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"Der Wunsch muss respektiert werden"

01.06.2009 | 18:50 Uhr
"Der Wunsch muss respektiert werden"

Dortmund. Seit fünf Jahren ringt der Bundestag um eine Regelung zur Patientenverfügung. Erneut wurde vergangene Woche die Abstimmung vertagt. Sven Frohwein sprach mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).

Dortmund. Seit fünf Jahren ringt der Bundestag um eine Regelung zur Patientenverfügung. Erneut wurde vergangene Woche die Abstimmung vertagt. Sven Frohwein sprach mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).

Welchen Antrag unterstützen Sie?

Schmidt: Ich bin für den Antrag des Abgeordneten Joachim Stünker. Weil ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass Patienten ausführlich aufschreiben sollten, welche Behandlung sie wünschen und welche nicht, wenn sie nicht mehr selber in der Lage sind, sich zu äußern. Dieser Wunsch muss dann akzeptiert werden und nicht von Ärzten im Nachhinein infrage gestellt werden.

Wolfgang Bosbach (CDU) fordert, dass eine Patientenverfügung alle zwei Jahre aktualisiert werden muss.

Schmidt: Ich glaube, wer sich mit dem Thema Patientenverfügung auseinandergesetzt hat, der hat sich sehr wohl Gedanken darüber gemacht, welche medizinischen Eingriffe er erlauben möchte und welche nicht. Diejenigen werden auch, wenn sich ihre Meinung ändern sollte, eine Patientenverfügung aktualisieren. Deshalb ist es nicht nötig, einen Aktualisierungszwang im Gesetz festzulegen.

Wie groß ist die Chance, dass überhaupt noch eine Regelung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht wird?

Schmidt: Ich wünsche mir, dass es in Kürze zu einem Kompromiss kommt.

Droht der Patientenverfügung ein ähnliches Schicksal wie dem Organspendeausweis? Die meisten halten ihn für sinnvoll, aber nur wenige haben einen.

Schmidt: Wir wollen niemanden zwingen, eine Patientenverfügung zu verfassen. Manchmal genügt es, wenn die Menschen mit ihren Partnern oder der Familie über das Thema sprechen. Wer sich für eine Verfügung entscheidet, braucht Rechtssicherheit. Darum geht es.

Birgitta Stauber-Klein

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Kommentare
02.06.2009
14:00
Der Wunsch muss respektiert werden
von Jean Robert Lemoine | #11

Es ist doch wieder einmal typisch CDU was dieser Herr Wolfgang Bosbach mit seiner 2jährigen Aktualisierung fordert.Die CDU emfindet es als normal,daß man ständig seine Meinung ändert.
Wir sind mündige Bürger und wollen und können
selbst über uns entscheiden und Änderungen
nachhalten.
Wir benötigen dringend die Patientenverfügung.
Ärzte sind keine Götter, die über uns bestimmen
können.
Ich finde das Vorgehen der Bundesministerin Frau Ulla Schmidt als sehr kompetent. Dieses Amt ist
mit Frau Ulla Schmidt sehr gut besetzt.

02.06.2009
12:31
Der Wunsch muss respektiert werden
von Artefakt | #10

Es ist unaussprechlich, mit welchem Blabla sich diese Frau Schmidt versucht.
Nach ihrer Ansicht ist und bleibt die Patientenverfügung Makulatur.
Ich jedenfalls, wünsche Fr. Schmidt ein langes Leben.

02.06.2009
11:55
Der Wunsch muss respektiert werden
von Michael Fehn | #9

Das Hin und Her der Politiker nervt! Jahrelange Debatte und dann kein Ergebnis? Wer sich darüber aufregt, sollte den Verantwortlichen auf die Füße treten und die Kampagne der Deutschen Hospiz Stiftung für ein Patientenverfügungsgesetz unterstützen!

02.06.2009
11:53
Der Wunsch muss respektiert werden
von Michael Fehn | #8

Das Hin und Her der Politiker nervt! Wer ihnen auf die Füße treten will, sollte die Kampagne der Deutschen Hospiz Stiftung für ein Patientenverfügungsgesetz unterstützen. Patientenverfügungsgesetz jetzt! Das kann ich nur unterschreiben!

