Rosenkrieg am Valentinstag vor Gericht
14.02.2012 | 20:26 Uhr 2012-02-14T20:26:00+0100
Werdohl.Im Zuge eines erbitterten Streits um die gemeinsame kleine Tochter hatte ein 42-Jähriger seine frühere Lebensgefährtin in Werdohl mit übelsten Beleidigungen und Drohungen überzogen. Gestern stand er vor Gericht.
Gleich zwei Mal hatte der Vater am 3. November letzten Jahres zum verbalen Tiefschlag ausgeholt. In einer SMS hatte er seine Ex-Freundin unter anderem als Schwein bezeichnet. Wenig später legte er telefonisch nach. Nun waren Ausdrücke wie Hure und Schlampe gefallen.
Mann drohte: „Ichwerde dich verbrennen“
Schließlich drohte er der Mutter seiner kleinen Tochter noch an: „Ich werde dich verbrennen.“ Konsequenz: Strafanzeige. Gestern saß der Mann, der zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, in Altena auf der Anklagebank. Dort schien er nur auf die Gelegenheit gewartet zu haben, sich Luft zu machen: „Wir waren fünf Jahre zusammen, haben eine gemeinsame Tochter. Jetzt gibt es Streitigkeiten. Sie lässt mich mein Kind nicht sehen. Warum, das weiß ich wirklich nicht. Sie geht nicht ans Telefon, macht die Tür nicht auf und fährt immer ohne mein Wissen mit unserer Tochter nach Polen.“ Weder die SMS noch den Anruf stellte er in Abrede. Allerdings versicherte er: „Wir haben uns gegenseitig beschimpft, aber ich bin nie gewalttätig geworden.“ Einer Hasstirade über die Frau, die das alleinige Sorgerecht für seine Tochter hat, folgte schließlich sein eigentliches Anliegen: „Ich möchte doch nur mein Kind sehen. Sie muss doch endlich begreifen, dass ich der Papa bin.“ Mit Blick auf sein unbestraftes Vorleben gaben Staatsanwaltschaft und Gericht dem 42-Jährigen eine Chance: Sein Verfahren wurde vorläufig gegen eine Auflage von 250 Euro an die Justizkasse eingestellt. Die Mahnung von Richter Dirk Reckschmidt war gratis: „Den einzigen Rat, den ich Ihnen geben kann, halten Sie den Ball flach. Sonst sitzen Sie wieder hier und das bringt nichts.“

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