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Jobcenter zahlt nicht

In den Mühlen der Verwaltung

14.09.2012 | 13:38 Uhr
In den Mühlen der Verwaltung
Sozialgericht DortmundFoto: Franz Luthe

Witten. Es sollte eigentlich alles gut sein. Familie Steidel hat in Annen eine Wohnung gefunden, die Familienverhältnisse durch Heirat in Ordnung gebracht, Hartz IV beantragt und sich eingerichtet. Dann aber gerieten sie in die Mühlen der Verwaltung. Vom Jobcenter kommt kein Geld, jetzt droht ihnen eine Räumungsklage, und das Jugendamt wurde schon wegen der Kinder vorstellig.

Kai-Uwe und Diana Steidel, beide 37, haben nach einer, sagen wir mal, etwas bewegten Vergangenheit im August den Bund fürs Leben geschlossen. Vier Kinder sind aus früheren Verbindungen da, und noch haben sie ein Zuhause an der Annenstraße. Der arbeitslose gelernte Dachdecker und die Hausfrau haben Leistungen beim Jobcenter beantragt, das auch für die Mietzahlungen zuständig ist. So weit, so verständlich.

„Anfang Juni haben wir durch eine Nachbarin erfahren, dass von uns weder Miete noch Kaution beim Vermieter eingegangen sei“, wundert sich Diana Steidel. Und vor einigen Tagen sei dann schriftlich die fristlose Kündigung mit Androhung einer Räumungsklage eingegangen - wegen rund 6000 Euro Mietrückstände. Die Steidels fielen aus allen Wolken.

Gleichzeitig mahnte das Jugendamt an, endlich Kinderzimmer für die vier Kinder einzurichten. Von Hartz IV aber haben sie bisher noch keinen Cent gesehen - Kindergeld und die Unterhaltszahlungen ihres früheren Ehemanns seien die einzigen Einnahmen, so Diana Steidel.

Immer wieder kam Post

Es kam aber noch mehr Post. Denn das Jobcenter hat das Ehepaar keineswegs vergessen. Kai-Uwe Steidel hat einmal von einem Sachbearbeiter erfahren, dass seine Unterlagen „erst gestern“ eingegangen seien, ein anderer Sachbearbeiter aber habe ihm mitgeteilt, die Sache sei „längst in Bearbeitung“.

Möglicherweise haben sogar beide Sachbearbeiter recht, denn die Familie hat immer wieder neu Urkunden, Bescheinigungen und Kontoauszüge einzureichen. Irgendwann sah sich das Ehepaar durch den Papierkrieg überfordert und übergab alles einem Anwalt.

Wolfgang Schrage hat den Fall übernommen. „Für mich ist es völlig überflüssig, dass es überhaupt so weit kommen muss“, so der Annener Rechtsanwalt und Notar. „Die Familie hat begründete Ansprüche an das Jobcenter. Dieses hat jedoch stapelweise Unterlagen von der Familie verlangt. Wurde die eine Liste abgearbeitet, kam eine neue an. Es erscheint mir sehr weit hergeholt, was das Jobcenter fordert.“

Zeit für mehrseitige Schreiben

Der Anwalt zeigt sich überrascht, dass das Jobcenter einerseits mit über 15 000 Altfällen im Rückstand sei, andererseits bei aller Überarbeitung Zeit für zahlreiche mehrseitige Schreiben an die Familie fände. „Das macht doch immer wieder Extraarbeit. Dabei liegt es auf der Hand, dass die Familie berechtigt ist. Doch dieser Fall wird übermäßig bürokratisch gehandhabt.“

So gehe aus dem zuletzt abgelehnten Widerspruchsbescheid hervor, dass nur noch Kontoauszüge des Sohnes gefehlt hätten. Schrage: „Hätte man das denn nicht vorher einfach mitteilen können, statt sie weiter ohne Zahlung da stehen zu lassen?“ Er zieht jetzt für die Familie vor das Sozialgericht.

Die Steidels aber bleiben weiter ohne Geld. Kai-Uwe Steidel hat ab November eine größere Wohnung in Aussicht. Bis dahin aber schläft er schlecht: „Ich habe jeden Morgen Angst, dass der Möbelwagen vor der Tür steht, das Jugendamt uns die Kinder wegnimmt und unsere Familie zerbricht.“

Bernd Kassner

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Kommentare
17.09.2012
08:33
In den Mühlen der Verwaltung
von Flueshoeh | #7

Die Kommentare von "myreiter" sind nahezu allesamt in diesen Foren aggressiv ausgelegt. Er/Sie scheint Probleme zu haben, sachlich zu bleiben. Solche "intelligenten" Aussagen treffen nicht den Kern der Probleme, die die Familie Steidel hat.

Ich wünsche der Familie Steidel viel Kraft auf ihrem Weg mit Hilfe des RA. So weit, wie ich weiß, sollte eine fristlose Kündigung bzw. Räumungsklage hinfällig sein, wenn nachweisbar ist, daß das Jobcenter seinen Pflichten nicht nachgekommen ist und hier der Grund für die Mißstände liegt.

15.09.2012
11:32
In den Mühlen der Verwaltung
von Jean_Fairtique | #6

Die gesetzliche Vorgabe ist:
SGB I § 14 Beratung
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.

Die Wahrheit:
Es werden rechtswidrig Gelder nach Anweisung angespart (offensichtlich zur Milliardenverteilung in alle Welt...)

14.09.2012
16:11
In den Mühlen der Verwaltung
von myreiter | #5

sorry nochmal , aber selbst rechtanwälte kommen da nicht mehr weiter

1 Antwort
In den Mühlen der Verwaltung
von buntspecht2 | #5-1

#5Schon möglich aber leider sitzen diese Vögel am längerem Hebel

14.09.2012
15:55
In den Mühlen der Verwaltung
von buntspecht2 | #4

#3Besonders wertvoller Beitrag zum Problem der Familie

1 Antwort
In den Mühlen der Verwaltung
von myreiter | #4-1

ja aber die machen was sie wollen mit den armen menschen hier , das geht so nicht weiter , hier wird geld in alle länder verschenkt nur für die eigenen bürger ist nichts da , sorry ich fühle mit dieser familie , und habe eine wut auf diese machenschaften der jobagentur , anders als ich es hier schreibe funktioniert es leider nicht

14.09.2012
15:11
In den Mühlen der Verwaltung
von myreiter | #3

tut euch zusammen und geht dort hin , haut auf den tisch und lasst euch niemals abwimmeln notfalls holt die polizei und erstattet anzeige gegen die verlogenen mitarbeiter

14.09.2012
15:09
In den Mühlen der Verwaltung
von myreiter | #2

diese lügner die dort arbeiten versuchen permanet kein geld auszuzahlen , kommen ihren plichten nicht nach , ich hasse diese penner

14.09.2012
15:05
In den Mühlen der Verwaltung
von myreiter | #1

es wundert mich nicht wenn mal irgenwann einer in der jobagentur jemanden verprügelt

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