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Lebenslange Haft wegen Mordes für Landwirt aus Bottrop

Lebenslange Haft wegen Mordes für Landwirt aus Bottrop

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Landwirt Thomas Johannes Schulte-Repel ist angeklagt seine Ehefrau ermordet zu haben. Foto: Ralf Rottmann
Weil er seine Frau im Schlaf erschossen haben soll, muss ein Bottroper (40) lebenslang in Haft. Das Schwurgericht sprach ihn des Mordes schuldig.

Essen/Bottrop. 

Er saß das erste Mal vor einem Strafgericht und hörte äußerlich unbeeindruckt das für ihn vernichtende Urteil. Lebenslange Haft verhängte am Dienstag das Essener Schwurgericht gegen den Bottroper Landwirt und Gladbecker Caritas-Mitarbeiter Thomas S. (40). Überzeugt zeigten sich die Richter, dass der dreifache Vater am 18. Februar seine schlafende Ehefrau Andrea (35) hinterrücks mit einem Kopfschuss ermordet hatte. Der elfjährige Sohn hatte sie am Mittag tot auf dem elterlichen Hof im ländlichen Stadtteil Kirchhellen-Grafenwald gefunden.

Kurz bevor die Justizwachtmeister den schlanken, hochgewachsenen Mann nach dem Urteil in den Zellentrakt abführten, wischte er sich verstohlen hinter seiner Brille Tränen aus den Augen. Die Nachbarn aus Kirchhellen, die wiederum zahlreich im Essener Gericht saßen, würdigte er keines Blickes. Er hatte die Tat bis zum Schluss bestritten, verneinte auch das Motiv einer zerrütteten Ehe, von der Staatsanwältin Birgit Jürgens in ihrem Plädoyer gesprochen hatte. Er, der eine Geliebte aus dem Dorf hatte, wollte das Gericht während des Prozesses davon überzeugen, dass er sich mit seiner Ehefrau wieder auf einem guten Weg befunden hätte. Das nahm ihm die Strafkammer aber nicht ab. Richter Andreas Labentz im Urteil: “Übrig geblieben war nur die Fassade einer Ehe.”

Kein eindeutiger Beweis für Schuld

Ausführlich listete der Vorsitzende die Beweislage auf. Er gestand dem Angeklagten zu, dass es keinen eindeutigen Beweis für dessen Schuld gebe. Aber im Gegensatz zu Verteidiger Hans Reinhardt, der deshalb einen Freispruch “im Zweifel für den Angeklagten” gefordert hatte, nannte Labentz die Indizienkette gegen Thomas S. überzeugend: “Sicher, jedes einzelne Indiz lässt sich widerlegen, aber in ihrer Gesamtheit sprechen die Indizien eindeutig für die Schuld des Angeklagten.”

An den unbekannten Einbrecher, von dem der Angeklagte gesprochen hatte, will die Kammer nicht glauben: “Diesen unbekannten Dritten schließen wir aus.”

Andrea S. hatte am 18. Februar gegen 10.15 Uhr schlafend auf der Couch gelegen. Sie fühlte sich schlapp, hatte sich krank gemeldet. In diesem Moment feuerte der Täter aus nächster Nähe den Schuss auf sie ab. Thomas S. hatte in einer ersten Vernehmung angegeben, dass er in dieser Zeit von seiner Arbeitsstelle in Gladbeck nach Hause gefahren sei, um sich mit seiner Frau auszusprechen. Er hätte sie aber verlassen, als sie lebte.

Täter geriet noch am selben Tag in Verdacht

Noch am selben Tag geriet er in Verdacht. Dass die Wohnung verwüstet war, hatte die Mordkommission der Kripo nicht überzeugt. Die angeblichen Spuren des Einbrechers erschienen ihr vorgetäuscht. Das Gericht sah dies ebenso. Labentz: “Offensichtliche Wertgegenstände wie die Handtasche mit Bargeld im Flur ließ der Einbrecher unberücksichtigt.”

Hinzu kamen Blutspuren der Frau und Schmauchspuren der abgefeuerten Waffe an der Kleidung des Angeklagten. Labentz: “Er muss also Kontakt zum Leichnam gehabt haben.”

Erst als diese Beweisergebnisse vorlagen, änderte Thomas S. seine Darstellung. Er sei nach einem ersten Besuch am Vormittag noch einmal zurückgekehrt und hätte seine Frau tot gefunden. Alles hätte auf einen Einbruch hingedeutet. Weil er gefürchtet hätte, nach den Ehestreitigkeiten sofort in Verdacht zu geraten, will er den Hof verlassen haben, ohne die Polizei zu benachrichtigen.

Das nahm das Gericht ihm nicht ab. Ein Gericht sei nicht verpflichtet, wechselnden Aussagen zu glauben, die offensichtlich nur dazu dienten, eine geänderte Beweislage zu erklären. Labentz erinnerte daran, dass der Angeklagte am Vormittag seine Frau angerufen und ihr SMS geschickt habe, als sie bereits tot war: “Das ist Verdunkelung durch den Täter, der von sich ablenken will.”

Mord nicht langfristig geplant

Von einem langfristig geplanten Mord will die Kammer nicht reden. Labentz sprach von einer “hochdramatischen Ehesituation”, aus der heraus Thomas S. geschossen hätte. Keine langfristige Planung, “aber irgendwann hat Sie der Gedanke erfasst”.

Die von Staatsanwältin Jürgens beantragte “besondere Schwere der Schuld”, die eine frühzeitige Haftentlassung nach 15 Jahre ausschließt, ersparte das Gericht dem Angeklagten. Dazu hätte es neben der Heimtücke eines zweiten Mordmerkmals bedurft. Aber Habgier, weil er den Unterhalt von monatlich über 2000 Euro für Ehefrau und Kinder nicht zahlen wollte, könne nicht als “das maßgebende Motiv” festgestellt werden. “Da kam viel zusammen”, sprach der Richter von einem Motivbündel.

Die Waffe wurde trotz intensiver Suche nie gefunden. Aber neben der Patronenhülse im Haus fand die Polizei noch auf dem Hof und in der Scheune zwei weitere Hülsen, die “sehr wahrscheinlich auch von der Tatwaffe abgefeuert wurden”, allerdings zu einem früheren Zeitpunkt, etwa bei Schießübungen. Damit sei die Waffe dem Hof und Thomas S. zuzuordnen. Labentz: “Welchen Sinn würde es denn auch machen, wenn ein Einbrecher noch draußen zwei Schüsse abfeuert?”