Wuppertaler Familie erhält Unterstützung gegen behindertenfeindliche Vermieterin
12.09.2011 | 23:21 Uhr 2011-09-12T23:21:00+0200
Wuppertal.Gisela Schmidt hat eine zugesagte Wohnung in Wuppertal doch nicht bekommen, weil sie ein behindertes Enkelkind hat. Kein Einzelfall: In den letzten drei Wochen hat es in NRW zwei weitere Fälle von Diskriminierung gegeben. Der Behindertenbeauftragte des Landes NRW will die Familie des behinderten Jungen bei einer Klage unterstützen.
„Erstmal tief durchatmen.“ Das war die erste Reaktion, als Hans Bernd Engels von Gisela Schmidt las, die eine zugesagte Wohnung in Wuppertal doch nicht erhielt, als die Vermieterin erfuhr, dass die 64-Jährige ein behindertes Enkelkind hat. Wenige Stunden später traf sich der Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderungen mit der Behindertenbeauftragten der Stadt, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Die beiden sind sich einig: „Wir wollen mit der Vermieterin reden und ihr einmal erklären, was Behinderung überhaupt bedeutet.“
Besonders betroffen zeigte sich Engels auch deshalb, weil das jüngste Beispiel bereits der dritte Diskriminierungs-Fall in den letzten drei Wochen gewesen sei: In Remscheid war einem fünfjährigen Kind mit Downsyndrom ein Kinobesuch verwehrt worden, in Wuppertal hatte ein Sportstudio einen 18-jährigen geistig-Behinderten abgewiesen. „Ich weiß nicht, was schlimmer ist“, bilanzierte er. „Dass diese Bedenken offen geäußert werden oder dass es fadenscheinige Erklärungen gibt. Aber unterschwellig läuft immer irgendetwas.“
Sandra Heinen, Wuppertals Behindertenbeauftragte, war nach eigener Aussage „entsetzt“, als sie von dem Verhalten der Wuppertaler Vermieterin erfuhr: Jene Frau hatte einen Rückzieher mit dem Mietvertrag gemacht, weil sie meinte, ihr und den anderen Bewohnern des Hauses sei die Anwesenheit eines autistischen Kindes „nicht zuzumuten“. Außerdem hätten die Mieter dann Anspruch auf 25 Prozent Mietminderung.
„Diese Geschichte hat mich wirklich geschockt“, sagte Heinen. „Dass man so offen und unmittelbar seine Vorbehalte formuliert, habe ich noch nicht erlebt.“ Ein Eindruck, den auch Carl-Wilhelm Fössler vom Forum behinderte Juristen und Zentrum für selbstbestimmtes Leben in Köln teilt: „Es ist erschreckend, mit welcher Unverfrorenheit und Selbstverständlichkeit einem so etwas an den Kopf geknallt wird und dass sich jemand so sicher ist.“
Vom Grundsatz her könne in einem solchen Fall das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) herangezogen werden, das Bürger vor der Diskriminierung durch andere Privatpersonen schützen will. Gleichwohl halte er es für schwierig, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
„Hier geht es jetzt um Grundsatzfragen“
Der Behindertenbeauftragte des Landes NRW, Norbert Killewald, will jedoch Kontakt mit der Familie aufnehmen und sie bei einer Klage unterstützen. Seiner Ansicht nach könnten sich die Betroffenen auf Artikel 3 des Grundgesetzes und die UN-Behindertenrechtskonvention berufen. „Die Konvention besagt, dass wir seit März 2009 zu einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe verpflichtet sind – ob beim Thema Wohnen, Arbeiten, Kultur oder Sport. Daran müssen wir uns messen lassen.“ Weil Gisela Schmidt selbst zugegeben habe, dass sie nach dem Verhalten der Vermieterin an der Wohnung ohnehin keinerlei Interesse mehr habe, spiele ein Mietrechtsverfahren jedoch keine Rolle mehr. „Hier geht es jetzt um Grundsatzfragen“, sagte Killewald. „Und da kann man jeden nur ermutigen, diese von einem Gericht klären zu lassen.“
Schmidts Tochter Bianca Müller (37), die mit ihrer Familie in Ennepetal lebt, freute sich über die große Medien-Resonanz, auf die der Artikel über ihren autistischen Sohn Aaron gestoßen war. „Ich finde es gut, dass das ein Thema ist und andere Menschen einmal erfahren, was passieren kann, wenn man ein behindertes Kind hat.“
Nicht immer jedoch sind die Erfahrungen so negativ, wie die, die ihre Mutter jetzt bei der Wohnungssuche gemacht hat. Das zeigte der Anruf von WR-Leser Jürgen Schilken: „Ich war erbost, als ich von der Vermieterin las. Das darf man so nicht stehen lassen, sondern muss zeigen, dass es auch andere Menschen gibt“, betonte er. Der 44-jährige Geschäftsmann aus Ennepetal ist dafür das beste Beispiel: Er bot Gisela Schmidt spontan ein kleines Haus zur Miete an. Besuch von behinderten Kindern willkommen...
