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KSV gewinnt Klage gegen Rentenversicherung

05.10.2010 | 16:10 Uhr
KSV gewinnt Klage gegen Rentenversicherung
Obenauf: Mirko Englich vom KSV Foto: HBZett.fotocom/Michael Bahr No Model Release

Witten.Gute Nachricht für Wittens Sportvereine, die auch Profis beschäftigen: Die gezahlten Honorare sind nicht sozialversicherungspflichtig. Die Vereine müssen somit keine Rentenversicherungs- und sonstigen Sozialabgaben für ihre Profisportler entrichten.

Das hat das Sozialgericht Dortmund auf eine Klage des Kraftsportvereins Witten 07 (KSV) entschieden. (Az.: S 34 R 40/09)

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte nämlich festgestellt, dass der Wittener Ringer Mirko Englich, damals noch in der Bundesliga auf der Matte, „auf Grund seiner abhängigen Beschäftigung“ sozialversicherungspflichtig sei. Eine ähnliche Feststellung traf die Rentenversicherung auch für vier weitere Ringer. Dagegen hatte der KSV geklagt, und gegen drei weitere Feststellungen, die später ergingen, Beschwerde eingelegt.

Die Klage hatte Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei den Wettkämpfen der Ringer trotz vertraglicher Bindung an den Verein nicht um eine abhängige Beschäftigung - schließlich könnten die zum Teil weit entfernt wohnenden Sportler beispielsweise zusätzliche Wettkämpfe, Werbe- und Sponsorenauftritte absolvieren und hätten auch ihr Training frei gestaltet.

Mirko Englich beispielsweise lebt in Frankfurt/Oder. Zudem habe der Ringer unternehmerisches Risiko getragen, weil sich der Verein nicht verpflichtet habe, ihn in einem bestimmten Umfang einzusetzen und die Siegprämie erfolgsabhängig gewesen sei.

Die Ringer gelten sozialrechtlich nun als freiberufliche Honorarkraft. „Wir sparen nichts dabei, ein Bundesliga-Ringer verdiente ja ungefähr so viel wie ein Landesliga-Fußballer“, sagt der Vorsitzende des heutigen Oberligisten, Detlef Englich. „Es ging uns vor allem ums Prinzip, dass unsere Sportler keine Arbeitnehmer sind. Geklagt haben auch andere Vereine; unser Verfahren ist eines der ersten, das entschieden wurde.“

Selbst wenn das Sozialgericht eine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung festgestellt hätte, dann hätten keine Beiträge gezahlt werden müssen. Englich: „In der Bundesliga hatten wir rund 24 Kämpfe. Bei weniger als 50 Aufträgen pro Jahr hätten sie als ,Beschäftigte in geringem Umfang’ gegolten.“

Das Urteil betrifft alle Wittener Vereine, die einen Individualsport als Mannschaft betreiben. „Wir begrüßen das Urteil“, freut sich Thomas Fehrs, Vorsitzender des Triathlon-Teams Witten. „Jetzt haben wir Rechtssicherheit.“ Wäre die Entscheidung des Gerichts anders ausgefallen, „dann hätten wir ein Problem bekommen, denn das wäre eine finanzielle Belastung für den Verein geworden“. Nun aber sei klar, dass jeder Sportler wie ein Freiberufler für seine Versicherungen selbst verantwortlich sei.

Auch Matthias Kiehm von den Annener SUA-Judokas ist „erleichtert, dass keine weiteren Kosten auf den Verein zukommen“. Detlef Englich hofft, dass die Rentenversicherung das Urteil akzeptiert: „Sonst müssen wir eben in die nächste Instanz.“

Bernd Kassner

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