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Karlsruhe kippt Bundestagswahlrecht

25.07.2012 | 13:31 Uhr

Karlsruhe, 25.07.12: Die von der Regierung 2011 durchgesetzte Reform verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie gegen die Chancengleichheit der Parteien, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch.

Die von der schwarz-gelben Koalition durchgesetzte Reform des Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. Das Verfahren zur Zuteilung der Sitze verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie gegen die vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Der Zweite Senat gab mit dem Urteil Verfassungsklagen der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen sowie von über 3000 Bürgern statt. Die früheren Wahl-Bestimmungen, die das Gericht 2008 für verfassungswidrig erklärt hatten, seien weiterhin ungültig. Das gelte auch für die 2011 von der Regierungskoalition gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete Reform des Wahlrechtes. Nach wie vor gebe es die Möglichkeit des negativen Stimmgewichts, heißt es zur Begründung. Dies könne zur Folge haben, dass eine Partei weniger Sitze erhalte, als ihr nach Stimmen eigentlich zustehen. Der umgekehrte Fall sei ebenfalls möglich. Die Regelungen zu den Überhangmandaten seien unvereinbar mit dem Grundgesetz, so das Urteil der Richter. Diese Mandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt als ihr Abgeordnete nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen. SPD und Grüne wollen stattdessen, dass Überhangmandate einzelner Parteien durch zusätzliche Sitze für andere Parteien ausgeglichen werden. Mit der Entscheidung vom Mittwoch gibt es derzeit kein wirksames Verfahren für die Sitzzuteilung für die Bundestagswahl. Dafür sei in erster Linie die Politik verantwortlich, kritisierte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Es sei Aufgabe der Politiker, der Parteien und des Parlaments, hier tätig zu werden. Daran ändere auch nichts, dass nicht mehr viel Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl im September 2013 sei.

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