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Nadja Benaissa und die Pressefreiheit

Der Fall der No-Angels-Sängerin

16.04.2009 | 18:12 Uhr

Ja, auch die WAZ hat es getan. Als die Staatsanwaltschaft die Verhaftung der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa bekannt gab, haben wir darüber berichtet.

Wir haben sachlich geschrieben, was man der 26-Jährigen vorwirft: Sie soll ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben, obwohl sie wusste, dass sie HIV-positiv ist; zumindest einen Mann habe sie angesteckt, so der öffentlich (!) erhobene Vorwurf der Staatsanwälte. Wegen Wiederholungsgefahr sitzt sie in U-Haft. Treffen die Vorwürfe zu, droht der Frau eine jahrelange Haftstrafe.

Inzwischen entwickelt sich der Fall zu einem Politikum. Das Landgericht Berlin hat der Bild-Zeitung untersagt, weiter über den Fall zu berichten. Grund: Es gebe kein öffentliches Interesse.

Nun gibt es sicherlich Leser, die sich nicht für den Fall Nadja interessieren. Und die der Meinung sind, so etwas gehöre nicht in die Zeitung. Außerdem gibt es viele gute Gründe, die sich gegen den Journalismus à la Bild-Zeitung einwenden lassen.

Haben die Richter also Recht? Nein: In diesem Fall geht es nämlich nicht um die Qualität von Boulevard-Journalismus, es geht um wesentlich mehr. Es geht um Pressefreiheit, es geht um einen Pfeiler unseres Gemeinwesens. Wir dürfen nicht zulassen, dass jegliche Berichterstattung über Prominente durch Gerichte verboten wird. Was für Nadja Benaissa gilt, gälte dann ja auch für Zumwinkels Steuerhinterziehung und Althaus' Skiunfall. Oder: Hätten die Zeitungen verschweigen sollen, dass der damalige NRW-Verkehrsminister Wittke mit Tempo 109 durch eine Ortschaft raste?

Besteht bei all diesen Vorfällen wirklich kein öffentliches Interesse? Alles reine Privatsache also? Wohl kaum. Ein Ministerpräsident muss sich fragen lassen, ob er sein Amt noch ausführen kann und will, obwohl er zumindest Mitschuld am Tod eines Menschen trägt. Ein Raser ist als Verkehrsminister denkbar ungeeignet. Ein steuerhinterziehender Postchef wirft ein schlechtes Licht auf die ganze Manager-Kaste. Und wenn die Vorwürfe gegen die No-Angel-Sängerin zutreffen, hat sie als Teenie-Idol ausgedient.

Natürlich gilt im Fall Nadja Benaissa weiterhin die Unschuldsvermutung. Sie ist nicht verurteilt. Und natürlich wird die WAZ nicht sensationsgierig möglichen Liebhabern der Frau nachspüren. Hier unterscheiden wir uns eben vom Boulevard-Journalismus. Nur: Wir werden uns mit allen Mitteln dagegen wehren, wenn der Staat oder ein Gericht in unsere freie Berichterstattung eingreift. Denn: Wo soll enden, was mit dem No-Angels-Star anfängt?

Lutz Heuken

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Kommentare
20.04.2009
15:13
Der Fall der No-Angels-Sängerin
von Heinz Hönig | #12

Wie kann der AIds-Verband solche Forderungen stellen Frau Nadja Benaissa freizulassen.

Sicher, es gehören immer 2 dazu!

Jedoch hatte der Geschlechtspartner einen damals aktuellen Aidstest und Frau Benaissa nicht! Und mit vollem Bewusstsein soetwas auszuüben ist ein Tot auf kleinen Raten!

Jeder weiß, was alles mit dem HIV-Virus passieren kann! Das Leben ändert sich schlagartig und oftmals bis zum bitteren Ende!

Frau Benaissa muss dafür Rede und Antwort stehen und darf auf keinen Fall sich der Verantwortung entziehen!

Man darf gespannt sein, wie die Richter hier entscheiden.

Es ist schlimm genug, daß manche mit solch einer Krankheit bestraft sind. Dann aber sie noch zu verbreiten ist absolut respekt- und Hirnlos!

Und vorallem sollte Frau Benaissa hier auch Vorbildfunktion haben. Vorbild gegenüber den Fans und im absolut hohem Maße ihrer Tochter gegenüber. Und das hat sie absolut vergeigt!

Traurig, daß gerade Prominente so reagieren und agieren!

