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15 Euro Bußgeld in Parkzone ist Unrecht

08.01.2008 | 18:06 Uhr

Urteil des Amtsgerichts klärt die Stadt auf: Knöllchen darf nur fünf Euro kosten. Verkehrsabteilung hofft auf Revision in Hamm

Die Verkehrsabteilung der Stadt hat vor Gericht eine weitere Niederlage einstecken müssen. Nur fünf Euro darf das Knöllchen für Parken im eingeschränkten Halteverbot einer Zone kosten. Die Stadt will 15 Euro – weiterhin. Ein Fall aus der Hammerstraße. Richter Führ machte es am Dienstag kurz: Wie Amtsgerichtsdirektor Bernd Grewer hält er das 15-Euro-Knöllchen für überzogen und für nicht gerechtfertigt. Grewer hatte im Oktober 2007 bei der Tochter des früheren Stadtdirektors Gerd Buhren ein solches Knöllchen im Urteil ebenfalls von 15 auf 5 Euro „reduziert”. Jetzt angeklagt war eine 51-jährige Wittenerin, die das am 8. September 2007 für Parken ohne Parkschein auf dem markierten Stellplatz in der Hammerstraße verhängte Knöllchen (15 €) und danach auch das Bußgeld über 38,45 Euro nicht bezahlt hatte. Verteidigt wurde die Frau von einem Vertragsanwalt des ADAC. Im Prozess ging es nicht um die Frage, ob die Hammerstraße eingangs als „Zone” durch Beschilderung ausgewiesen ist. Die Sackgasse, beginnend zwischen Stein- und Wiesenstraße, sei eindeutig „Zone”, so Anwalt Heribert Nünning. „Zone fängt durch Beschilderung an und hört erst auf, wenn man sie verlassen hat.” Zu ihrer Verteidigung hatte die Kraftfahrerin vorgebracht und belegt, dass sie im Jahre 2005 für ein Parkknöllchen in der Zone Wiesenstraße 5 Euro habe zahlen müssen, warum als jetzt das Dreifache? Von Prozessbeobachter Ralf Kelm aus der Verkehrsabteilung der Stadt („mein Chef hat mich geschickt”) wurde die Autofahrerin „aufgeklärt”: Brot und Tanken, so Kelm, seien ja auch teurer geworden. Nicht vertreten im Prozess war die Staatsanwaltschaft. Gleichwohl will die Stadt zunächst das geschriebene Urteil sehen und dann abwarten, ob der Ankläger mit diesem Fall in die Revision vor das Oberlandesgericht in Hamm geht. „Es geht um gesicherte Rechtssprechung”, so Stadtsprecher Helmut Sonder, „bis dahin ändert sich nichts.” Also weiterhin 15 statt 5 Euro in der Zone. Anwalt Nünning: „Ich habe noch einige solcher Fälle. Die Stadt will Bußgeld einziehen. Verliert sie einen Prozess, bezahlt das Land die Kosten.”

Rudolf Kellerhoff

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