Gutachter kauft Angeklagten "Augen von Jesus" nicht ab
23.03.2009 | 19:26 Uhr 2009-03-23T19:26:00+0100Essen. Schuldlos schuldig und fremdgesteuert durch „die Augen von Jesus”: Das war das Bild, das der Hamburger Christian G. (27) vor dem Essener Schwurgericht von sich zeichnen ließ. Der Gutachter hält ihn denoch für schuldfähig.
Angeklagt zweier Morde in Stade und Marl an Frauen, die er über das Internet als „rosenboy0207” oder „riddick300” kennengelernt hatte, wollte er für diese Taten nicht voll verantwortlich sein. Der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf teilt diese Einschätzung nicht. Voll schuldfähig, sagt er.
Gefahren des Internets
Nach vierwöchiger Sitzungspause hatte Christian G. am elften Verhandlungstag kurz selbst das Wort ergriffen und Fragen zu seiner Biographie beantwortet. Seine Schilderung der Tat hatte am ersten Prozesstag sein Marler Verteidiger Burkhard Benecken vorgetragen. Es ist ein Mordprozess, der die Gefahren des anonymen Internets auf grausame Art ins Licht rückte. Fast wahllos hatte Christian G. in Chatrooms von „knuddel.de” und anderen Anbietern nach Frauen gesucht und Treffen vereinbart. Zwei endeten tödlich.
Am 5. Juni 2008 hatte er sich in Stade mit Jessica K. getroffen. Die Leiche der 26-Jährigen wurde erst am 19. Juni gefunden. Laut Anklage hatte Christian G. die Frau erstochen, ihr danach Handy und Portemonnaie geraubt. Zwölf Tage nach der ersten Tötung traf er in Marl eine andere Internet-Bekanntschaft, Regina B. (39). Schnell schliefen die beiden miteinander. Danach, so Christian G., soll sie Geld gefordert und ihm fälschlich mit einer Anzeige wegen Vergewaltigung gedroht haben. Deshalb sei er so wütend gewesen, dass er ihr mit einem Messer folgte, als sie draußen den Hund ausführte. 21 Stiche trafen sie. Fremdgesteuert sei der Mandant dabei gewesen, hatte Verteidiger Benecken zum Prozessauftakt gesagt. Christian G. habe nämlich „die Augen von Jesus” gesehen. Die habe er auch gesehen, als in seiner Kindheit der Vater die Mutter vergewaltigte.
Voll schuldfähig
Mit „wenig plausibel” und „höchst ungewöhnlich” kommentiert Psychiater Leygraf diese Schilderung, die einen Affekt mit einer Psychose mischt. Psychiatrisch lasse sich das nicht erklären. Leygraf sieht den Angeklagten als voll schuldfähig an, spricht angesichts des Lebenslaufes von G., der zwischen Heimen und einem zerrütteten Elternhaus pendelte, von einer Dissozialität des Angeklagten. Am kommenden Dienstag werden Plädoyers und Urteil erwartet.

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