Hilfe für behinderte Menschen
16.09.2009 | 17:44 Uhr 2009-09-16T17:44:00+0200
Prof. Peter Cichon ist mit dem Förderpreis für wissenschaftliche Leistungen der Apollonia-Stiftung der Zahnärzte in Westfalen-Lippe ausgezeichnet worden. Er wurde damit für seine wissenschaftlichen Arbeiten zum Zahnerhalt bei Patienten mit Morbus Down ausgezeichnet.
„Die zahnärztliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland ist immer noch unzureichend”, fasst Cichon die derzeitige Situation zusammen. Die Gründe: „Mangelnde Behandlungskooperation, Angst vor der Behandlung und eine eingeschränkte Zahn- und Mundhygiene stellen die Ursachen dar. Und einen angemessenen Umgang mit diesen Patienten lernt man normalerweise nicht im Zahnmedizinstudium, daher fühlen sich viele Kollegen überfordert.”
Anders in Witten: Seit 1988 gewährleistet die Zahnklinik der Universität Witten/Herdecke die zahnärztliche Behandlung von Menschen mit Behinderungen. Cichon wurde 1999 zum bundesweit einzigen Professor für die Behandlung von Menschen mit Behinderungen ernannt und hat im gleichen Jahr das einzige Lehrbuch zu diesem Thema verfasst („Zahnheilkunde für Behinderte. Teil 1: Klinik der Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei behinderten Patienten”). Seit 2001 bildet die Ambulanz für spezielle Zahnärztliche Betreuung die angehenden Zahnärzte für die Behandlung behinderter Patienten aus.
„Zwar unterscheidet sich die Behandlung dieser Patienten grundsätzlich nicht von der anderer Patienten, aber sie muss den Gesundheitszustand berücksichtigen sowie das soziale Umfeld und die Lebensgewohnheiten der Patienten”, erklärt Peter Cichon. Diese Behandlungen hätten sich in den vergangenen 20 Jahren grundlegend gewandelt: „Die zahnärztliche Versorgung von Kindern mit Behinderungen hat einen Strukturwandel von den ausschließlich palliativen, also schmerzstillenden Maßnahmen über die restaurativen Tätigkeiten bis zur Prävention vollzogen.” Die Gesundheit von Mund und Zähnen bei Patienten mit Behinderungen wird häufig bestimmt durch die motorische und/oder geistige Unfähigkeit zu einer ausreichenden Zahnpflege. Häufige Folge: Karies. Darüber hinaus kann der Zahnbelag zu schweren Entzündungen des Zahnfleisches führen. Da bei Patienten mit Morbus Down die Immunabwehr gestört ist, sind diese Patienten angesichts der rasch fortschreitenden Erkrankungen des Zahnhalteapparates besonders gefährdet.
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