauft haben. Es besteht der Verdacht, dass die Kaufpreise unter dem Marktwert lagen.
Anton Schlecker hat seinen Konzern als „eingetragener Kaufmann“ geführt, deshalb ist die Firmen-Pleite auch seine Insolvenz als Privatmann. „Im Fall Schlecker drängt sich der Verdacht auf, dass der Firmengründer nicht loslassen wollte“, sagt der Bochumer Insolvenzjurist Dirk Andres. „Oft scheuen Unternehmer das Insolvenzverfahren. Aber es ist brandgefährlich, wenn zu spät reagiert wird. In vielen Fällen eröffnet ein Insolvenzverfahren die Chance für eine erfolgreiche Sanierung.“ Meike und Lars Schlecker beteuerten, ihr Vater besitze selbst kein Vermögen mehr. „Vom Sportwagen bis zur schönen Uhr hat er alles als Teil der Insolvenzmasse abgeben müssen.“ Sie fügten hinzu: „Wir unterstützen ihn mit unseren eigenen Mitteln, die wir rechtmäßig besitzen, denn Sippenhaft gibt es im deutschen Recht nicht.“
Monatelanges Verfahren absehbar
Im Falle einer Verurteilung drohen Schlecker bis zu fünf Jahre Haft. Auch ein sogenannter juristischer Deal wäre denkbar, wie der Düsseldorfer Wirtschaftsstrafrechtler Marcus Böttger erläutert. „Ein Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, ist möglich und gerade in Wirtschaftsstrafverfahren nicht unüblich.“ Das Geld könnte auch ein Verwandter zahlen. Doch bis dahin dürften wohl noch einige Monate vergehen. Böttger jedenfalls ist sich sicher, „dass dieses Verfahren noch geraume Zeit dauern wird – mit völlig offenem Ergebnis“.

11:49
@ von Elena72 | #5
Laut Manager Magazin verfügte die Familie Anton Schlecker 2011 über ein Gesamtvermögen von ca. 1,95 Mrd. Euro und belegte damit Platz 56 unter den 500 reichsten Deutschen im Jahr 2011.[7]
Im Januar 2012 meldete Schlecker Insolvenz an. Nach Aussage von Schleckers Tochter Meike sei sein Vermögen und das der Familie aufgezehrt bzw. kein signifikantes Vermögen mehr vorhanden.[8] Laut Manager Magazin stehen der Familie weiterhin rund 70.000 € monatlich (aus Vermögen der Kinder und der Ehefrau) zur Verfügung.[9]
Anton Schlecker e.K. //Die Bezeichnung Eingetragener Kaufmann oder Eingetragene Kauffrau gibt in Deutschland an, dass ein Einzelunternehmer, das heißt eine natürliche Person, als Kaufmann bzw. Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist
23:44
Übrigens, kann der Insolvenzverwalter alle Geschäfte die Herr Schlecker in den letzten 10 Jahren mit seinen Kindern abgewickelt hat rückgängig machen.
Und wenn alle Schuldner ihr Geld zurück erhalten, oder irgendeiner anderen Reglung zu stimmen, liegt überhaupt keine Straftat vor.
Wohl eher die Gläubiger!
23:39
Ein "juristischer" Deal ist für uns Steuerzahler oft preiswerter als ein jahrelanges Verfahren, was oft mehrere Millionen € kostet, und jahrelang eine Kammer blockiert.
Und manchmal sind diese Verfahren so kompliziert das am Ende nichts raus kommt.
Dann wird das Verfahren gegen Summe X eingestellt.
Ansonsten es gibt ja noch nicht einmal eine Anklage. Das ist bis jetzt erst einmal "Spökenkiekerei"
21:55
Was heißt denn Vermögensverschiebungen? Erst mal abwarten und Teetrinken. Wenn er den Gewinn als GmbH gemacht hätte und das Geld normal ausgebucht hätte, dann könnte er damit machen was er will. Natürlich kann er erst mal verkaufen was er will. Ist doch seines. Und was soll denn heißen und Marktwert verkauft. Da gilt doch wohl auch Angebot und Nachfrage. Ist bei einer Zwangsversteigerung auch nicht anders. Wenn keine Käufer da sind geht es auch für ein Schnäpchen weg. Und man sieht jetzt ja wie begehert das alles ist. Schliesslich hat die andere Firma ja auch Insolvenz anmelden müssen.
21:47
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21:27
Wat heißt hier bitte "juristischer Deal"? Der Mann hat einen fairen Prozess mit gerechtem Urteil verdient. Wenn das mit dem Bonzenschutz so weiter gehen sollte, dann habe ich kein Vertrauen mehr in den deutschen Rechtsstaat.
Wie-Sie haben noch Vertrauen?Ich glaube auch schon lange nicht mehr an den Weihnachtsmann...Glück auf!!
20:43
Wer sowas glaubt der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten!
19:30
Vermögensverschiebung ist doch schon immer gängige Handlungsweise wenn man seine soziale Verantwortung los werden will...und das mit dem Deal, klar wer genug Geld hat kann sich vor Gericht frei kaufen weil in der BRD der Grundsatz gilt...JEDER IST VOR DEM GESETZ GLEICH...