Gericht kippt Planfeststellungsbeschluss für CO-Pipeline
25.05.2011 | 14:12 Uhr 2011-05-25T14:12:00+0200
Düsseldorf. Der Planfeststellungsbeschluss für die Kohlenmonoxid-Pipeline des Chemiekonzerns Bayer ist rechtswidrig. Das entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es gab damit den Klagen zweier Anwohner der Röhre von Krefeld nach Dormagen Recht.
Im Streit um die Kohlenmonoxid-Leitung des Chemiekonzerns Bayer haben die Pipeline-Gegner einen Etappenerfolg erzielt. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschied am Mittwoch, dass der Planfeststellungsbeschluss für die CO-Leitung rechtswidrig sei und daher vorläufig nicht vollzogen werden dürfe. Das bedeutet, dass die Pipeline weiterhin nicht in Betrieb genommen werden darf. Mit der Leitung will Bayer Kohlenmonoxid für die Kunststoffproduktion zwischen seinen beiden Standorten Dormagen und Krefeld transportieren.
Nachweis über Erdbebensicherheit fehlt
Die Richter monierten vor allem den mangelnden Nachweis der Erdbebensicherheit. Zwei Gutachter hatten die Leitung zwar unabhängig voneinander untersucht, jedoch unter anderem die überirdischen Teile der Pipeline ausgespart. Die Richter wiesen daher an, den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf nicht umzusetzen.
Zugleich betonten sie jedoch, der Beschluss werde nur in Teilen infrage gestellt. Damit könnte Bayer in einem Ergänzungsverfahren die notwendigen Nachweise zur Erdbebensicherheit erbringen, um seine Pipeline doch noch in Betrieb nehmen zu können. Zu einem zeitlichen Rahmen wollte sich Regierungspräsidentin Anne Lütkes jedoch nicht äußern.
Kläger sehen sich bestätigt
Die Klägerseite zeigte sich nach der Urteilsverkündung zufrieden. "Wir haben gewonnen, das freut uns", sagte Rechtsanwalt Joachim Hagmann. Die Kläger, zwei Anwohner der Pipeline, hatten gegen das Planfeststellungsverfahren geklagt, weil sie es für rechtswidrig halten. Allerdings wollten sie die Pipeline dadurch eigentlich ganz verhindern, weil sie Gasunfälle befürchten. Rechtsanwalt Hagmann kündigte an, eine Berufung gegen das Urteil werde geprüft.
Das will auch die Bezirksregierung Düsseldorf tun. "Wir warten die schriftliche Urteilsbegründung ab, danach werden wir über eine Berufung nachdenken", sagte Regierungspräsidentin Lütkes. Zum Urteil selbst sagte sie: "Wir können damit leben." Schließlich müsse der Planfeststellungsbeschluss lediglich ergänzt werden. Sollte Bayer entsprechende Unterlagen einreichen, würden diese ergebnisoffen geprüft.
Bayer gibt sich zuversichtlich
Stefan Gehring, Leiter der Rechtsabteilung der Bayer-Sparte MaterialScience, die die Pipeline betreiben will, gab sich nach dem Urteil zuversichtlich, dass die Leitung letztlich in Betrieb genommen wird. Während der Gerichtsverhandlung habe sich bestätigt, dass die Pipeline sicher sei, sowohl was Material und Trassenwahl als auch was die Erdbebensicherheit betreffe, sagte Gehring. Nun müssten noch die fehlenden Nachweise erbracht werden.
Umweltminister Johannes Remmel kritisierte nach der Entscheidung der Richter den Chemiekonzern. "Bayer hat mit einer Vielzahl von Planungs- und Ausführungsfehlern dazu beigetragen, dass vorhandene Zweifel an einem sicheren Betrieb der CO-Pipeline stetig verstärkt worden sind", sagte der Grünen-Politiker. Zugleich kündigte er eine genaue Prüfung des Urteils an, um weitere Schlüsse zu ziehen.
Der Landtag hatte das für den Bau der CO-Pipeline erforderliche Gesetz im März 2006 einstimmig beschlossen. Ein Jahr später gab die Bezirksregierung grünes Licht. Die Leitung wurde inzwischen zwar fast vollständig gebaut, jedoch nicht in Betrieb genommen, weil Gerichte dies untersagt hatten. Mit der 67 Kilometer langen Pipeline will Bayer Kohlenmonoxid für die Kunststoffproduktion zwischen seinen beiden Standorten Dormagen und Krefeld transportieren.
Kritiker fürchten Gasunfälle
Kritiker befürchten Gasunfälle durch Lecks in der Leitung. Ein Gutachten, das die Kreisverwaltung Mettmann in Auftrag gegeben hatte, kam zu dem Schluss, dass bei einem Bruch der Leitung mehr als 143.000 Menschen in einem Radius von 1,5 Kilometern gefährdet wären. Bayer verweist darauf, dass die Leitung notwendig ist, um Tausende Arbeitsplätze am Rhein mittelfristig zu sichern.