02.06.2009
05:11
Der Wunsch muss respektiert werden
von WAZ__leser | #7

Patientenverfügung gut und schön - nutzt aber nichts, wenn man bewußtlos (oder nicht in derLage zu sprechen ) ins Krankenhaus eingeliefert wird und das entsprechende Schriftstück nicht bei sich hat.
Ich arbeite in der Notaufnahme einer großen Klinik und kenne genügend Fälle, in denen einer Verfügung zuwider gehandelt wurde, weil sie nicht vorlag. Und da nützt auch nicht der Hinweis auf dem Pflegeüberleitungsbogen eines Atenhaimes, daß eine Patientenverfügung vorliegt, wenn sie nicht mitgegeben wird und niemand im Heim erreichbar ist.

01.06.2009
23:20
Der Wunsch muss respektiert werden
von immerNett | #6

Eine notarielle Patientenverfügung fertigen, und gut ist.

01.06.2009
22:49
Der Wunsch muss respektiert werden
von audio001 | #5

Fünf Jahre lang wird über das Thema von gut bezahlten Politiker herumdiskutiert! Und was kommt raus?- Nichts!

Es ist schlichtweg eine Schande und man stellt sich sicherlich nicht zu Unrecht die Frage, welche Befähigung von einem Politiker erwartet werden kann, der sich als Mandatsträger zur Verfügung stellt!?

Irgendwie scheint zwischen der Erwartungshaltung der Bürger an seine Politiker und dem was diese Politiker tatsächlich als Anspruch erfüllen können, eine Lücke zu klaffen!?

01.06.2009
20:10
Der Wunsch muss respektiert werden
von stardust | #4

Man könnte es auch anders gestalten. Es gilt die patientenverfügung --- wer diese nicht für sich mag, verfasst bei einem Notar/Rechtsanwalt eine Gegenverfügung. Aber so viel Reformwillen ist noch zu gewagt.

Schlimm ist eigentlich die massive Tabuerklärung des Todes eines Menschen. Der sterbende Mensch sollte mehr freiere Entscheidungsgewalten haben, wenn er es wünscht. Den Wunsch kann er/sie heute nicht äußern; letztendlich stellt sich der Tod ein einem Krankenhaus oder zu Hause ein, wenn letztendlich eine Kaskade von Organversagen eintritt. Dieser Weg kann bei Krebs sehr lang, angstvoll und schmerzhaft sein. Bedenkt man weiter, dass statistisch jede 8 Frau an Brustkrebs erkrankt, was nur eine Todesursache ist, ist es schon etwas skandalös.

So oder so .... ist es wichtig eine konsquente Sterbemedizinbegleitung zu fördern, die einen möglichst schmerzfreien Tod ermöglicht.

Krankenhäuser sind hier manchmal überfordert; besser sind hier Hospize, die eine Palliativmedizin täglich leben müssen. Auch betreutes Wohnen mit Palliativmedizin kann eine Alternative gegenüber dem normalen zu Hause sein. Hospize und alternative Begleitprojekte sind daher ausbauwürdig und eine menschlichere Lösung gegenüber dem reinen Patientverfügungspapierkram. Lösungen, die allerdings mehr kosten und sicher viele Freiwillige benötigen, die es mit in die Gesellschaft einbringen. Eigentlich ist es ja eine Gesellschaftsaufgabe.

01.06.2009
20:03
Der Wunsch muss respektiert werden
von glaubenix | #3

Gott sei dank,
brauchen wir diese Frau nur noch bis zur Wahl ertragen.
Gott sei dank.
Ullala geh in die Bar.

01.06.2009
19:28
Der Wunsch muss respektiert werden
von Öberöko | #2

ich habe eine Patientenverfügung!
Daß diese beachtet wird,ist kein Wunsch, das ist eine Verfügung: eine Anweisung.
Wie kommt ein arroganter Politiker dazu, meine Anweisungen, die nur mich betreffen, in Frage zu stellen?

Nächste Woche erklärt man mir dann wieder ich sei der Souverän und möge doch bitte Ulllaaallllaaa wählen.
Ja gehts noch

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