Radfahrer umgestoßen
15.10.2008 | 18:27 Uhr 2008-10-15T18:27:00+0200Angeklagter muss 3000 Euro ans Opfer zahlen.
Strafrechtlich ließ das Gericht Milde walten, stellte das Verfahren gegen Auflagen ein. Finanziell kommt sein Ausraster nach einer Auseinandersetzung im Straßenverkehr einen 24-Jährigen aus Wetter-Wengern teuer zu stehen. 3000 Euro muss er an den Geschädigten zahlen, entschied das Amtsgericht am Mittwoch. Zudem muss er die außergerichtlichen Kosten tragen.
Der Gebäudereiniger, der mit seinem Fiat unterwegs war, hatte sich über zwei Radfahrer geärgert, die nebeneinander fuhren und die Straße blockierten. Schon dabei kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit dem späteren Opfer. Nachdem der 24-Jährige die Radler überholt hatte, stoppte er sein Auto, lief auf seinen Kontrahenten zu und stieß ihn vom Rad. Der 33-Jährige rutschte über die Straße auf die Gegenfahrbahn, erlitt Hautabschürfungen, Prellungen und Verstauchungen.
„Ich weiß nicht, wie ich so die Kontrolle verlieren konnte”, sagte der Gebäudereiniger vor Gericht. Doch ein unbeschriebenes Blatt ist er nicht: 2006 erhielt er nach einer Schlägerei auf dem Rathausplatz einen Strafbefehl. Aber weil eine Verurteilung und ein dann fälliger Führerscheinentzug die berufliche Existenz des Angeklagten zerstört hätten, kam er mit einem blauen Auge davon.
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