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Notoperation am Gesetz

02.12.2009 | 19:12 Uhr

Das darf keine Industrieruine bleiben.

Es ist heikel, was NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben plant. Zwar muss es erlaubt sein, Gesetze zu ändern, wenn sie sich für ein Industrieland als zu restriktiv erwiesen haben. Im Fall des halbfertigen Kohlekraftwerks Datteln aber sind politische Kräfte am Werk, denen eine Industrieruine als Menetekel gerade recht käme. Grüne und Öko-Lobbyisten haben schon begonnen, die Landesregierung wegen der Anpassung des Entwicklungsplans als Büttel der Energiekonzerne zu denunzieren.

Man muss befürchten, dass derlei Polemik beeindruckt. Doch abgesehen davon, dass auch ein Energiekonzern wie Eon ein Recht auf Investitionssicherheit hat, geht es um mehr. Wenn auf Grund der Umweltrichtlinie 18 (!) NRW-Kraftwerksstandorte in Gefahr schweben, erfolgreich beklagt zu werden, hört der Spaß langsam auf.

Eine vernünftige Förderung regenerativer Energien geht in Ordnung, eine radikale Energiewende mit der Brechstange nicht. An einer gesetzestechnischen Notoperation, so prekär sie ist, führt kein Weg vorbei. Sie ist nicht zuletzt deshalb nötig, weil moderne Kraftwerke allemal umweltverträglicher sind als die alten, dann noch lange weiterlaufenden Dreckschleudern.

Frank Stenglein

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