Für Knobelbrüder war es ein Krösken
05.02.2008 | 20:50 Uhr 2008-02-05T20:50:43+0100Werdohl/Altena. Nur ein Krösken mit der Thekenbekanntschaft oder mehr? Diese spannende und im konkreten Fall für einen unterhaltspflichtigen Ex-Ehemann aus Werdohl monetäre Frage führte gar einen Richter in den Zeugenstand.
Das Schöffengericht Altena sprach gestern eine Wirtin und zwei Stammtischbrüder vom Vorwurf der uneidlichen Falschaussage frei. Die Vorgeschichte des Strafverfahrens entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie: Ein Unternehmer aus Werdohl hatte im Sommer 2006 beim Familiengericht beantragt, die Unterhaltszahlungen an seine Ex-Ehefrau einstellen zu dürfen. Grund: Sie lebe mit einem anderen Mann in einem eheähnlichen Verhältnis.
Um das zu beweisen, hatte er mehr als ein Dutzend Zeugen, vornehmlich aus zwei Stammkneipen der Exfrau und des vermeintlich "Neuen", benannt. Dort seien sie oft gemeinsam anzutreffen.
Die Vernehmung der Zeugen erwies sich als Flop: Familienrichter Dr. Karl-Martin Lux gewann damals aber den Eindruck, die Sparclubfreunde und Knobelbrüder hätten wider besseres Wissen zugunsten der Ex-Ehefrau ausgesagt - und stoppte die Unterhaltszahlungen an sie.
Stromverbrauch soll Gewissheit bringen
Das darauf angeklagte Quartett, allen voran die Wirtin, fühlte sich gestern wie vor den Kopf gestoßen. Sie sei vor dem Familiengericht gar nicht gefragt worden, ob es da eine engere Beziehung zwischen ihren beiden Gästen gebe. Einem Stammtischbruder, der dem Familienrichter diesen Umstand indes als einziger von 24 Zeugen bestätigt hatte, erteilte sie daraufhin Lokalverbot. Das Verfahren hatte in ihrer Kneipe offenbar hohe Wellen geschlagen.
Ein angeklagter Kfz-Mechaniker hatte zwar eine Rechnung für die Ex-Ehefrau an die Adresse des vermeintlich "Neuen" geschickt. Über eine vom Ex-Ehemann unterstellte "Einstands- und Wirtschaftsgemeinschaft" beider habe er sich aber überhaupt keine Gedanken gemacht. Allenfalls ein "Krösken" hatten alle Angeklagten vermutet. Der kurzerhand in den Zeugenstand gerufene Dr. Lux, dem einer der Verteidiger ein persönliches Interesse an der Anklage unterstellte, erinnerte sich nur noch schwach.
"Wir sind lediglich eng befreundet", insistierte der vom Ex-Ehemann als neuer Lebenspartner Bezichtigte. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt weiter: Sie will nun den Stromverbrauch in seiner Wohnung überprüfen - Krösken oder mehr?

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