Schmutzige Lieder
30.08.2010 | 18:20 Uhr 2010-08-30T18:20:00+0200
Witten.Massive Kritik am Vorgehen der Polizei gibt es nach der Kundgebung von Rechtsradikalen am Samstagnachmittag auf dem Rathausplatz.
Unter anderem liegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde vor, weil das öffentliche Absingen der so genannten Hitlerjugend-Hymne nicht unterbunden worden war. Der Polizei, so bestätigt Sprecher Axel Pütter, liege eine Liste verbotener Lieder vor. „Die Kollegen waren sich jedoch nicht sicher, ob das Lied auf der Liste steht. Man muss ja nicht hunderte Lieder im Kopf haben.“
Nun ist das HJ-Lied „Ein junges Volk steht auf“ aber nicht irgendeines, sondern war „Pflichtlied“ der Hitlerjugend. Die Polizei war zudem von einem Wittener Berufsfotografen auf das HJ-Lied und dessen Charakter aufmerksam gemacht worden. Das Problem, so Polizeisprecher Axel Pütter: „Es gibt ein Gerichtsurteil aus Oldenburg, das die Wiedergabe des Liedes als strafbar einstufte. Andere Gerichte aber haben keinen Straftatbestand gesehen.“
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte 1987 entschieden, dass bereits dann ein Straftatbestand gegeben sei, wenn die Melodie des Liedes ohne oder mit anderem Text gespielt wird (OLG Oldenburg 1 Ss 481/87). Die Staatsanwaltschaft prüfe, so Pütter, ob es mit dem mehrfachen Absingen des Liedes am Samstag einen Verstoß gegen § 86 a des Strafgesetzbuches gegeben habe - „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Landesverfassungsschutzbehörden mehrerer Bundesländer bewerten das Lied als strafrelevant. Wegen Verbreitung dieses Liedes aus interessierten Kreisen laufen in einigen Bundesländern Ermittlungsverfahren.
Dass das Lied wegen technischer Probleme vom Staatsschutz am Samstag nicht aufgezeichnet werden konnte, sieht Pütter nicht als Problem an. „Sowohl der Fotograf als auch meine Kollegen haben es ja deutlich gehört. Zeugen gibt es genug.“ Für den für gestern geplanten, in letzter Minute jedoch abgesagten Umzug derselben rechtsextremen Dortmunder Gruppe von Annen nach Witten habe es die Auflage gegeben, das Lied nicht zu singen, so der Polizeisprecher.
Das Bündnis gegen Rechts hat beim Polizeipräsidenten Bochum gegen die Festnahme dreier Demonstranten gegen die rechtsextreme Kundgebung am Samstag auf dem Rathausplatz protestiert und dies als „nicht verhältnismäßig und rechtswidrig“ bezeichnet. „Wir sind sehr irritiert darüber, dass wir durch Einsatzkräfte der Polizei als Gegendemonstranten wie potenzielle Straftäter behandelt wurden“, so Sprecher Axel Echeverria.
19:29
Einfach mal das Deutschlandlied dem angeblich volksverhetzenden HJ-Lied gegenstellen. Vorsicht - ganz schnell kann dann das Deutschlandlied auch als Straftatbestand eingestuft werden. Das geht heute ratzfatz schnell.