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Der Montagsökonom

Staatsverschuldung – eine Krankheit in Schüben

01.03.2009 | 14:59 Uhr

Die Schuldenquote kann sich nur im Wechsel von Schub und Stagnation entwickeln. Zumindest sieht die Politik diese Gefahr.

Staatsverschuldung ist eine Krankheit, die in Schüben kommt. Man erinnere sich: 1973/74 gab es die erste Ölkrise. Die Bundesrepublik reagierte auf den schockartigen Anstieg der Ölpreise mit höheren Staatsausgaben. Die Staatsschulden kletterten in der Folge von zrika 20 auf 40 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. 1989 fiel die Mauer, und Kanzler Kohl forderte eine gemeinsame Anstrengung, um die neuen Bundesländer in blühende Landschaften zu verwandeln. Die Schuldenquote stieg in der Folge von zirka 40 auf 60 Prozent.

Im Sommer 2007 platzte die US-amerikanische Immobilienkreditblase und verursachte eine globale Wirtschaftskrise. Mit diversen Rettungs- und Konjunkturpaketen von zirka 680 Milliarden Euro stemmt sich Deutschland gegen die stärkste Rezession der Nachkriegszeit. Die Folgen für die Schuldenquote vermag niemand vorauszusagen.

Kein Zweifel, Deutsche Einheit, Öl- und Finanzmarktkrise sind Anlässe, die politisches Handeln. Zu kritisieren ist also weniger das Handeln in objektiv schlechten Zeiten als vielmehr die fehlende Vorsorge in den guten. Seit 1973 und damit in 35 Jahren waren die Zeiten nie so gut, dass sie für den Abbau von Schulden hätten genutzt werden können. Die Schuldenquote kann sich nur im Wechsel von Schub und Stagnation entwickeln.

Weil die Politik die Gefahren sieht, hat sie die Föderalismuskommission beauftragt, über eine im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse zu beraten. Seit Anfang Februar liegt das Beratungsergebnis vor. Nach einer 2011 beginnenden Übergangsphase soll ab 2020 die Neuverschuldung auf 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzt werden. Ausnahmen sind nur noch in Notsituationen wie Naturkatastrophen oder schweren Wirtschaftseinbrüchen statthaft und dann auch nur mit „Kanzlermehrheit” und der Pflicht, die höheren Kredite planmäßig zu tilgen. Über die Einhaltung der strengen Schuldenregeln soll ein Stabilitätsrat von Finanzministern aus Bund und Ländern wachen.

Die Vorschläge sind gut gemeint, ob sie auch praxistauglich sind, muss indessen angezweifelt werden. Sie beschränken sich ja im Kern darauf, die Neuverschuldung in guten Zeiten etwas stärker als heute zu begrenzen. Die Verständigung klammert die zentrale Frage aus, wie ein in Notsituationen erzwungener Anstieg der Schuldenquote rückgängig zu machen ist. Dabei gilt es der Gefahr vorzubeugen, dass in der politischen Praxis einfach Kredite zur planmäßigen Tilgung von Krediten eingesetzt werden. Eine echte Schuldenbremse muss diese Möglichkeit ausschließen. Zu prüfen wäre die Regel, einen geplanten Anstieg der Schuldenquote nur dann zuzulassen, wenn mit gleichem Gesetz entschieden wird, mit welchen Steuern in welchen Jahren der Anstieg rückgängig gemacht werden soll. Eine solche Pflicht würde Politik und Öffentlichkeit zwingen, die Folgen zusätzlicher Schulden stärker zu bedenken.

An dieser Stelle erläutern und kommentieren Professoren aus dem Ruhrgebiet jeden Montag aktuelle ökonomische Themen:Wolfram F. Richter ist Professor für Volkswirtschaftslehre am Lehrstuhl für Öffentliche Finanzen an der TU Dortmund.

Wolfram F. Richter

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Kommentare
18.05.2009
22:48
Blockierter Kommentar.
von miriam.lessmann | #2

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

30.04.2009
14:39
Staatsverschuldung – eine Krankheit in Schüben
von DerMerker | #1

2011 Währungsreform USA !
2012 Währungsreform Europa !

ARMES DEUTSCHLAND

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