Krankenkassenbeiträge: Wie die Versicherten profitieren
19.06.2009 | 17:18 Uhr 2009-06-19T17:18:00+0200
Essen. Nicht ganz freiwillig hat der Bundestag eine Entlastung der Steuerzahler um 9,5 Milliarden Euro beschlossen. Arbeitnehmer können ab Januar 2010 ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzen. Was bedeutet das im Einzelnen für die unterschiedlich Versicherten?
Das Bundesverfassungsgericht hatte eine bessere Absetzbarkeit der Krankenkassen- und Pflegebeiträge verlangt, vor allem auch eine Gleichbehandlung von privat und gesetzlich Versicherten. Dem ist die Koalition recht umfangreich nachgekommen. Gut verdienende Singles sparen nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes (Grafik) bis zu 1091 Euro im Jahr.
Gesetzlich Versicherte
Bisher konnten pro Jahr höchstens 1500 Euro (Selbstständige: 2400 Euro) an Beiträgen abgesetzt werden, von Paaren jeweils das Doppelte. Künftig sind die vollen Beiträge absetzbar, sofern sie dem Basisschutz dienen. Gesetzlich Versicherte, die den Höchstbetrag zahlen, kommen in diesem Jahr auf 3570 Euro im Jahr. Zusatzversicherungen, etwa für Einzelzimmer oder hochwertigen Zahnersatz sind nicht absetzbar.
Privatversicherte
Die steuerliche Gleichbehandlung der Privatversicherten war der Kern des Karlsruher Urteils. Sie können ab dem kommenden Jahr ihre Beiträge bis zur Höhe des jüngst eingeführten Basistarifs absetzen, der sich am Höchstbetrag der Gesetzlichen orientiert. Besonders entlastet werden privatversicherte Familien: Sie können künftig auch die Beiträge für den Ehepartner und die Kinder von der Steuer absetzen. Darauf bestanden die Verfassungsrichter, weil Ehepartner und Kinder in Gesetzlichen Kassen kostenlos mitversichert werden. Eine vierköpfige privatversicherte Familie kommt leicht auf einen fünfstelligen Jahresbeitrag.
Andere Versicherungen
Doch auch Geringverdiener können Steuern sparen. Für sie bleibt der Höchstbetrag von Bedeutung, der für Gutverdiener hinfällig wird. Er wird um 400 Euro angehoben auf 1900 Euro (Selbstständige: 2800 Euro). Wer mit seinen Kranken- und Pflegekassenbeiträgen diese Grenze nicht erreicht, kann auch andere Versicherungen geltend machen, um den Höchstbetrag auszuschöpfen. Etwa Haftpflicht-, Unfall- oder Zusatzversicherungen.

14:25
Aber Hallo! Der Familienvater bekommt ja auch für den gleichen Krankenkassenbeitrag wie ein Single Leistungen für 4 Personen und Kindergeld! Das zahlt der gutverdienende Single dann ja auch mit. Da ist doch das Solidaritätsprinzip verwirklicht. Und ausserdem wir doch in Deutschland keiner gezwungen eine Familie zu gründen.
11:58
Hallo!!!!!! Wer ist denn hier der Nutznieser. Das Geld nötig hat der Familienvater, der von seinem Einkommen 4 Personen ernähren muß. Das gGld bekommt der, der nur für sich sorgen muß. Hier siehrtm an wieder, dass die Politiker nicht an den Arbeiter denken sondern nur an den gutverdienenden Single. Wann fangen unsere Poliktiker endlich an den Familiengedanken zu denken?
20:19
Genau - wer nicht aus der rechten sondern aus der linken Tasche zahlt, der profitiert...
Und wer 100% + Erhöhungen zahlt und davon 50% zurück bekomt der profitiert noch stärker, is doch klar!
Das wird ja langsam sogar nem Milchmädchen zu blöd!
18:08
Krankenkassenbeiträge: Wie die Versicherten profitieren
Der Vorteil der Steuerzahler löhnt dann der Steuerzahler nach der Bundestagswahl mit einer MWST von 25%...