Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie ist verpflichtend für alle Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 50.850 Euro liegt. Wer mehr verdient, kann sich freiwillig bei einer der rund 150 gesetzlichen Krankenkassen versichern oder einer privaten Krankenkasse (PKV) beitreten. In Kraft trat das Krankenversicherungsgesetz im Jahre 1893.
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