Nackte Tatsachen am lauen Sommerabend in Werdohl
25.02.2010 | 20:32 Uhr 2010-02-25T20:32:00+0100Werdohl/Altena. Mit nackten Tatsachen hatte ein 50-jähriger Werdohler zwei junge Frauen böse erschreckt. Am Donnerstag musste sich der einschlägig vorbestrafte Mann wegen Exhibitionismus vor dem Altenaer Amtsgericht verantworten. Seine Erklärung klang skurril.
Am 11. August vergangenen Jahres hatte sich der Mann einen Hocker gegriffen, war damit zu seinem Balkon im dritten Stock einer Wohnung gegangen, hatte sich darauf gestellt und schließlich entblößt – das alles gut sichtbar. Zwei junge Frauen, die den lauen Sommerabend auf einem Balkon gegenüber verbracht hatten, hatten den Anblick ertragen müssen und die Polizei gerufen.
Am Donnerstag nun saß der 50-Jährige in Altena auf der Anklagebank. Bereits zwei Mal war er verurteilt worden – wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften, in einem Fall auch wegen exhibitionistischer Handlungen. Dazu gelernt hatte er offensichtlich nichts. Selbst vor Gericht schien er sich so recht keiner Schuld bewusst zu sein.
2400 Geldstrafe für Straftat
Er erklärte, gegenüber lebe ein Pärchen, das regelmäßig nackt durch die Wohnung laufe. „Denen galt das. Ich wollte Kontakt aufnehmen.” Gezeigt habe er sich erst, als überall sonst das Licht aus gewesen sei. Plötzlich jedoch habe er das Glimmen von Zigaretten gesehen. „Ich wollte mich dem Paar präsentieren – nicht den Frauen”, beteuerte er.
Für ihn endete es mit 2400 Euro Geldstrafe. Richter Dirk Reckschmidt: „Was Sie dazu bringt, sich wildfremden Leuten zu zeigen, weiß ich nicht. Sie wissen, dass das eine strafbare Handlung ist. Und die kostet sie jetzt richtig Geld.” Der Werdohler hatte es trotz der Strafe wohl immer noch nicht begriffen, warf ein: „Das galt doch den Leuten oben.”

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