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Amtsgericht

Drogen: „Cousin Gefallen getan“

18.01.2012 | 17:57 Uhr
Drogen: „Cousin Gefallen getan“
Der 39-Jährige Familienvater aus Witten war angeklagt, unter anderem Marihuana zu verkaufen.

Witten.   Der Besitzer eines Fitnessstudios in Witten gestand, zwischen seinem Cousin und einem Mitglied seines Studios beim Verkauf von Marihuana vermittelt zu haben.

Drei Jahre auf Bewährung und 2000 Euro Geldstrafe – so lautet das Urteil des Amtsgerichts im Falle eines 39-Jährigen Familienvaters. Der Besitzer eines Fitnessstudios wurde schuldig gesprochen, zwischen seinem Cousin und einem Mitglied seines Studios beim Verkauf von Marihuana vermittelt zu haben.

Der Wittener war angeklagt, sich ein Kilogramm Haschisch und Marihuana beschafft zu haben, um die Drogen weiterzuverkaufen. Im Prozess gestand der 39-Jährige zwar, als Bote für seinen „Lieblingscousin“ tätig geworden zu sein, stritt aber ab, selbst Drogen besessen oder angeboten zu haben. Er habe lediglich auf die Bitte seines Verwandten hin ein Mitglied seines Fitnessstudios gefragt, ob der Marihuana oder Haschisch kaufen wolle.

Polizeiliche Telefonüberwachung

Am Telefon sprachen die Cousins über die Menge und den Preis. Das ergab die Telefonüberwachung der Polizei und führte auf die Spur des 39-Jährigen. Ein Kauf sei aber angeblich nicht zustande gekommen, so der Angeklagte - was auch durch die Ermittlungen nicht bewiesen werden konnte. So stellte das Gericht denn auch abschließend fest, dass eine unmittelbare Beteiligung des Witteners am Verkauf der Drogen nicht nachweisbar sei. Schuldig gemacht habe er sich trotzdem, indem er zu vermitteln versuchte.

Strafmildernd wirkten sich sein Geständnis, seine untergeordnete Rolle und der Umstand aus, dass es sich bei Cannabis um eine weiche Droge handelt. Zudem vermerkte das Gericht eine positive Entwicklung beim Angeklagten. Fast 13 Jahre sind seit seinen letzten drei Straftaten unter anderem wegen unerlaubten Waffenbesitzes und gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung vergangen. Daher setzte das Gericht die anderthalbjährige Gefängnisstrafe zur Bewährung aus. Drei Jahre lang muss der Angeklagte straffrei bleiben und zusätzlich 2000 Euro an die Sucht- und Drogenhilfe zahlen.

Auf die Frage, warum sich der Angeklagte auf das Geschäft eingelassen habe, sagte er: „Ich wollte meinem Cousin einen Gefallen tun."

Anna Hückelheim

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