Die Grenzen der Freiheit
18.06.2009 | 17:09 Uhr 2009-06-18T17:09:00+0200Jeder Mensch, dessen sittliches Koordinatensystem im Lot ist, muss es gut finden, wenn der Staat Dämme gegen die Flut von Kinderpornographie im Internet errichten will. Trotzdem fällt es nicht schwer, das „Zugangserschwerungsgesetz” als Placebo im Computer-Zeitalter zu beschreiben.
Virtuelle Stoppschilder ins Netz zu stellen, das ist wie weiße Salbe auftragen. Zieht schnell ein, der Schmerz bleibt. Selbst untalentierte Internet-Surfer können die Warnzeichen mit ein paar Maus-Klicks umgehen. Der menschenverachtende Schweinkram ist eh oft nicht frei zugänglich im Netz. Er wird in Passwort-geschützten Foren gehandelt, wo sich Pädokriminelle juristischer Verfolgung entziehen.
Nein, die Anbieter dieser Ekel-Seiten müssen bestraft und die rund um den Erdball verteilten Computer-Server, auf denen die Seiten liegen, gelöscht werden. Alles andere ist Symbolpolitik. Abseits dieser Mängel wirft das Gesetz die grundsätzliche Frage nach der Freiheit im Netz und den Grenzen dieser Freiheit auf. Anzunehmen, dass ein einmal geschaffenes Filtersystem auf Kinderpornos beschränkt bliebe, ist naiv.
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Kurz, bissig und zutreffend - gut gemacht!