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Angst vor Virus kein Storno-Grund

20.07.2007 | 09:08 Uhr

Wir wollen eine Reise stornieren, weil in dem Land derzeit eine Mückenplage herrscht. Diese kleinen Blutsauger übertragen dort ein gefährliches Virus. Zahlt die Reiserücktrittversicherung die Storno-Kosten?

Plötzliche Angst vor gesundheitlichen Gefahren am bereits gebuchten Urlaubsort begründet keinen zulässigen Reiserücktritt, für dessen Stornierungskosten die Versicherung aufkommen muss. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

In dem Fall wollte eine Familie ihren zehntägigen Urlaub auf Mauritius verbringen. Der Traumurlaub war bereits gebucht und bezahlt, als Presseberichte vor dem gefährlichen Chikunguya-Virus warnten, der von den Mücken auf der Insel verbreitet würde. In Panik stornierten die Leute die teure Reise und verlangten das Geld von der Rücktritt-Versicherung zurück.

Unerwartete psychische Erkrankung

Denn seine Frau, so der Mann, habe angesichts der Mücken-Meldungen einen Schock erlitten, berichtete die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline. Solche unerwarteten psychischen Erkrankungen seien ja vom vereinbarten Versicherungsschutz erfasst, argumentierte der Mann.

Das sah das Münchener Amtsgericht anders. "Es ist nicht Sinn und Zweck einer Reiserücktrittsversicherung, den Urlauber vor Stornokosten zu schützen, die dadurch entstehen, dass dem Versicherungsnehmer erst nach Buchung der Reise besondere Gefahren seines Reiseziels bekannt werden", erklärte Rechtsanwälting Prondzinsky-Kohlmetz von der Anwaltshotline. Dieses allgemeine Lebensrisiko müsse der Urlauber selber tragen.

Der Kläger und seine Ehefrrau wären auch ohne die psychische Erkrankung nicht nach Mautirius gereist. Der Grund für die Stornierung waren nach eigenen Angaben allein die Informationen über den Virus."Solche Panikmache lässt sich aber nicht versichern", betonte die Rechtsanwältin. (Az.: 262 C 20636/06)

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