Gutachten beschreibt nur Ist-Zustand
12.01.2009 | 07:00 Uhr 2009-01-12T07:00:00+0100Ralf Hermersdorfer, Sprecher der Universität Witten/Herdecke, widerspricht einem Bericht von Spiegel.Online, wonach laut Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young sich in den kommenden Jahren weitere Millionenlöcher auftun werden.
Die Gutachter - so heißt es dort - hätten empfohlen, umgehend einen Liquidationswert der Uni zu ermitteln. „Das Gutachten ist eine Erfassung der Ist-Situation, und dazu gehört auch, den Wert sämtlichen Besitzes der Uni einzubeziehen”, erklärt Hermersdorfer. Dieses Gutachten, das von der Uni selbst in Auftrag gegeben wurde, sei Grundlage für die Gespräche am 5. Januar im Ministerium gewesen. „Wenn wir so weiter wirtschaften würden wie bisher, würden sich weitere Millionenlöcher auftun”, sagt Hermersdorfer. Aber gerade das wolle man ja nicht. Das Gutachten diene als Basis für ein Konzept für Einsparpotentiale und Mehreinnahmen. Das Konzept soll am 22. Januar dem Ministerium vorgelegt werden.
09:32
Die Aussagen der beiden früheren UWH-Präsidenten, die vermuten lassen, dass eine Überschuldung der Träger-GmbH der Hochschule schon länger besteht, finden sich in der Welt unter den folgenden Links:
http://www.welt.de/welt_print/article2995265/Die-Uni-Leitung-hat-keine-Fehler-gemacht.html
(Schily-Interview)
und
http://www.welt.de/welt_print/article3009388/Reformen-sollen-Universitaet-Witten-Herdecke-retten.html
(Priddat-Aussage)
09:24
Ganz offensichtlich steht die Träger-GmbH der Wittener Hochschule nicht nur wegen drohender Zahlungsunfähigkeit, sondern auch wegen Überschuldung vor der Insolvenz.
Wer den Spiegel-Bericht in Verbindung mit den Aussagen des ersten UWH-Präsidenten, der es übrigens nie geschafft hat, diese Hochschule auf ein langfristig wirtschaftlich tragfähiges Fundament zu stellen, und des kürzlich zurückgetretenen in der vergleicht, muss die Frage stellen, seit wann die für die Träger-GmbH der Hochschule rechtlich Verantwortlichen von der Überschuldung der Träger-GmbH wissen.
An diesem Tag hat die gesetzlich eingeräumte Drei-Wochen-Frist zu laufen begonnen, innerhalb derer der Insolvenzantrag zu stellen ist, sofern die rechtlich Verantwortlichen das Begehen einer Straftat vermeiden wollen, und zwar völlig unabhängig von der Frage der drohenden Zahlungsunfähigkeit der Wittener Hochschul-GmbH.
Wenn die Überschuldung der Träger-GmbH jetzt besteht (Vermögen kleiner als Schulden) und die obige Aussage der beiden früheren Präsidenten der Hochschule zutrifft, ist nicht auszuschliessen, dass die Drei-Wochen-Frist bereits verstrichen und der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung eingetreten ist.