Bewährungsstrafe nach Prügelei in der Bodega-Bar
14.04.2010 | 17:41 Uhr 2010-04-14T17:41:00+0200
Witten.Ein 33-Jähriger hatte im November 2009 einen 25-Jährigen Mann bei einer Rangelei in der Bodega-Bar in Annen mit einer Bierflasche angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Nun zeigte sich der wegen gefährlicher Körperverletzung Angeklagte reumütig und geständig vor dem Amtsgericht.
Eine typische Barschlägerei könnte man es nennen, doch eigentlich war alles ein großes Missverständnis. „Ich dachte, dass der Angeklagte mit dem Wirt der Bodega-Bar Streit hat, da die beiden in einer hohen Lautstärke diskutierten. Dann wollte ich schlichten und auf einmal bekam ich eine Kopfnuss“, berichtet das Opfer, der 25-jährige Schienenfahrzeugmechaniker.
Der angeklagte 33-jährige gelernte Elektroinstallateur hingegen sagt aus: „Er kam auf mich zu und fragte mich aggressiv, was das hier solle. Ich wollte ihm die Situation erklären, doch auf einmal stand er mit seiner Stirn an meiner Nase. Da habe ich rot gesehen.“ Nachdem das Opfer durch die Kopfnuss zu Boden ging, zog der Täter eine halbvolle Bierflasche hervor und schlug den jungen Mann damit auf den Kopf. Dabei rutschte die Flasche ab und schnitt dem Opfer den Hals auf, wobei lebenswichtige Venen verletzt wurden.
Kontrahent konnte nur durch Notoperation gerettet werden
„Mein Bruder war sofort zur Stelle und hat mir die Wunde abgedrückt, damit es nicht so stark blutet. Das hat mir das Leben gerettet“, erzählt der Betroffene vor Gericht. Nur durch eine Notoperation konnte das Leben des jungen Mannes im Knappschaftskrankenhaus in Langendreer gerettet werden, da er sonst verblutet wäre. Noch heute leidet er unter den Folgen.
Der linke Arm ist nicht voll einsatzfähig, da etliche Nerven verletzt wurden, ihn plagt ein dauerhafter Juckreiz in der linken Schulter, am Hals hat er eine zehn Zentimeter lange Narbe davongetragen. „Ich bin leider beruflich eingeschränkt, da man in meinem Job viel mit den Armen über Kopf arbeitet. Das geht mit dem linken Arm kaum noch“, sagt der Bahn-Mitarbeiter.
Doch trotz aller Einschränkungen hat der Betroffene dem Täter verziehen. „Das zeigt einen Großmut, über den sich der Angeklagte glücklich schätzen kann“, erklärt der Vorsitzende Richter Bernd Grewer. Der 33-Jährige hatte das Opfer direkt einen Tag nach der Tat im Krankenhaus besucht und sich entschuldigt, was er im Gerichtssaal wiederholte. Das war auch einer der Gründe, warum er mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten davonkam.
Außerdem läuft eine zivilrechtliche Klage. Das Opfer will Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro.
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