Sicherheit geht vor
11.09.2008 | 19:27 Uhr 2008-09-11T19:27:00+0200Es gibt Wissenschaftler, die die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung für rückfallgefährdete und gefährliche Straftäter als „Show” abtun.
Es gibt auf der anderen Seite Kinder und Eltern, denen viel Leid erspart geblieben wäre, wenn die Richter genau dieses Instrument angewendet hätten. Um jedes Risiko auszuschließen. Sicherheitshalber. Keine Frage: Es sind zu allererst die Kriminalitäts-Opfer, die Hilfe und Zuwendung verdienen. Aber der Rechtsstaat schreibt auch vor, dass jeder Straftäter das Recht hat, zu wissen, wie lange er in Haft sitzen wird. Eine nachträglich, nach einem Urteil angeordnete Sicherungsverwahrung ist ein schwerer Eingriff in dieses Recht. Der Bundesgerichtshof hat aus guten Gründen hohe Hürden für die Anwendung dieses Instruments gesetzt. Die Rechte der Täter sind somit gewährleistet. Es ist daher zynisch zu argumentieren, dass sich „nur” drei von 67 Tätern nach ihrer Entlassung als besonders gefährlich erwiesen hätten; im schlimmsten Fall töten sie erneut einen Menschen. Gibt es auch nur den geringsten Zweifel an der Ungefährlichkeit eines Häftlings – lebenslänglich. Sicherheitshalber.

13:32
Es gäbe keine Rechtfertigung vielleicht ungefährliche Menschen dauerhaft wegzusperren? Wären diese Menschen unschuldig, so hielten sie sich erst gar nicht dort auf, wo sie sich befinden. Auch stehen hinter drei Tätern nicht nur drei Opfer, es können auch schnell 30 Opfer werden und mehr. Wird hier ernsthaft darüber diskutiert, daß dem armen Täter das weitere Leben verleidet wird? Das Leben der Kinder ist bereits ruiniert! Wer sich an Kindern vergreift, dem spreche ich persönlich nicht nur sein Recht auf Freiheit ab, dem spreche ich die Lebensberechtigung ab!
07:28
Das Thema ist zu ernst für populistische Sprüche. Das geschiieht aber, wenn man dem Gegner pauschal Zynismus vorwirft. Gefährlichkeit ist eine Prognose von der niemand sicher weiß, ob sie richtig ist. Es werden daher Menschen auf Verdacht eingesperrt. Im Einzelfall kann das notwendig sein, dennoch bleibt es fragwürdig. Die Sicherheitsverwahrung kann nicht zur zweiten Strafe werden. Dann sollten die Gerichte so ehrlich sein und gleich eine höhere Freiheitstrafe verhängen.