Richterin entfacht Debatte um Bagatell-Kündigungen
29.12.2009 | 18:53 Uhr 2009-12-29T18:53:00+0100Essen. Rausschmiss wegen einer Frikadelle? Die Diskussion um so genannte Bagatell-Kündigungen ist eröffnet. Während die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts solche Kündigungen verteidigt, kündigt die SPD eine Gesetzesinitiative dagegen an. Auch der DGB in NRW fordert eine juristische Korrektur.
Die Debatte um Kündigungen wegen Bagatellvergehen flammt wieder auf. Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, verteidigte Kündigungen und harte Urteile der Gerichte: „Es gibt keine Bagatellen.”
2009 machten mehrere Prozesse wegen kleiner Delikte Schlagzeilen. Der Baugewerbeverband in Dortmund hatte eine Chefsekretärin gefeuert, weil sie zwei halbe Brötchen und eine Frikadelle gegessen hatte. In Radolfzell war eine Altenpflegerin entlassen worden, weil sie sechs Maultaschen von der Arbeit mit nach Hause genommen hatte.
„Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen”, kommentierte Schmidt den Fall in der „Süddeutschen Zeitung”. Kritik an den Urteilen der Arbeitsgerichte hält sie für „völlig daneben”. Diebstahl auch geringwertiger Sachen sei seit Jahren Kündigungsgrund.
"Juristische Korrektur" notwendig
Guntram Schneider, Vorsitzender des DGB NRW, mahnt die Verhältnismäßigkeit von Urteilen an: „Fehlverhalten am Arbeitsplatz muss arbeitsrechtlich geahndet werden. Doch während das Stehlen einer Frikadelle strafrechtlich als Bagatelle gilt, kann arbeitsrechtlich allein auf Grundlage eines Verdachts die Höchststrafe verhängt werden: Entlassung.” Angesichts der Bereicherung von Managern auf Kosten der Steuerzahler dränge sich der Eindruck auf, es werde mit zweierlei Maß gemessen. Schneider fordert eine „juristische Korrektur”.
Die will die SPD-Bundestagsfraktion mit einer Gesetzesinitiative auf den Weg bringen. „Es ist schwer nachvollziehbar, dass bei geringfügigen Delikten eine Kündigung ausgesprochen wird”, so Anette Kramme, arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht sei sie mit einer Reihe von unsäglichen Fällen dieser Art konfrontiert worden.
SPD will Bagatell-Kündigungen verbieten lassen
Der Gesetzentwurf soll Arbeitgeber verpflichten, bei kleineren Vergehen zunächst eine Abmahnung auszusprechen. Kramme: „Damit bleibt ein Sanktionscharakter erhalten. Und mit der Abmahnung wird eine Verhaltensänderung verlangt.” Erst im Wiederholungsfall solle eine Kündigung möglich sein. Kramme will auch die Praxis der Verdachtskündigungen bei Bagatelldelikten beenden.
Klaus Wessel, Vorsitzender des Richterbundes der Arbeitsgerichtsbarkeit NRW, verweist darauf, dass gerade die Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung „scharf” seien und die Arbeitsgerichte mit diesem Instrument sehr sensibel umgehen. Eine Gesetzesänderung sei verzichtbar. „Arbeitsgerichte sind in der Lage, durch maßvolles Abwägen eine angemessene Einzelfallgerechtigkeit herzustellen.”

23:30
Wir werden bald wieder Mundraub zulassen müssen.
Lieber klauen als verhungern.
Armut und Hunger, ich hör´Dir trapsen.
Bei Hunger kann einem das Gesetz schonmal am
A.... vorbeigeh´n.
Dakönnen die Moralisten wieder heulen.
21:16
Ist es nicht ein Unterschied ob ein Mitarbeiter Ware aus der Auslage entwendet oder wenn er eine Frikandel verspeist die im Müll landen sollte? Und wenn der Arbeitgeber kein gesundes Rechtsempfinden hat gibt es eben Richter die das richten, dachte ich.
Ich denke allerdings auch das die Sklavenhalter unbeliebte Mitarbeiter besonders unter Augenschein nehmen um einen Grund zu finden sie freisetzen zu können. Und die finden volle Unterstüzung bei Frau Schmidt. Schade, daß sie das bei Politikern und Wirtschaftsverbrechern anders sieht.
10:00
Jetzt mal im Ernst: Wie soll ich meinen Kindern klar machen, dass ein bisschen klauen beim Arbeitgeber, in der Schule, bei Freunden oder beim Sportverein O.K. ist und erst bei einer Summe XY eine Strafe fällig ist? Hackt es langsam??? Was für Werte sind es denn, die dann unsere Kinder erlernen?? Denkt mal drüber nach...
Wie groß ist den die Toleranz derjenigen, die sich über die oft beschriebenen Kündigungen aufregen? Lassen die sich auch erst bis zu einem bestimmten Betrag bestehlen, bevor sie dagegen vorgehen? Solch eine dämliche Heuchelei... Diebstahl, in welcher Höhe auch immer, hat im Arbeitsleben nichts zu schen. Und auch sonst ist Klauen nicht cool, clever oder notwendig, sondern eine Straftat. Da sollte es gar keine Diskussion geben.
08:51
Rechtsprechung erfolgt schon längst nicht mehr im Namen des Volkes.
Die Justiz sollte mal ihre Selbstgefälligkeit ablegen und Urteile fällen, die vom Volk auch nachvollzogen werden können.
13:40
Es gäb keine Bagatellen,so die Dame.
Vielleicht sollten die Arbeitgeber vor einer Kündigung
mittels einer Anzeige die Strafgerichte anrufen.
die würden sie sicherlich eines Besseren belehren.
10:12
Und wieder eine wunderbare Nebelkerze!
Und das Schlimme ist, die fiunktioniert auch noch bestens, um das Volk vom grössten Raubzug aller Zeiten abzulenken.
10:07
@ Kuba Libre-
Sie haben ja mal so richtig keine Ahnung.
05:46
Wieder eine Richterin die den Boden zur Realität verloren hat...!
01:55
...und wer ahndet die millionenfachen täglichen Steuerbetrügereien der Arbeitgeber, angefangen vom Klopapier, das auf Firmenkosten gekauft wird und privat genutzt wird bis hin zum Familienessen der Bonzen, welches ebenfalls beim Finanzamt über die Firma abgerechnet wird ? Ich könnte tägllich kotzen über unsere Justiz !
23:11
Nee, die angemessene bzw. gerechte Strafe wäre doch ein lebenslanges, unbezahltes Praktikum!!!! Warum ist der AG-Verband od. Frau Präsidentin noch nicht darauf gekommen?!?!