Umweltschutz : Wildern auch für Hunde verboten

Hamminkeln. „Bess, mach Platz.” Wo Markus Kühn seiner Labrador-Hündin dieses Kommando gibt, sitzt die Vierjährige wie angewurzelt. Nicht öfters, sondern immer. Der Sprecher des Hegeringes Hamminkeln kann sich auf Bess verlassen.
Der Jagdhund bleibt beim Marsch auf dem Weg im Bislicher Wald auch dann bei seinem Herrchen, wenn ein Hase plötzlich loshoppelt.
„Leider lassen andere Hundehalter ihre Tiere einfach in Wald und Feld laufen. Wir beobachten immer wieder, dass Hunde Wild aufschrecken oder gezielt im Acker stöbern.” In den kommenden Wochen werden die Mitglieder des Hegeringes Hamminkeln deshalb andere Hundehalter gezielt ansprechen, um Rücksichtnahme bitten und informieren. Markus Kühn: „Die Kreisjägerschaft hat eine kleine Broschüre vorbereitet, welche wir den Hundehaltern überreichen. Darin wird erklärt, dass es nach dem Landschaftsschutzgesetz verboten ist, Hunde ohne Kontrolle in den Wald oder aufs Feld zu lassen.”
Streit
vermeiden
Einen Streit mit Spaziergängern wollen die Jäger dabei vermeiden. Denn nach der Richtlinie der Kreisjägerschaft sollen Jägerinnen und Jäger „ein friedliches Miteinander mit Waldbesuchern und Anwohnern pflegen.”
Der Leinenzwang im Wald soll dennoch durchgesetzt werden. Nach Konflikten mit unbelehrbaren Hundehaltern im Bereich Bergerfurth und am Gewerbegebiet Loikumer Rott sind die Mitglieder des Hegeringes übereingekommen, wildernde Hunde dem Ordnungsamt zu melden. Markus Kühn: „Nach der Gemeindeordnung gelten Hunde, die Wild gehetzt haben als gefährlich. Das kann für die Besitzer auch rechtliche Konsequenzen haben.”
Währenddessen geht der Interessenkonflikt zwischen Hundehaltern und Naturschützern in der Dingdener Heide in die entscheidende Phase. Der Planungsausschuss berät am Mittwoch, 25. November, um 16 Uhr im Rathaus, welche Wege im rund 300 Hektar großen Gebiet auf der Grenzlinie zwischen Rheinland und Westfalen für Hunde tabu sein sollen.
Auf dem Tisch liegt ein Kompromiss-Vorschlag, der nun von der Biostation als Projektbetreuerin und den Landwirten in der Heide abgestimmt ist. Danach bleiben insgesamt 6,5 Kilometer Wegstrecke, die für Spaziergänger mit Hunden gesperrt würden.
Gegen diese Regelung führt die Verwaltung rechtliche Bedenken ins Feld. Für ein solches Hundeverbot auf öffentlich zugänglichen Wegen gebe es keine fachgesetzliche Grundlage. Wie der Ausschuss entscheidet, ist offen.


















