Kirchen müssen um Steuereinnahmen bangen
14.08.2009 | 13:31 Uhr 2009-08-14T13:31:00+0200
Essen. Das Freiburger Verwaltungsgericht urteilt: Ein Kirchenaustritt bedeutet nicht automatisch den Ausschluss aus einer Glaubensgemeinschaft. Müssen die deutschen Kirchen nun eine „Steuerflucht” ihrer Mitglieder und hohe Einnahmeausfälle befürchten?
Das Freiburger Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der formale Kirchenaustritt, der vor dem Standesamt oder Amtsgericht erklärt wird, aus staatlicher Sicht nicht automatisch den Ausschluss aus der Glaubensgemeinschaft bedeuten muss. Der Verwaltungsakt habe zunächst nur die Befreiung von der Kirchensteuerzahlung zur Folge.
Das Gericht gab damit dem katholischen Kirchenrechtler Prof. Hartmut Zapp Recht. Zapp will erreichen, dass Gläubige die Kirche in ihrer juristischen Rolle als „Körperschaft des öffentlichen Rechts” aus finanziellen Gründen verlassen können, ohne dass sie „Sakramentenausschluss oder andere Diskriminierungen” hinnehmen müssen. Er hatte deswegen seine Austrittserklärung auf die „Körperschaft des öffentlichen Rechts” beschränkt. Eben das erklärten die Richter für gültig.
Steuern meiden, Rechte behalten?
Bestätigen die nächsten Instanzen die Position des Verwaltungsgerichts, könnte dies für die Kirchen, die jährlich etwa zehn Milliarden Euro Steuern kassieren, die „Systemdebatte” bringen. „Für die Kirche geht es darum, ob einzelne Mitglieder zwar die Kirchensteuerpflicht vermeiden, ihre kirchlichen Rechte aber behalten können”, sieht auch das erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg die Brisanz.
Es will deshalb in die Berufung gehen. Begründung: Ein Kirchenmitglied könne „nur insgesamt austreten”. Schon 1969 hatten die deutschen Bischöfe betont, der Austritt vor dem Amtsgericht sei ein „Willensakt”, der Folgen für die kirchliche Mitgliedschaft haben müsse.
Ulrich Lota, der Sprecher des Essener Ruhr-Bistums, sagte der WAZ, das Freiburger Urteil habe aus seiner Sicht keine besondere Bedeutung. Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sieht das zurzeit so und will erst die Entscheidung in der zweiten Instanz abwarten.
Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, in denen der Staat für den Einzug der Kirchensteuer sorgt.

16:19
Kindergärten, Altenheime, Behinderteneinrichtungen, Kinder- und Jugendfürsorge, Sozialarbeit, Beratungsstellen aller Art usw. - das meiste, was die Kirchen anbieten, leisten sie nach dem Subsidiaritätsprinzip, sprich: eigentlich sind das staatliche Aufgaben. Bestes Beispiel: Kindertagesstätten. Hier hat der Staat per Gesetz versprochen, dass jedes KInd Anspruch auf einen KiGa-Platz hat. Wenn er das verspricht, muss er es auch einhalten - entweder muss er also die Plätze selber schaffen und voll finanzieren, oder er gibt die Aufgabe an geeignete gesellschaftliche Organisationen ab (Subsidiarität). Deshalb gibt es kirchliche Kindergärten, Schulen etc., die mit Staatsgeldern subventioniert werden. Im Falle der Kindergärten z.B. trägt die Kirche einen Trägeranteil von 10 bis 15% der Kosten - Geld, das also der Staat nicht aufbringen muss. Wenn die Kirchensteuer in der Breite wegfiele, würde das nicht nur einen gigantischen Arbeitsplatzverlust bedeuten; der Staat müsste eben auch viele Angebote (wieder) selber übernehmen und komplett finanzieren. Glaube keiner, dass das billiger wird für den normalen Steuerzahler. Apropos - mir kommt gerade ne Idee: Ich geh mal zum Finanzamt und sage denen: Ich will zwar deutscher Staatsbürger bleiben, aber doch bitteschön keine Steuern mehr zahlen müssen. Mal sehen, was die dazu sagen ...
12:24
@110 von sprichdichaus
Ob die Kindertaufe sinnvoll ist, kann man durchaus diskutieren. Aber das ist ja eigentlich nicht das Thema. Da hat einer geklagt, weil er nicht mehr zahlen möchte, aber weiterhin die kirchlichen Dienste in Anspruch nehmen möchte. Und was das angeht, denke ich, dass mein zugegebenermaßen etws merkwürdiger Vergleich mit einem Sportverein, schon zutrifft. Wenn ich in die Kirche gehe und die kirchlichen Dienstleistungen in Anspruch nehme, aber die anderen dafür zahlen lasse, bin ich ein Schmarotzer. So einfach ist das.
Im übrigen hat die Kirche schon etwas zu verschenken. Gottesdienste, Musikgruppen, Jugenarbeit etc, alles kosstenlos. Und wenn Sie persönliche Probleme haben, können SIe jederzeit (natürlich kostenlos) einen Seelsorger aufsuchen. Caritas, kirchliche Beratungsstellen....
Bei aller berechtigter Kritik an der Kirche (der Umgang mit den eigenen Angestelleten ist da so ein besonderes Thema) sollte man aber trotzdem die Kirche im Dorf lassen.
