Schilda digital
09.01.2009 | 08:47 Uhr 2009-01-09T08:47:01+0100NETZHAUT Seit dem 1. Januar müssen Internetprovider und E-Mail-Anbieter sämtliche Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang speichern und gegebenenfalls ermittelnden Behörden zur Verfügung stellen. ...
... So lässt sich genau nachvollziehen, wer wann mit wem per Mail kommuniziert oder im Internet gesurft und sich beispielsweise in den Kommentaren auf einer Seite beleidigend geäußert hat. Polizei und Staatsanwaltschaft brauchen zur Herausgabe der Daten eine richterliche Anordnung, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst kommen ganz ohne Richter an die Daten.
Über die datenschutzrechtlichen Probleme wurde im Vorfeld viel diskutiert und das letzte Wort wird, wie so oft, das Verfassungsgericht haben. Das Gesetz hat aber auch eine erhebliche wirtschaftliche Komponente und in diesem Punkt scheinen Schildbürger am Werk gewesen zu sein. Die Branche rechnet mit Kosten von etwa 332 Millionen Euro, um der gigantischen Datenmenge Herr werden zu können.
Allerdings weiß noch niemand, wie genau die Daten gespeichert und für die Behörden abrufbar gemacht werden sollen. Das wiederum wollte der Gesetzgeber in einer Technischen Richtlinie festlegen, wozu er allerdings seit Februar 2008 nicht so recht gekommen ist. Natürlich ändert diese Unpässlichkeit des Gesetzgebers nichts an der allgemeinen Pflicht zur Datenspeicherung.
Folglich organisiert jetzt jeder Anbieter den Prozess der Speicherung, die Vorratshaltung und das entsprechende Backup so, wie er selbst für sinnvoll hält. Immer mit dem Risiko, dass die Richtlinie etwas anderes für sinnvoll hält oder das Verfassungsgericht die Vorschrift kippt. Das Investitionsrisiko trägt natürlich nicht der Staat.
Katharina Borchert ist Chefredakteurin des Internetportals DerWesten
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