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Flashmob

Der King of Pop lebt

23.06.2010 | 15:29 Uhr

Flashmob zu Ehren Michael Jacksons: Wir waren mit der Videokamera in Köln dabei.

Mehr als 100 MJ-Fans zollten auf dem Kölner Heumarkt ihrem Idol Tribut. Organisiert hatten sich die Jackson-Anhänger über das Internet: Bereits im Vorfeld wurden die Choreographien zu den Songs "Beat it" und "Thriller" ins Netz gestellt. Die "Einladung" zum spontanen Tanz ging bereits vor Tagen raus - Startpunkt war am Schokoladenmuseum am Rhein. Die weiteren Plätze, unter anderem der Heumarkt, wurden vor Ort bekannt gegeben.

Elke Wiegmann

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Kommentare
17.08.2009
16:15
Der King of Pop lebt
von Lennart Krotzek | #10

Huete gibts übnrigens in über 100 Städten Deutschlands einen Flashmob, der von Nazis organisiert wurde. Das nur zum Kommentar, dass es noch niemanden geschadet hat. Es werden die letzten Worte beim Nürnberger Prozess von Rudolf Heß zietiert. Mehr Infos darüber unter www.17august.info . Versucht diese Art von Flashmob zu stören so gut ihr könnt. Ich weiß im Übrigen nicht, wo dort noch der UNterschied zu einer Spontandemo sein soll. Mal wieder instrumentalisieren die Nazis was aus der linken/alternativen Szene.

14.08.2009
14:00
Der King of Pop lebt
von jauwa | #9

@7
Du erzählst doch Unsinn!!!

Niemals hast Du ne Anzeige wg. Beleidigung im www durch bekommen und vor Gericht auch noch Schmerzensgeld dafür durch bekommen. Und schon gar nicht in der Höhe!!!

mann o mann...Sachen gibt`s....*lol

11.08.2009
10:32
Der King of Pop lebt
von Ali Mente | #8

Jau, und in China essen se jetzt Spaghetti anstatt Reis. Ihr habt Sorgen.

10.08.2009
16:19
Der King of Pop lebt
von WEAHZETLESER | #7

Also rechtlich gesehen..könnte der Organisator des Flashmobs Sylt ein paar Kosten sparen, indem er z.B. Kartoffel wegen Beleidigung anzeigt und den Schadensersatz gleich in die entstandenen Kosten investiert. Könnte für Kartoffel teuer werden, schließlich würden ihm auch die entstehenden Kosten (ermittlung der IP,RA) angerechnet werden.
Find ich Klasse, den ich habe auf so einem Weg schonmal 500,- € erhalten und der Beschuldigte hatten Kosten in von ca. 1800,-€ wegen einer einfachen Beleidigung im Web.
Tja so ist die rechtliche Lage.
Übrigens ist der Flashmob kopiert von einem Schweden.....
http://www.youtube.com/watch?v=je1KOcBYGjM

10.08.2009
15:09
Der King of Pop lebt
von GMB | #6

Typisch Deutschland...es fragt erstmal jeder wie ist da die Rechtslage - echt zum kotzen!

10.08.2009
13:06
Der King of Pop lebt
von Equity | #5

@#4
Das sah Sylt leider wirklich anders. Verstehen kann ich das nicht.

Interessieren würd mich das auch, wie es rechtlich nun ist.

10.08.2009
00:49
Der King of Pop lebt
von vrenegor | #4

sie tun doch keinem weh! ich habe auch an einer spontanen Aktion teilgenommen. es ist irritierend, bringt aufmerksamkeit und bislang hat es niemandem geschadet!

09.08.2009
23:54
Der King of Pop lebt
von Kartoffel | #3

@ enny

Organisieren Sie doch mal einen Flashmob.. Wenn sie dann wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz belangt werden sollten, können Sie mir ja berichten.

Ich finde derartige Hintergrundinformationen sollte auch eine Zeitung bringen können. Ansonsten gibt es unzählige Nachmacher, die eventuell von ihrem bevoorstehenden Glück nichts ahnen.
Wie der Idiot, der auf Sylt den Flashmob veranstaltet hat und nun auf den Kosten sitz ;)

09.08.2009
20:16
Der King of Pop lebt
von enny | #2

@#1
Sonst noch eon Problem?

09.08.2009
19:11
Der King of Pop lebt
von Kartoffel | #1

Kann die WAZ Redaktion mal einen Artikel bringen, wie diese Flahmobs versammlungsrechtlich einzuordnen sind? Würde mich mal interessieren, ob die als Spontandemo eingestuft werden, oder nicht. Schließlich erfolgt ja eine Mobilisierung schon geraume Zeit vorher..
Muss es dann einen Versammlungsleiter geben??
Fragen über Fragen..

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