16:59
#109
Sportverein und Kirche sind ein nicht gerade glücklicher Vergleich. Wenn Eltern ihre Kinder taufen lassen , werden diese doch ( man mag mir verzeihen ) in eine Religion hineingepreßt. Warum läßt man sie nicht mit der Religionsmündigkeit ab dem 14. Lebensjahr selber entscheiden. In einen Sportverein möchten ja die meisten Kinder von selbst eintreten. Doch wenn jemand getauft ist, sieht ihn unsere Gesellschaft als Christ an und wird es auch bleiben wenn er aus einer Kirche austritt und keine Steuern mehr bezahlt. Gehe ich als Beispiel in ein evangelisches Krankenhaus als Patient bezahle ich ja auch meinen Aufenthalt über meine Krankenversicherung. Gebe ich ein Kind in den Kindergarten bezahle ich auch dafür und das nicht zu knapp denn auch die Kirchen arbeiten nach wirtschaftlichen Gefolgenheiten und haben nichts zu verschenken ( fragen Sie doch mal nach was eine Praktikantin in einem kirchlichen Kindergarten als Praktikantengeld bekommt). Kirche und Finanzen im Ausland - hier habe ich in einigen Gemeinden , und die Kirchen waren sehr gut besucht erlebt, das der Gottesdienst nur wenn man an ihm im stehen teilnahm umsonst war. wollte man sich setzen kostete es.
13:28
@108 von sprichdichaus
Wenn Eltern ihr Kind im Sportverein anmelden, müssen auch Mitgliedsbeiträge gezahlt werden. Das Kind kann aber, wenn es groß geworden ist, jederzeit wieder austreten. Dann aber vor Gericht zu ziehen mit dem Ziel, zwar keine Beiträge mehr zu zahlen, aber weiterhin das Vereinsgelände und die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, darauf ist noch keiner gekommen. Die Kirche aber sol lso etwas jetzt hinnehmen. Wo bleibt da die Logik?
Übrigens: wenn es stimmt, dass mit deutschen Kirchensteuergeldern Geistliche in benachbarten Staaten finanziert werden, zeigt das ja, dass das immer wieder vorgebrachte Argument, die Kirche in anderen Ländern käme ja auch problemlos ohne Kirchensteuer aus, nicht so ganz stimmen kann.
11:37
Kirchensteuer = Zwangssteuer. Mit der Taufe steht fest das es einen künftigen Steuerpflichtigen gibt der Kirchensteuer zahlen muß. Erwähnenswert wäre auch mal , dass mit in Deutschland gezahlter Kirchensteuer Geistliche in benachbarten EU - Ländern finanziert und bezahlt werden - also kann es unseren beiden Konfessions - Kirchen ja so schlecht nicht gehen.
23:25
Es ist mir reichlich unerklärlich warum zum Beispiel in Polen wo es weit über 80% RK Christen gibt keine Kirchensteuer bezahlt werden muss!
Ich habe mal vor über 20Jahren gehört, dass die Kirche allein an Grundstücke weltweit ein Vermögen von 2500 Milliarden besitzen soll.Damit wäre die Kirche mit Abstand die reichste Firma der Welt! Außerdem in dem gleichen Beitrag berichtete man das die Steuereinnahmen (damals) 16 Milliarden betrugen, wovon nur 4 Milliarden in soziale Einrichtung investiert würden!
Die Kirche ist nichts anderes als Mafia!
10:23
#99
j a
auch Adolf H.
hat die Kirche unterstützt
10:21
#102
nö
meiner war vor Jahren - kostenfrei - ;
aber, ich habe die arme Kirche, gestern Abend schon in mein Nachgebet eingeschlossen
Und nich anschließend gefragt:
warum verkaufen sie nicht ,nur etwas , ihrer Rechtümer
die ja (wiederum nicht) da sind ;
http://www.das-weisse-pferd.com/de/main/dwp/00_07/0007kirchenreichtum.html
nur einfach mal googlen
unter - der Reichtum der Kirche -
Sie fallen um ( aber nicht Herzschlag kriegen )
09:47
@ #103 Wahlhelfer
Sie veräppeln uns, Sie mußten nicht doppelt Kirchensteuer zahlen (also nicht 200%), sondern jeweils 50% an die evangelische Kirche und 50% an die katholische.
Zusammen macht das auch nur 100%. Soviel wie Sie auch ohne die Heirat prozentual gezahlt hätten.
Sie vergessen ferner, dass die ehebedingten steuerlichen Vergünstigungen auch auf die Kirchensteuer durchschlagen. Sie hätten mal alles durchrechnen sollen.
01:03
@103 von Wahlhelfer
Auch wenn ich Ihren Ärger verstehen kann, muss ich Ihnen in einigen wichtigen Punkten wirdersprechen:
1. Ich glaube Ihnen ja, dass SIe nicht viel Geld haben. Aber die Kirchensteuer ist ja an das Gehalt gekoppelt, d.h. wer wenig verdient, zahlt auch wenig Kirchensteuer. Und wenn SIe doppelt Kirchensteuer zahlen müssen, heißt das, dass Sie auch Doppelverdiener sind.
2. Da die Kirchen ja die Kirchensteuer verlangen und nicht der Staat, sind Mitglieder von Glaubensgesmeinschaften, die keine Steuer verlangen, natürlich auf den ersten Blick bevorzugt. Trotzdem brauchen auch diese Geld und holen es sich auf anderem Weg von den Gläubigen. (z.B. Zekat-Pflicht bei Moslems). Letztendlich kommt das auf dasselbe heraus.