Kontrolleure in Haftung
05.03.2009 | 22:00 Uhr 2009-03-05T22:00:00+0100
Essen. Der Kompromiss der Koalition zum Thema Managergehälter wird von der Opposition verspottet, aber von der Industrie gefürchtet. Denn die Gesetzentwürfe nehmen tatsächlich vor allem die Aufsichtsräte deutlich stärker in die Pflicht und sogar in persönliche Haftung.
Die Opposition, aber auch Koalitionspolitiker werten die Beschlüsse zur Begrenzung der Managergehälter als Minikompromiss. Der Industrielobby gehen sie dagegen viel zu weit. Denn die Gesetzentwürfe nehmen tatsächlich vor allem die Aufsichtsräte deutlich stärker in die Pflicht und sogar in persönliche Haftung.
Auf Vorschlag der SPD soll künftig der gesamte Aufsichtsrat die Gehälter des Vorstands festlegen und nicht mehr ein Unterausschuss. In schlechten Zeiten soll er die Bezüge kürzen. Was die Kontrolleure laut Aktiengesetz längst könnten, aber fast nie tun, soll zur Pflicht werden. „Verschlechtert sich die Lage der Gesellschaft nach der Festsetzung so, dass die Weitergewährung der Bezüge (...) unbillig wäre, so hat der Aufsichtsrat (...) die Bezüge auf die angemessene Höhe herabzusetzen”, heißt es im Gesetzentwurf.
Persönliche Haftung der Aufsichtsräte
Neu ist eine persönliche Haftung der Aufsichtsräte. „Sie sind namentlich zum Ersatz verpflichtet, wenn sie eine unangemessene Vergütung festsetzen. In diesem Fall ist der Mehrbetrag zu einer angemessenen Vergütung als Mindestschadensersatz zu erstatten”, lautet der Zusatz.
„Das klingt streng”, findet der Bochumer Finanzwissenschaftler Stephan Paul. Er betont aber, das persönliche Risiko dürfe nicht wie bei Vorständen durch Versicherungen weggedrückt werden können.
Um langfristigere Strategien zu fördern, sollen Manager zudem erst nach vier statt bisher zwei Jahren ihre Aktienoptionen einlösen dürfen.
SPD-Finanzexperte Poß: "Wesebtliche Verbesserungen"
SPD-Finanzexperte Joachim Poß will diese Ergebnisse nicht gering geschätzt wissen. „Das sind wesentliche Verbesserungen, die wir uns zu Beginn der Beratungen mit der Union gar nicht hätten vorstellen können”, sagte er der WAZ. Dass die neuen Regeln nicht ganz ohne sind, lassen auch die Reaktionen des Indstrieverbands BDI erahnen. Er kritisierte vor allem die Schadenersatzregel für Aufsichtsräte, wenn auch eher prinzipiell denn inhaltlich. Dies sei „unserem kontinentaleuropäischen Rechtssystem fremd”, monierte der BDI.
Er ist auch gegen die von der Union initiierte Sperrklausel für Vorstände, die in den Aufsichtsrat wechseln: Sie sollen drei Jahre dem mächtigen Prüfungsausschuss fern bleiben.
17:07
Wo kommen wir denn hin, wenn die hohen Herrschaften in Haftung genommen werden?
In dieser Demokratur haftet doch immer nur der kleine Mann!
01:46
Jaja,
Herr Joachim Poß, ich weiß wer da spricht......
SPD/CDU/FDP in persönlicher Haftung wegen jahrzehntelange Mistpolitik!!!
22:50
Vergesst mir nicht unsere Kollegen -
Die von den Gewerkschaften -
Die in den Aufsichtsräten -
Mann - ich liebe den Geruch von Loseblattsammlungen am Morgen
22:13
Kontrolleure in Haftung? Guter Joke! Was daraus werden wir, wird man ja sehen, wenn, wie bisher auch weiter, Politiker in Aufsichtsräten sitzen.
21:42
@4MARCELDie Politik der neoliberalen Blockparteien CDU/SPD/FDP TEILE DERGRÜNEN. aber auch nicht.
Im übrigen ist der Begriff der Vertragsfreiheit auch so eine Lebenslüge der neoliberal geprägten Bürgerwelt.
Denn tatsächliche Vertragsfreiheit setzt grundsätzlich zwei ziemlich gleich starke u. voneinander unabhängige Vertragsparteien voraus,
In der realexistierenden Filzokratie auf Managerebene -in den wechselnden Rollen -hier CEO u. dort Aufsichtsrat - ist sowas eine Utopie. Man kann auch sagen ; kapitalistische Illusion.
21:03
Die in Deutschland als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
Aus Wikipedia.
Und nein, die Linke legt nicht die guten Sitten fest.
20:49
Also die Linke ist gefragt u. von Nöten.Nicht nur in dieser Frage.
19:35
Pack und Pack wirken immer zusammen. Es wird sich nichts ändern unter dieser Regierung. Nur eine massive Veränderung der Parteienlandschaft könnte diesen Sumpf aufbrechen. Dieses Jahr sind Wahlen und die Bürger sollten es mal anders versuchen. Schlimmer wie die heutige Situation mit den Finanzverbrechern und der anhängenden Wirtschaftspleite kann es nicht kommen. Unser System hebelt sich zur Zeit selbst aus. Wichtige Politikkorrekturen sitzt diese Regierung aus, wobei schnellstes Handeln gefragt ist.
19:06
Ein Manager muss mit seinem persönlichen Vermögen Haften, und eine Überschreibung auf andere Personen muss verboten sein, Manager ohne Vermögen müssen ihre Posten räumen, ohne Abfindung.
Das gleiche muss auch für Aufsichtsräte gelten!