16:28
#47
Da sind wir aber an einem anderen Punkt. Da geht es darum das der Staat es halt mit der Art der Gesetzgebung darauf anlegt das man als Ladenbesitzer eben keine Begründung nennt. Der Inhaber des Clubs wäre nicht verpflichtet gewesen den Grund der Abweisung offenzulegen womit ihm auch eine Strafe vermutlich erspart geblieben wäre da keinerlei Benachteiligung nachgewiesen werden könnte.
Aber wie gesagt es ist ein anderer Punkt und eine juristisch außerordentlich bescheidene Situation die der Gesetzgeber da geschaffen hat. Denn nach wie vor gilt das Hausrecht. Problem ist einfach das hier teilweise die Beweislast umgekehrt wird durch das AGG.
Ich halte das nach wie vor für einen Fehler so etwas staatlich regulieren zu wollen. Das ist genau der gleiche nonsens wie Frauenquote etc. So etwas muss sich Gesellschaftlich durchsetzen und das braucht halt Zeit. Wenn sowas mit Gewalt durchgedrückt wird führt das zu Gegenreaktionen die die Entwicklung eher verlangsamen als fördern.
Aber ich weiche vom Thema ab.
AGG hin oder her. Über Einlass in sein Eigentum
entscheidet einzig und allein der Eigentümer. Und das ist auch Gesetzlich so vorgesehen.
Frauen oder Elternpakplätze dürfte es nach AGG übrigens auch nicht geben da es Männer und Alleinstehende benachteiligt. Nur mal so zum nachdenken.
16:07
Was soll das alles eigentlich. Die Vermieterin ist die Hausbsitzerin. Sie kann ihre Wochnung vermieten, an wem sie will.Sie will die Wohnung nicht an die Dame vermieten. Erst wollte sie, jetzt nicht mehr, weil sie sich gestört fühlt, wenn ein Behinderter eventuell johlt oder sonst etwas macht. Wo ist das Problem. Wir leben in einem freien Land. Ich würde mir den Behnderten auch genau anschauen - vor meiner Entscheidung. Das hat die Vermieterin nun nicht gemacht. Aber es ist ihre Entscheidung! Warum diese Kesseltreiben?
15:15
@43: Da war mein Beitrag vielleicht missverständlich. Im Rahmen von Einlasskriterien geht es nicht so um Behinderung...
Sehen Sie sich mal dieses Urteil des AG Bremen an:
http://openjur.de/u/84364.html
15:14
@25 ,, Sie schreiben im Dänemark-Urlaub war in einem kleinen Hotel eine Familie mit behindertem Kind und das es 24 Stunden an 7 Tagen laute Geräusche gab?
Also folgere ich daraus, behinderte Kinder schlafen nicht, sondern sind permanent zu hören...oO (im Übrigen @25 Ihre Tastatur scheint nicht richtig zu funktionieren)
Ich frage mich angesichts so einiger Kommentare ernsthaft, wie krank unsere Gesellschaft wirklich ist...
15:07
@42
Chapeau!
14:46
#43
Welche genau? Wo steht das? In welchem Artikel? Soweit ich weiß ist davon das Hausrecht aber nicht betroffen. Genau wie die Fitnessstudio-Geschichte in dem Beitrag. Wenn man für mögliche Verletzungen etc. die möglicherweise durch eine Behinderung zustande kommen können , oder dadruch begünstigt werden, seh ich das sogar als Pflicht eines Betreibers an denjenigen Abzulehnen. Und was Gaststätten anbetrifft. Mindestens 80 % derer die ich kenne sind im Brandfall schwierig bis gar nicht mit gehhilfe geschweige denn Rollstuhl zu verlassen. Da kann mir ja jemand erzählen was er will aber wenn ich als Wirt das Risiko nicht tragen will werde ich Leute die da gefährdet sind mit Sicherheit nicht reinlassen und auch das AGG kann mich hierzu nicht zwingen.
14:30
@ 42: Durch das AGG haben gerade Wirte bzw. Betreiber von Gaststätten in Bezug auf den reinen Einlass einige Einschränkungen hinzunehmen.
