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Zweckbindung

Weniger Geld für Sozialwohnungen

07.04.2009 | 07:38 Uhr
Weniger Geld für Sozialwohnungen

Düsseldorf. Die „Vollintegration der Wohnungsbauförderanstalt Wfa in die NRW-Bank” klingt auf den ersten Blick wie eine harmlose technische Operation. Die Opposition im Landtag, der Mieterbund und der DGB aber befürchten, dass dabei soziales Wohnungsbauvermögen verschleudert wird.

Es scheint auf den ersten Blick eine harmlose technische Operation zu sein, die regierungsintern unter dem Titel „Vollintegration der Wohnungsbauförderanstalt Wfa in die NRW-Bank” läuft. Doch die Befürchtung des Mieterbundes, des DGB, der SPD und Grünen, bei dieser Aktion der schwarz-gelben Landesregierung handele es sich um die Verschleuderung des sozialen Wohnungsbauvermögens zu unbestimmten Zwecken an die Förderbank NRW, erhält neuen Auftrieb.

Immerhin geht es um die satte Summe von 18 Milliarden Euro – ein Vermögen in einem Wert, der ein Drittel des Landeshaushalts umfasst. Das Geld dient zur Vergabe günstiger Kredite für den Bau neuer Sozialwohnungen mit billigen Mieten, für die Renovierung von Altbauten oder den Bau von Einfamilienhäusern für weniger betuchte Familien.

Geld darf nur für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden

Die 18 Milliarden Euro des Wohnungsbauvermögens unterliegen seit Jahrzehnten per Gesetz einer Zweckbindung: Das Geld darf nur für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden. Es wird daher heute getrennt von der NRW-Bank in einer eigenen Anstalt (Wfa) verwaltet – aus Schutz vor den finanziellen Gelüsten anderer.

Doch genau diese Zweckbindung will die Regierung aufheben – damit das fürs Geschäftsvolumen nötige Eigenkapital der NRW-Bank durch das Wfa-Vermögen steigt. In ihrer Kabinettsvorlage, die der WAZ vorliegt, bestätigt die Regierung die Befürchtungen der Opposition und Mieterverbände – danach darf das Vermögen künftig für alles Mögliche verwendet werden.

Sanierungsbedarf im Ruhrgebiet hoch

„Der Vorteil der Integration liegt in einer deutlich erhöhten Flexibilität des Fördermittel-einsatzes”, heißt es im Papier. „Der Wegfall der Zweckbindung ermöglicht den Einsatz von neuen zusätzlichen Fördermitteln, etwa in den Bereichen: Umweltschutz, Innovationsförderung, Krankenhausfinanzierung, Bildungsförderung, Medien, Unterstützung der Kommunen bei Cross-Border-Leasing und Kassenkrediten, Verstärkung der Konjunkturpakete durch zusätzliche Programme.” Die Förderschwerpunkte könnten jedes Jahr aktualisiert werden. Dies bedeute aber „keinen Verzicht auf die soziale Wohnraumförderung”.

Doch selbst die Opposition unterstellt dies der Regierung nicht. Aber sie glaubt, dass die Förderung günstiger Wohnungen immer mehr abnimmt – obwohl der Sanierungsbedarf im Ruhrgebiet hoch sei und es zu wenige bezahlbare Wohnungen in den Großstädten Aachen, Köln, Düsseldorf oder Münster gebe.

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Peter Szymaniak

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