Das aktuelle Wetter NRW 6°C
Internetrecht

Datenpiraten sollen hinter Gitter

17.04.2009 | 18:45 Uhr

Stockholm. Ein herber Schlag gegen die Internet-Tauschbörsen: Die Betreiber von „The Pirate Bay” wurden zu hohen Strafen verurteilt.

Ein weltweit mit Spannung verfolgter Prozess ging mit unerwartet harten Schuldsprüchen zu Ende. Ein Gericht in Stockholm verurteilte die Betreiber der Internet-Tauschbörse Pirate Bay zu hohen Strafen. Wegen Verletzung von Urheberrechten wurden die schwedischen Betreiber Carl Lundström, Fredrik Neij, Peter Sunde und Gottfrid Svartholm Warg zu einjährigen Haftstrafen sowie Schadensersatz von 30 Millionen Kronen (2,74 Millionen Euro) verdonnert.

„Das ist ein Justizskandal ersten Ranges”, kommentierte Per Samuelsson, einer der sichtlich erschütterten Anwälte, den Ausgang des Prozesses und kündigte Berufung an.

Selbst die Anklageseite war überrascht von ihrem großen Erfolg. „Nur sehr wenige glaubten, dass die Macher tatsächlich ein Jahr Gefängnis bekommen würden”, räumte eine Sprecherin der betroffenen Filmunternehmen ein.

Gottfrid Svartholm Varg (links) und Peter Sundin, die hinter dem Internetangebot von "The Pirate Bay" stehen. Foto: afp

Mit der Datenpaket-Suchseite Pirate Bay, die es seinen rund 25 Millionen Nutzern weltweit auch nach dem Urteilsspruch noch ermöglicht, die neuesten Kinofilme, Musik-Alben und Computerspiele schnell, kostenlos aber illegal herunter zu laden, haben die Macher der Internetseite „Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung” geleistet, so die richterliche Begründung.

Das Urteil entspricht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Das Schöffengericht hatte lediglich deren ursprüngliche 100 Millionen Kronen Schadensersatzforderung nach unten korrigiert. Die Staatsanwaltschaft hatte 20 Lieder, neun Filme und vier Computerspiele als Beweismaterial aus der Flut der über Pirate Bay getätigten Datentransaktionen herangezogen. Für die Härte des Urteils sei wichtig gewesen, dass Pirate Bay, entgegen der Behauptung der Angeklagten, nicht ideell, sondern in professionell-kommerzieller Form betrieben wird, so das Gericht.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Argumente setzten sich aber nicht durch. Einige der Angeklagten hatten geleugnet, überhaupt für die Seite verantwortlich zu sein. Ein Angeklagter behauptete, dass der überwiegende Teil des über Pirate Bay ausgetauschten Materials gar nicht urheberrechtlich geschützt sei.

Industrie feiert Sieg

All das wollten die Richter nicht akzeptieren. Immerhin unterstrich die Verteidigung zunächst aber erfolgreich, dass urheberrechtsgeschütztes Material nicht auf den Servern der Pirate Bay liegt, sondern nur auf denen der Benutzer. Die Anklage konnte daraufhin aber auf Beihilfe ausweichen. Auch die große gesellschaftliche Verbreitung Akzeptanz des Herunterladens von urheberrechtlich geschützten Materials in Schweden sei nicht berücksichtigt wurden, so die Richter.

Ironischerweise wurde, ähnlich wie die über die Pirate Bay vor den Filmpremieren verbreiteten Kinofilme, auch das Urteil am Abend vor dessen Veröffentlichung durch einen der Angeklagten Sunde auf der Seite Twitter im Internet verbreitet: „We lost”, schrieb er dort und fügte lakonisch hinzu: „Früher waren es nur Filme, jetzt kommen schon Urteile vor der offiziellen Veröffentlichung raus”.