Dabei dürfen wir NATÜRLICH NICHT die Einschränkungen anderer Menschen durch willkürliche Einlassverweigerung von Wirten aus Spaß an der Freude vor diesem gütigen Gesetz vergessen.
14:08
Ist doch lächerlich.
Ich verstehe es als selbstverständlich das der Vermieter entscheidet wer einzieht und wer nicht. Ist ja schließlich sein Eigentum. Das ist eine Sache da hat sich der Staat einfach nicht einzumischen. Jeder Wirt (bzw. auch jeder andere Besitzer/Eigentümer) darf ja auch auf sein Hausrecht pochen und jeden rauswerfen wenn er es für richtig hält - das muss auch nicht begründet werden. Das hat auch gefälligst jeder zu Akzeptieren.
Und an diejenigen die jetzt hier von sozialer Verantwortung faseln und von Verpflichtung und Diskriminierung. Was wäre wenn jetzt der Staat einfach bestimmen würde das ihr einen Obdachlosen in eure Wohnung oder euer Haus einziehen lassen müsst? Wäre nicht so klasse nehme ich an? Oder was wäre wenn ihr neubaut und/oder der Staat bei eurem Privathaus sagt ihr müsst jetzt aber alles Behindertengerecht gestalten weil ihr ja mal Behinderten Besuch bekommen könntet. Also Rampen, Aufzug, breitere Türen. ? Das würde dann mal schnell in die mehreren Zehntausen Euro gehen. Wäre das so klasse?
Sorry aber das ist doch heuchlerisch.
Und wenn ich ins Kino gehe und einen Film ansehen möchte dann will ich auch das nicht ständig einer im Saal dazwischen schreit egal ob behindert oder nicht. Ich zahl schließlich mein Geld dafür. Und wenn der Betreiber da in derVergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht hat finde ich das absolut verständlich wenn er seine Kundschaft davor schützen will. Es kann doch umgekehrt auch nicht sein das alle anderen darunter leiden müssen. Wenn ich sternhagelvoll ins Kino gehe muss ich auch damit leben das ich evtl. nicht eingelassen werde um die anderen Gäste vor der beeinträchtigung des Vergnügens zu schützen. Das hat mit diskriminierung einfach mal nix zu tun. Ich mache da auch keinen Unterschied ob jemand was dafür kann (betrunken ins Kino) oder ob jemand halt nichts dafür kann (behinderung) die Konsequenz ist die selbe. Ich kann ja auch nix für den Zustand eines anderen und muss mich dadurch aber nicht beeinträchtigen lassen.
Hier muss auch einfach mal die Mehrheit der leute berücksichtigt werden und nicht immer nur die Minderheiten.
Sie wollen gleich behandelt werden dann aber auch ohne irgendwelche Vorzüge. Heißt: akzeptieren wenn der Vermieter nunmal nicht Vermieten will - vollkommen egal aus welchem Grund. Heißt wenn sie im Kino lärm machen etc. fliegen sie raus genau wie alle anderen. Gleichberechtigung ist keine Einbahnstraße.
13:57
#39von schneutzl
Erklären Sie mir mal den springenden Zusammenhang ******* und behindert.
Selbst behinderte Akademiker bleiben außen vor. Was würden ihre Mieter sagen, wenn sie behinderte als Mieter hätten, wäre das ebenso ein Grund ihnen zu kündigen. Alle sind immer darauf bedacht, nur kein Risiko eingehen. Behinderte Menschen sind kein Risiko, sondern Ausgegrenzte, denn der berufliche und soziale Status spielt keine Rolle. Das ist das Schlimme in diesem Schland.
13:39
Kaum jemand will doch ernstlich das Vermieterrecht, seine Mieter auszuwählen, bestreiten. Ist doch tagtägliche Praxis – und gewöhnlich möchte man doch auch gar nicht wissen, wie manche Entscheidung tatsächlich zustande kommt …
Erstaunlich aber ist, dass in diesem Fall allein durch die Möglichkeit, eine Mieterin könne Besuch von ihrem autistischen Enkel bekommen, das Recht auf Mietminderung anderer Mieter (wahrscheinlich unbegründeterweise) befürchtet und behauptet wird. Das verdinglicht den jugendlichen Besucher zu etwas (einer Mietminderung rechtfertigenden Ursache nämlich), was ihn etwa auf eine Stufe stellt mit Schimmelbefall im Bad oder einer nichtfunktionierenden Heizung. Und nur in der offenbar verbreiteten Bereitschaft, einer solchen Überlegung ohne zu zögern und zu folgen, liegt der Skandal.