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Langzeitarbeitslose

Geplantes Gesetz soll flexibler werden

25.07.2011 | 15:20 Uhr
Geplantes Gesetz soll flexibler werden

Witten.Eine weitere Ausgrenzung von Langzeitarbeitslosen befürchten die Träger der Freien Wohlfahrtspflege im EN-Kreis durch ein neues Gesetz, das in Planung ist.

Ihre Bedenken teilten sie jetzt in einem Gespräch dem heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe mit.

Das Treffen in der DRK-Zentrale an der Annenstraße sei „konstruktiv“ verlaufen, meinten die Vertreter der Wohlfahrtspflege übereinstimmend. Das Gespräch war die Reaktion auf einen Brandbrief, den die Verbände - wie bereits berichtet - am 22. Juni an die Bundestagsmitglieder und Fraktionen im EN-Kreis gerichtet hatten.

Brauksiepe, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, habe jetzt beim Treffen beruhigt, kein Gesetz verlasse das Parlament so, wie es reingegangen sei, erzählte Mechthild Weickenmeier, Geschäftsführerin des Paritätischen EN. „Und ich hoffe, wir konnten ihn noch mal mit unseren Argumenten erreichen, dass das, was man sich in Berlin ausdenkt, in der Praxis nicht funktioniert“, erklärt sie weiter.

Der Illusion, dass das Gesetz in letzter Minute doch noch abgeschmettert werde, geben sich die Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege allerdings nicht hin. Auch die geplanten Mittelkürzungen träfen wohl in vollem Umfang ein, meinen sie. Allerdings hoffen sie, dass das Gesetz „flexibler“ gestaltet werde, um den Langzeitarbeitslosen individuell, also auf ihren jeweiligen Fall zugeschnitten, helfen zu können.

Bisher bekommen die Träger, die Zusatzjobs für Langzeitarbeitslose einrichten, inklusive deren pädagogischer Betreuung bis zu 330 Euro pro Fall und Monat. Nach dem neuen Gesetz wären es maximal 150 Euro. Hier sollen die Grenzen weniger starr festgelegt werden, fordern die Verbände.

Jochen Winter, Geschäftsführer der AWO EN, gibt zu bedenken: „Der derzeitige Arbeitsmarktaufschwung erreicht die Langzeitarbeitslosen nur gering. Die geplante Kürzung trifft sie aber umso härter.“ Das geplante Gesetz soll ab dem 1. 4. 2012 greifen. Die Jobagenturen müssten aber bereits ab 1. Januar ihre Maßnahmen auf die neuen Strukturen einstellen. Denn etwa die so genannten Ein-Euro-Jobs beginnen in der Regel zu Anfang eines Jahres.

Michael Vaupel

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Kommentare
26.07.2011
08:32
Geplantes Gesetz soll flexibler werden
von bowie | #2

da kann ich dir nur zu stimmen.

25.07.2011
15:39
Geplantes Gesetz soll flexibler werden
von UlRo | #1

Der Arbeiterwohlfahrt geht es nicht um die Langzeitarbeitslosen, sondern um möglichst billige Arbeitskräfte!
Die geplante Kürzung trifft vor allem die Träger, die zukünftig mit ihren 1 Euro Sklaven keinen Reibach mehr machen können, die sehen ihre Felle schwimmen und versuchen jetzt mit pseudosozialem Gehabe das Rad zurückzudrehen. Wenn diese Beschäftigungen so notwendig sind, dann kann man auch Beschäftigte zu Tariflöhnen sozialversicherungspflichtig einstellen. Das wäre sozial und damit wäre auch den Langzeitarbeitslosen geholfen !
Von wegen Arbeiterwohlfahrt.........

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