EU-Norm : Alte Kindersitze nicht mehr erlaubt

Ruhrgebiet. Ab Dienstag dürfen nur noch Autositze für Kinder verwendet werden, die die Kennzeichnung ECE R 44/03 tragen. Experten warnen: Ältere Schätzchen sind technisch überholt und könnten gefährlich werden.
„Natürlich verfügt der Sitz über das ECE Prüfzeichen (ECE R 44/02)” wirbt der Ebay-Verkäufer für seinen „unfallfreien” Kindersitz „aus Omas Wagen”. Aber wenn die Auktion am Samstag zu Ende gegangen ist, dann darf der so gekennzeichnete Kindersitz wie tausende andere auch seit vier Tagen nicht mehr benutzt werden. Die EU will es so – und das zu Recht.
Ab Dienstag, 8. April, dürfen nur noch Kindersitze verwendet werden, die der seit 1995 geltenden Prüfnorm ECE R 44/03 entsprechen. Bei der Benutzung eines älteren Schätzchens nach den Normen 44/01 und 44/02 drohen 30 Euro Bußgeld.
Der Aufkleber an der Rück- oder Unterseite eines Kindersitzes gibt Auskunft, nach welcher ECE-Norm er geprüft worden ist, in diesem Fall nach der aktuellen Norm ECE R 44/04. Darauf weist auch der untere Zahlencode unter dem europäischen E-Prüfzeichen im Kreis hin (die Nummer hinter dem E weist auf das prüfende Land hin, 1 bedeutet Deutschland). Konkrtet sagen die ersten beiden Ziffern (hier 04), nach welcher Version der ECE-Prüfnorm 44 der Sitz geteste wurde. Verboten sind also ab 8. April Sitze, bei dem der Aufkleber mit der Ziffernfolge 01 oder 02 beginnt.
Wichtiger als das: Diese Ur-Kindersitze aus der Frühzeit der seit genau 15 Jahre geltenden Kindersicherungspflicht sind technisch überholt. Und sie können allein aufgrund ihres Alters gefährlich sein. Bastian Roet vom Automobilclub AvD warnt: Rücken- und Seitenführung sowie die Gurtschlösser waren damals einfach schlechter. Dazu kommt die Gefahr von Materialermüdung und versteckten Brüchen. Wer ein Kind mit einem solchen Sitz transportiert und einen Unfall hat, trägt nicht nur die moralische Verantwortung für vielleicht schwerer ausfallende Verlettzungen. Er kann unter Umständen auch rechtlich belangt werden, wegen fahrlässiger Körperverletzung zum Beispiel.
Wieviele der mindestens 13 Jahre alten Babyschalen, Sitze und Sitzerhöhungen noch im Einsatz sind, darüber will kein Experte eine Aussage treffen. Es gibt sie aber noch, die schlechten Dinge: In Omas Wagen, auf dem Kinderbasar und am schwarzen Brett der Tagesstätte. Alterungserscheinungen finden sich natürlich auch bei ergrauten Exemplaren, die noch zulässig sind, weshalb beim Gebrauchtkauf eine penible Sichtprüfung Pflicht ist.
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