20.04.2009
00:18
Der Fall der No-Angels-Sängerin
von beobachterin | #11

Ich bin auch für die Pressefreiheit, dennoch hat alles eine grenze, wenn die Anwälte geldgierig sind, frage ich mich was die Boulevard presse ist??? Eine Seriöse, informative Berichterstattung ist mir lieber, als eine Klatsch presse, die nur auf Leser scharf sind und sich überhaupt keine Gedanken machen, was sie einem Menschen antun, Ich finde, dass Nadja unschuldig ist, erst soll der tolle Staatsanwalt ihre Schuld beweisen, bevor der gute zu Bild rennt,diese zeitung ist nach meiner meinung, alles andere als informativ,meine Frage, Herr Staatsanwalt, was wollten sie bezwecken??? Was wird den sein, wenn Nadja unschuldig ist??? ALLES ZERSTÖRT. Sie wollte möglicherweise sich und ihre Familie schützen. Was mich aber am meisten wundert,, wenn diese Typen, nur eine Lose Bekanntschaft bzw, kurze Flirt, waren, frage ich mich schon wieder mit Verwunderung, wo waren die Kondome??? jedes Kleinkind weiß doch heute, das man beim ungeschützten SEX, nicht nur unerwünschte Kinder bekommen kann, sondern auch HIV und andere Übel, also wo ist die Verantwortung und Fürsorge um einen selber??? Wenn Nadja, diese Männer mit Absicht angesteckt hat, ist das eine hoch fahrlässige Geschichte, doch ich kann es nicht glauben.

18.04.2009
20:15
Der Fall der No-Angels-Sängerin
von Juliane H. | #10

An Heinz24 :
Berlin wird gern als Gerichtsstand für Abmahn-Abzocke-Rechtsanwälte genommen ? Ich glaube, da müssen Sie sich aber über das deutsche Gerichtswesen noch schlau machen. Kein Anwalt kann sich den Gerichtsstand Berlin aussuchen. Er ist abhängig vom Gerichtsstandort des Beklagten. In diesem Fall schlicht dadurch begründet, dass der Springer-Verlag (zu dem die BILD gehört) ihren Sitz und angemeldeten Gerichtsstand in Berlin hat.
Früher war das Hamburg. Wäre er das auch heute noch, hätte dieser Antrag in Hamburg verhandelt werden müssen und nicht in Berlin.
Als Internet-Magazin mit gemeldetem Gerichtsstand im Impressum müßten Sie das eigentlich wissen ...

17.04.2009
03:55
Der Fall der No-Angels-Sängerin
von Ein Fan | #9

Für den No Angle Star wird sich die Presseberichterstattung positiv auswirken. Praktisch war die Sängerin weg vom Fenster. Die Vorwürfe können eh nicht bewiesen werden, wann und wo sich der junge Mann ansteckte kann niemand sagen. Aussage gegen Aussage! Also Freispruch und wieder auf die Bühne mit einer Solo-Karriere. Bei Amy Winehouse brummt es doch auch erst nach Drogen und anderen Exzessen! Das hat sich Nadja redlich verdient! Ein Fan

17.04.2009
01:29
Der Fall der No-Angels-Sängerin
von aufrecht | #8

Eine freie Presse gehört zu den Grundpfeilern der Demokratie. Ohne sie gäbe diese gerechte Staatsordnung gar nicht. Bei Zweifel, bitte im Geschichtsbuch nachlesen.
Wenn nun ein verantwortlicher Vertreter der Dritten Gewalt eine amtliche Erklärung abgibt, ist es nicht das Recht -sondern die Pflicht eines Journalisten darüber zu berichten.
Geldgierig geifernde Anwälte sollten aber aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden, wenn sie dieses Grundrecht in Frage stellen.

16.04.2009
20:29
Der Fall der No-Angels-Sängerin
von Heinz24 | #7

Berlin wird von den Abmahn-Abzock-Rechtsanwälten gerne als Gerichtsstand genommen, da es hier immer wieder einschlägige Urteile gibt. Wir, ein Münchner Internet-Magazin, sind von einem Hamburger Abmahn-Spezialisten auch vor den Berliner Kadi geschleppt worden und haben verloren. Wir dürfen nicht mehr den Namen des Schauspielers einer bekannten TV-Vorabend-Krimiserie veröffentlichen, der auf dem Oktoberfest München in einem Bierzelt auf der Toilette Kokain geschnupft hat. Begründung: Kein öffentliches Interesse, keine Person der Zeitgeschichte.

