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"Rechtswidrig"

14.06.2007 | 06:15 Uhr

Durchholzer Initiative erläutert Widerspruch gegen Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Rat.Anwalt: Die Schule ist notwendig, damit ist auch eine rechtliche Grundlage für ihre Fortführung gegeben

Die Initiative gegen die Schließung der Grundschule in Durchholz hofft immer noch. Der von ihr eingeschaltete Anwalt Günter Arndt hält die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Rat für rechtswidrig. Ob es allerdings zu einer Klage kommt, ist derzeit äußerst fraglich.

Die Eltern aus Durchholz hatten bekanntlich 13 000 Unterschriften gesammelt, um den Schließungsbeschluss per Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid zu kippen. Doch der Rat schmetterte das Begehren ab. Dagegen legte die Initiative Widerspruch ein. Die sechsseitige Begründung folgte jetzt.

"Wir sagen, die Schule ist notwendig und damit ist auch die rechtliche Grundlage für die Fortführung gegeben", so der Wuppertaler Jurist. Die Notwendigkeit sehen die Durchholzer allein durch die Schülerzahlen gegeben - die von der Stadt als Hauptargument für die Schließung ins Feld geführt werden.

"Es gibt im ersten Jahrgang im Schnitt 24,6 Schüler, nicht 21,6, wie von Herrn Schweppe behauptet wird", so die Initiative. Bis 2011 sei eine Schülerzahl von 23 garantiert. Doch Durchholz werde nicht für sich betrachtet. "Die schmeißen alle Herbeder Schulen in einen Pott und teilen das dann durch fünf", sagt Mitstreiterin Heike Schmidt-Dessel.

Die Schülerzahlen sind das eine. Auch bei den Kosten wirft die Initiative der Stadt ein falsches Spiel vor. So habe es erst immer geheißen, allein die Sanierung der Schule koste 448 000 Euro. Erst in der entscheidenden Ratssitzung habe sich dann herausgestellt, dass in dieser Summe auch die Instandsetzung des Kindergartens (200 000 Euro) enthalten ist. Die Restkosten für die Schule seien durch die Finanzierungsvorschläge der Initiative gedeckt, so Anwalt Arndt.

Unter anderem war die Privatisierung der Reinigung vorgeschlagen worden. Dass dieser Vorschlag zulässig sei, ergebe sich schon aus der Tatsache, dass die Stadt ihn selbst in ihr Haushaltssicherungskonzept aufgenommen habe. Die Behauptung, die so erzielten Einsparungen dürften nur zum Schuldenabbau eingesetzt werden, entbehre jeder gesetzlichen Grundlage, sagt der Jurist aus Wuppertal.

Hinzu komme, dass die Stadt in jüngster Zeit viel fragwürdigere Ausgaben vorgenommen habe. Arndt erinnert an das neue Haltestellendach für den Rathausplatz und das Projekt Agenda 2020. Fazit: Der Vorwurf sei unzutreffend, mit der Fortführung der Schule gegen das Haushaltsrecht zu verstoßen.

Nun müsse der Rat über den Widerspruch entscheiden. Eine Klage halten die Durchholzer derzeit nicht für sehr wahrscheinlich. Arndt: "Meistens lassen die Gerichte die Bürgerinitiativen im Regen stehen." Es komme äußerst selten vor, dass sie einen Vollzug (hier die Schulschließung) stoppen.

Von Jürgen Augstein

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