200.000 statt 40.000 Euro - Rossmann klagt gegen Rundfunkbeitrag
10.01.2013 | 14:03 Uhr 2013-01-10T14:03:05+0100
Burgwedel. 200.000 statt bisher 40.000 Euro soll die Drogeriekette Rossmann nach der Umstellung von GEZ-Gebühr auf Rundfunkbeitrag zahlen - und hat deshalb Klage eingereicht. Auch für Firmen gelten durch den "Haushaltspauschale" neue Regeln. Rossmann sieht sich durch sie benachteiligt.
Die Drogeriemarktkette Rossmann klagt gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Das Unternehmen habe im vergangenen Jahr beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Klage eingereicht, sagte ein Rossmann-Sprecher am Donnerstag in Burgwedel und bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Durch die neue Regelung muss die Kette demnach statt bisher 40.000 Euro mindestens 200.000 Euro pro Jahr zahlen.
Seit Anfang dieses Jahres gilt der neue Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr abgelöst hat. Der neue Beitrag muss seither pauschal für jeden Haushalt unabhängig von der Zahl der Rundfunkgeräte gezahlt werden. Die Gebühr von 17,98 Euro pro Monat entspricht der bisherigen Standardgebühr für die Nutzung von TV, Radio und Computer. Auch für Firmen gelten neue Regeln. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Fahrzeuge.
Rossmann hat 1750 Filialen in Deutschland
Unternehmen mit vielen Filialen würden benachteiligt, sagte der Rossmann-Sprecher. Die Drogeriemarktkette klage daher unter anderem wegen eines Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot. Rossmann hat nach eigenen Angaben rund 1750 Filialen, 26.000 Mitarbeiter und verfügt zudem über 450 betrieblich genutzte Fahrzeuge.
Seit dem Jahreswechsel klingeln sie nicht mehr an der Haustür: Kontrolleure der GEZ. Künftig muss nämlich jeder Haushalt pauschal 17,98 Euro bezahlen. Wir sagen Ihnen, welche Vor- und Nachteile die Neuerung bringt und wer einen Rabatt beantragen kann.
Der Unternehmenssprecher wies zudem darauf hin, dass es in den Filialen weder Radios noch Fernseher noch internetfähige Computer gebe. Rossmann will nach seinen Angaben in dem Rechtsstreit auch bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die sogenannte Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof richtet sich formal gegen die Zustimmung des Landes zum Rundfunkstaatsvertrag. (afp)

19:28
@dongiovanni
Kriegen die Privaten (die für nöppes, die sie meinen) ihr Geld vom Lieben Gott???????
Woher kommt das Geld für die Privaten? Letztendlich zahlt auch hier der Endverbraucher, an der Ladenkasse.
Allerdings wird von den Einnahmen ein Großteil, so etwa 30% nicht für "Qualität" ausgegeben, also fürs Programm sondern für Gewinne und natürlich die Herstellungskosten der Werbung. Sehen Sie gerne Werbung. Sehr tolle Qualität, nicht wahr?
So erheben alsoauch die Privaten - von der Natur der Sache her - einen Zwangsbeitrag.
Fällt der ÖRR weg, dann haben die Privaten ein Machtmittel. "Umsonst-Fernsehen" gibt es dann nur noch in Häppchen. Wer mehr will und ein Vollprogramm sehen möchte, zahlt ein Abo, wie beispielsweise bei Sky, für 50 Euro im Monat oder so.
Wollen Sie das?
Nein?
Aber die Privaten träumen davon. Wenn der ÖRR wegfallen würde, dann könnte man so richtig absahnen und die Aktionäre noch besser bedienen.
Wollen Sie das?????
23:53
Egal ob GEZ oder Rundfunkfunkbeitrag. Beides muss weg. Ich wäre bereit nur private Sender zu sehen, weil die Gebühren nicht in die Qualität, sondern in die Taschen einiger Lobbyisten gestopft werden. Amerika ist doch ein gutes Beispiel, da geht es ohne Beitrag.
13:39
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09:20
Das wir ein öffentlich-rechtliches Fernsehen haben in Deutschland ist schon gut so.
08:43
Hoffentlich wird dieses "Model" vom Gericht für komplett verfassungswidrig erklärt.
Eine s. g. "Rundfunkgebühr" die unabhängig von vorhandenen Rundfunkgeräten gezahlt werden soll und das auch noch per Gesetz, erinnert mehr an Wegelagerei!
01:23
Das neue Gebührenmodell. Wer hats erfunden?
Der Herr Kirchhof. Paul Kirchhof. Der Steuerpapst. Freund der Neoliberalen.
Also der, der über Steuern reden kann, wie Hunde über das Gassigehen, der aber von der Ökomomie so viel Ahnung hat, wie ein Hund über die Zusammensetzung seines Urins.
01:12
@vantast
Das Verfassungsgericht hat dazu schon mehmals einiges gesagt und die als "Zwangsgebühr" diffamierte Rundfunkgebühr gebilligt.
Wer wegen eines Betrages, der monatlich 2 Euro billiger ist als das Abo der gegen den Rundfunkbeitrag geifernden Bild-Zeitung, die Bürgerrechte reklamiert, der hat nicht alle Tassen im Schrank.
01:07
Hoffentlich macht das Verfassungsgericht bald einen Strich durch diese unwürdige Zumutung der Bürger. Die abartige Zwangsmaßnahme ist ein Produkt gefühlloser Juristen, die keine Ahnung von Bürgerrechten haben und die unbedingt ein wasserdichtes Bezahlsystem haben wollten, dem keiner entkommen soll. Dr.Goebbels hätte das auch sehr begrüßt.
00:32
Für Apologeten des Neoliberalismus ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk störend
Schon seit Jahren geifert der "Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V.." mit Hilfe von Erfüllungsgehilfen in der Politik gegen den ÖRR und er schlägt seit Mitte der 1980er Jahre vor, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reduzieren.
Er soll durch politisch verordnete Finanzknappheit, Programm- und Personalreduzierung ausgetrocknet werden, so dass er dem Publikum entbehrlich erscheint.
00:20
Sie stellen auf dei sogenannte "Freiheit" ab und sind auch da zu verordnen - bei den sogenannten "Freiheitlichen".
Ginge es nach deren Nase, gäbe es nur privates Fernsehen.
Ein solches privates System hätte natürlich die Qualität und Quantität der heutigen Programmvielfalt nur dann, wenn der Bürger auch kräftig zur Kasse gebeten wird:
an der Ladenkasse uind im Pay-TV.
Ein Sky-Abo kostet heute 12,90 Euro je Monat (Starterpaket- das meiste davon ist Trash-TV) bis zu stolzen 66.90 Euro (!) je Monat.
Die Umsätze von Sky und den anderen Programmanbietern kann sich sehen lassen und können sich mit den "Umsätzen" der ÖR mittlerweile fast messen.
Unterschied zu den ÖR allerdings ist, dass es hier Anteileigner gibt, die Gewinne sehen wollen, die nicht etwa wieder ins Unternehmen fließen sondern gefälligst in aufs Nimmerwiedersehen in deren Priatschatullen landen sollen.
Freiheit ist hier in erster Linie nur der Wunsch, sich die Geldtaschen vollzuhauen.