Geldstrafe für Rentner
11.08.2009 | 17:45 Uhr 2009-08-11T17:45:00+0200Werdohl. Den Erwerb und Besitz sowie das Verbreiten kinderpornografischer Schriften muss ein Rentner aus Werdohl mit einer Geldstrafe von 6000 Euro teuer bezahlen.
Die einen laden verbotenerweise Musik aus dem Internet herunter, die anderen besorgen sich auf diesem Wege die aktuellsten Kinofilme oder Software. Ein ganz empfindliches Kapitel des so genannten Filesharings (Austausch von Dateien) ist das Herunterladen von Material, bei dem der bloße Besitz oder die Verbreitung schon eine Straftat darstellen: so bei Fotos und Filmen mit kinderpornografischem Inhalt.
Der Werdohler musste sich am Dienstag auf der Anklagebank im Altenaer Amtsgericht verantworten. Verhandelt wurde allerdings nur noch die Höhe des Strafmaßes. Denn zunächst war dem Mann in dieser Sache ein Strafbefehl ins Haus geflattert. Hiergegen hatte er Einspruch erhoben.
61 Fotos und Filme aus Internet geladen
Der 65-Jährige hatte im vergangenen Jahr 61 Fotos und Filme per File-Sharing aus dem Internet heruntergeladen – und somit auch verbreitet – auf denen eindeutige sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern und Mädchen im Kindesalter zwischen acht und elf Jahren zu sehen waren.
Das verbotene Gut wurde bei einer Hausdurchsuchung im Oktober 2008 sichergestellt. Der Werdohler sah seine Schuld zwar ein. Und ihm war auch durchaus bewusst, dass er bei sich zu Hause verbotenes Film- und Fotomaterial aufbewahrte. Nur gegen die verhängte Geldstrafe von 6000 Euro (120 Tagessätze à 50 Euro) legte er zunächst Einspruch ein. Daraufhin setzte das Amtsgericht eine Hauptverhandlung an. In deren Verlauf zog der Rentner den Einspruch zurück. Die Aussicht auf Erfolg war sehr gering, und so folgte er dem Rat seines Verteidigers. ms

20:26
Wieso sind 6000€ für solche Ferkel teuer. Die Strafe müsste noch viel höher sein für solche Leute die sich daran aufgeilen. Pfui Teufel !