Die Klagen der beiden Anwohner, die nun in Düsseldorf verhandelt wurden, waren nur zwei von vielen. Insgesamt lägen dem Gericht 41 Klagen vor, sagte der Vorsitzende Richter Winfried Schwerdtfeger. Die meisten von ihnen befassen sich mit dem Eigentumsrecht, weil die Pipeline über zahlreiche Privatgrundstücke verläuft. Dieses Thema war im nun beendeten Prozess jedoch ausgeklammert. (dapd)

21:34
@11
Nicht jedem ist es vergönnt die Qualität anderer Beiträge zu erkennen.
Vielleicht sollten sie mal über den Begriff Giftgas nachdenken und über die Toxizität verschiedener Gase.
Dann können wir uns vielleicht auf Augenhöhe begegnen.
18:32
Geht nicht, #13, man ist dort nicht sicher vor kenternden Schiffen und Sonnenbrand..
18:14
Ach ja, und für Flughafengegner: Dies ist das richtige Gericht! Sicher wird es auch Betriebsgenehmigungen der Flughäfen kassieren, sicher sind die Flugzeuge nicht ausreichend auf Absturzsicherheit geprüft! Also, kein Flug mehr nach Malle oder in die DomRep. Nein! Auf zum langweiligen Kanal!
18:10
Mal ganz unabhängig davon, ob ich für oder gegen so eine Pipeline bin:
Das wirklich bedenkliche ist doch, dass ein Investor in Deutschland keinerlei Planungs- und Investitionssicherheit mehr bekommen kann. Pipeline, Windräder, ein ganzes Kraftwerk: man darf, gesegnet mit (Teil-)baugenehmigungen, Millionen investieren und bekommt anschließend keine Genehmigung, die errichtete Anlage auch zu betreiben. Gehts noch?
Die Quittung bekommen wir noch mittlefristig. Wir sind ohnehin kein Wachstumsmarkt mehr, die Musik spielt längst woanders, treiben wir den Arbeitsmarkt ruhig auch noch dorthin, wo der Pfeffer wächst. Am Rhein-Herne- Kanal ist es richtig schön, wenn dort kein Kahn mehr fährt, weil es nichts mehr zu transportieren gibt.
Aber aufgepasst, Leute, wenns nicht mehr genug Arbeit gibt, gibts auch keine Stütze oder Hartz 4 mehr! Und dann ists wieder langweilig am Kanal.
17:46
zu 10
Wären sie ein intelligenter Bürger würden sie bei eigenen Beiträgen Korrektur lesen um Sonderschulniveau zu vermeiden.
Wären sie ein mündiger Bürger würden sie sich die Frage stellen warum Giftgas auf logisch nicht nachvollziehbaren Wegen quer durch zum Teil dichtbesiedelten Gegenden transportiert werden muss und nicht da hergestellt wird wo es gebraucht wird.
Sie bevorzugen es aber wohl nur dümmlich- peinlich zu sein.
17:23
Eine Giftgasleitung? ROFL, was die Medien doch bewirken. Bei einer Phosgenleitung könnte man da sja nich verstehen. Da haben mal wieder völligunmündige Bürger eine sinnvolle Standortverbesserung evrhindert. Und manch eienr schwwafelt von Gerechtigkeit. Peinlich.
17:18
Bricht eine Leitung, aus welchem Grund auch immer, strömt, wie in jeder anderen Industriegasleitung auch, nur das aus, was sich in dem Bereich befindet.
Bei Erdgas/Öl/Wasserleitungen ist das anders, Erdgas/Öl/Wasser kommt, bis einer den Zwischenhahn zudreht oder die Talsperre/der Brunnen/die Quelle leer ist.
17:09
Die Kläger sollten sich nicht zu früh freuen. Schließlich haben die Richter ausdrücklich betont:
...der Beschluss werde nur in Teilen infrage gestellt. Damit könnte Bayer in einem Ergänzungsverfahren die notwendigen Nachweise zur Erdbebensicherheit erbringen, um seine Pipeline doch noch in Betrieb nehmen zu können.
Das wird Bayer sicherlich tun. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben...
16:40
Bei allem Verständnis für die Argumente der Kläger. Ich frage mich, was passiert wenn bei einem Erdbeben die vielen Erdgas-Hochdruckleitungen einen sog. Vollbruch erleiden? Diese Leitungen sind seit Jahrzehnten in Betrieb. Anwohner einer solchen Leitung hätten auch Grund, mit den gleichen Argumenten wie bei der CO Pipeline dagegen zu klagen. Machen sie nicht, weil sonst ihre jüngst installierte Erdgasheizung keinen Brennstoff mehr bekäme.
16:34
@ notarius
schön, wenn die Giftgasleitung nicht durch den eigenen Vorgarten verläuft....
Warum wechselt man mit der Pipeline zweimal die Rheinseite?
Weil auf der linken Rheinseite Meerbusch liegt und da wohnen zu viele befreundete Manager von anderen Firmen, die das Geld haben, bis zur letzten Instanz durch zu klagen...