Der Schadensersatz soll nun Musik- und Filmunternehmen zufließen. Eine Abschaltung der Pirate Bay komme aber nicht in Frage, so Peter Sunde, einer der Betreiber: „Nichts wird The Pirate Bay passieren. Das ist bloß Theater für die Medien”, sagte er. Die Anklageseite zeigte dagegen offenen Triumph: „Das ist fantastisch. Das Urteil ist ein Trost für alle, die gegen illegales Herunterladen gekämpft haben,” sagte Per Sundin, Schweden-Chef von Universal Music.

Andre Anwar

Facebook
 
Kommentare
20.04.2009
01:25
Datenpiraten sollen hinter Gitter
von DerHeerener | #1

Jedes Downloadportal ist Werbebanner-überflutet; Professionalität ist keine ausreichende Begründung für einen Schuldspruch.
Was die Beihilfe angeht; das Piraten-Image läst sicherlich darauf schließen, TPB existiere nur um eben diesen illegalen Content zu transferrieren. Nur haben die Macher dieses Dienstes eben nicht explizit dazu aufgefordert.
Da die Betreiber selbst keinerlei fragliche Inhalte auf ihren PCs hatten, kann das Urheberrecht hier nicht herhalten.
Es ist nun mal Fakt, daß in diesem Portal eben nur die Wegweiser zu den Inhalten der Rechner anderer Leute zu finden sind.
Das Strassenschild, welches mir den Weg nach Bochum via Autobahn anzeigt, verstehe ich auch nur bedingt als Einladung dahin zu fahren ! Schon gar nicht mit kriminellen Hintergedanken !!
Und ich denke auch, daß die Mehrzahl derer die das tun ebenfalls nicht in schlechter Absicht unterwegs sind!
Aber gut, die Unschuldsvermutung zugunsten der Nutzer der Seite steht ja hier auch nicht zur Debatte.
Viele laden urheberrechtlich geschützte Inhalte, daran besteht kein Zweifel, aber ein mindestens genauso großer Teil der Nutzer sammelt oder verteilt (tauschen ist bei TPB eben nicht obligatorisch!) Daten, die schon immer oder längst keiner rechtlichen Beschränkung ihrer Verbreitung mehr unterliegen.
Das Ende des Download-Anbieters wäre ungerechte Strafe für sie.
Ich denke, nach dem Argument der Beihilfe zur Urheberrechts-Verletzung müssten nach momentaner Auffassung dann sowohl die Hersteller der Client-Software (also den Tausch-Programmen, die The Pirate Bay und vergleichbare Angebote überhaupt erst nutzbar machen) als auch die Werbekunden anklagbar sein, da erstere eben die technischen Werkzeuge für den Rechtsbruch schufen und die Ausgaben letzterer wohl neben den privaten Investitionen der Betreiber einen maßgeblichen Anteil an der Finanzierung des Betriebs der Server haben.
Um die übrigbleibende Frage zu stellen möchte ich nochmal das Bild vom Straßenverkehr nutzen: Wenn Kriminelle in der Nachbarstadt einen Raub begehen wollen und sie dem Schild folgen, das ihnen den Weg zum Tatort weist, kann ich dann hingehen und der Straßenmeisterei Komplizenschaft unterstellen ?

Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/116719/create

Umfrage
Das Aus für die Drogeriekette Schlecker ist besiegelt. Werden Sie Schlecker vermissen?

Das Aus für die Drogeriekette Schlecker ist besiegelt. Werden Sie Schlecker vermissen?

 
Aktuelle Fotos und Videos
Bottrop - Movie Park in Luftbildern
Bildgalerie
Fotostrecke
Essen aus der Luft
Bildgalerie
Fotostrecke
Aus dem Ressort
Hilfsbedarf steigt akut
WAZ-Info
In immer mehr Familien wird Hilfe benötigt, um den alltäglichen Anforderungen gerecht zu werden. Für die Allgemeinheit wird das teuer.
Mit King Kong in der Warteschlange
Kino im Bild
Zwei Wochen lang konnte man die „Kinohelden“ des gleichnamigen Jugendwettbewerbs der Kunst- und Musikschule in der Hauptstelle in Velbert-Mitte sehen. Die Ausstellung ging jetzt mit der Prämierung der Gewinner zu Ende.