16.04.2009
20:20
Der Fall der No-Angels-Sängerin
von Juliane H. | #6

An hulle :

Die Staatsanwaltschaft hat darüber normalerweise nachgedacht, wenn sie eine Ermittlung derartig veröffentlicht ?
Na, wie war das noch im Falle Andreas Türck ? Was hat sich die Staatsanwaltschaft damals gedacht ? Und welche Konsequenzen hatte ihr Vorgehen und das der Medien bis heute auf die Prozeßbeteiligten ?
Ich möchte in dem Zusammenhang auf eine Veröffentlichung von Sabine Sasse mit dem Titel: Die verlorene Ehre des Andreas Türck hinweisen ( http://www.bildblog.de/die-verlorene-ehre-des-andreas-tuerck/ ). Darin finden sich erschreckende Parallelen zum Fall Benaissa.
Für mich hat der User ´Andere Meinung das grundsätzliche Problem benannt. Mit einer Einschränkung der Pressefreiheit hat die Entscheidung des Landgerichts Berlin nun absolut gar nichts zu tun.

16.04.2009
20:03
Der Fall der No-Angels-Sängerin
von hulle | #5

Meines Erachtens treffen die in den Kommentaren erhobenen Vorwürfe nicht die richtige Stelle:
Wenn die Staatsanwaltschaft einen Fall öffentlich(!) macht, dann hat sie darüber normalerweise nachgedacht. Und in dem Moment, wo ein solcher Fall öffentlich wird, hat jeder Journalist das Recht darüber zu berichten.
Die Tücke steckt danach natürlich noch im Detail der Berichterstattung (Wahrung von Persönlichkeitsrechten etc.pp.). Aber das ist ein generelles Problem des Boulevardjournalismus.

Wenn ich hier eins und eins richtig zusammenzähle, dann hat das Landgericht Berlin der Staatsanwaltschaft eines für die Veröffentlichung übergebraten. Von mir aus recht so: Denn das ein ehemaliges Pop-Sternchen wegen Vorwurfs der Körperverletzung verhaftet wird = öffentliches Interesse. Dass das ehemalige Pop-Sternchen HIV-positiv ist und trotzdem ungeschützt rumgemacht hat = kein öffentliches Interesse.

16.04.2009
19:59
Der Fall der No-Angels-Sängerin
von Lena | #4

@ Andere Meinung: Vollste Zustimmung!

In unserem Land gilt immer noch die Unschuldsvermutung, bis die Tat bewiesen ist. Sollte Nadja das, was ihr vorgeworfen wird, getan haben, gehört sie hart bestraft. Falls jedoch nicht, wird trotzdem immer etwas an ihr hängen bleiben, schon allein, weil sie durch die Staatsanwaltschaft zwangsgeoutet wurde und jetzt die ganze Nation von ihrer Erkrankung weiß. Sie wird nie wieder, ohne angestarrt zu werden, ihr Haus verlassen können, ihre Karriere ist zerstört (und die der anderen Mitglieder ihrer Band wahrscheinlich mit) und ich möchte gar nicht wissen, was ihre 9-jährige Tochter sich im Moment in der Schule anhören muss...
Meiner Meinung nach hätte die Staatsanwaltschaft hier diskreter vorgehen müssen (Zwangsouting in Presseerklärung + Festnahme ausgerechnet vor einem Auftritt statt privat + und Interviews in der Bild) und die Presse und das Fernsehen (und mit Presse meine ich nicht nur die Bild!) objektiver berichten sollen (Sie wurde sogar schon als Todesengel bezeichnet!), statt Ex-Freunde und eines der mutmaßlichen armen Opfer aus dem Hut zu zaubern und ihnen ein Podium zu bieten. Letztendlich weiß man bisher doch nur, dass sie HIV positiv ist, alles andere ist Spekulation. Lasst der Frau den letzten Rest Intimsphäre, den sie noch hat, statt sie reißerisch vorzuverurteilen!

16.04.2009
19:15
Der Fall der No-Angels-Sängerin
von KlausWMan | #3

Liebe Medienintendanten:

Pressefreiheit ist ein kostbares Gut, daß sich ständig verdient werden will - und keine Selbstverständlichkeit (wenn auch im Grundgesetz verankert). Mich wundert es, daß Sie an einen Pfeiler unseres Gemeinwesens appellieren, den sie jedoch selbst jederzeit bereit sind für eine reisserische und umsatzträchtige Schlagzeile einzutreten. Woher auf einmal die neu verstandene Moral? Weil es an die eigene Freiheit geht?

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