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Amtsgericht

25-Jähriger reumütig nach Verbalattacke

18.02.2010 | 05:00 Uhr

Werdohl/Altena. Betrunken war ein Werdohler Nachtschwärmer ausfallend geworden, hatte einen Taxifahrer und zwei Polizeibeamte in Plettenberg wüst beschimpft. Am Dienstag musste sich der 25-Jährige vor dem Altenaer Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Beleidigung.

Eine feucht-fröhliche Party, jede Menge Alkohol, dann ein nichtiger Anlass – die Zutaten für verbale Entgleisungen der Extraklasse. Am 17. Mai vergangenen Jahres hatten sich der 25-Jährige und ein Kumpel ein Taxi gerufen. Zunächst waren sie zu einer Bank gefahren und erst dort war ihnen aufgefallen, dass keiner mehr Geld auf dem Konto hatte. Also hatten sie das Taxi verlassen müssen. Und das hatte den jungen Werdohler augenscheinlich fürchterlich in Rage versetzt.

Zunächst hatte er den Fahrer mit deftigen Kraftausdrücken „erfreut” und erklärt, sein Unternehmen fliege demnächst in die Luft. Dann hatte er vor dessen Wagen getreten und gespuckt. Der Geschädigte hatte die Polizei gerufen. Zwei Beamte waren erschienen und hatten dann ebenfalls ihren Teil abbekommen. Einen Polizisten hatte er unter anderem als „Spasti” bezeichnet, dessen Kollegin beispielsweise als „Schlampe”.

Vor Gericht sprach der 25-Jährige gestern zunächst von der Party, um dann zu beteuern: „Was da gewesen ist, kann ich ihnen wirklich nicht mehr sagen. Ich hatte ehrlich zu viel getrunken – das war totaler Filmriss.”

Abstreiten konnte und wollte er seine Ausrutscher jedoch auch nicht. Vielmehr hatte er sich wenige Tage nach dem Vorfall sogar bei dem Taxifahrer entschuldigt.

Der erklärte vor Gericht, der renitente Fahrgast habe nur noch gewusst, dass er Mist gebaut habe. Seine Entschuldigung habe er klasse gefunden. „So etwas macht sonst keiner.”

Auch die beiden betroffenen Polizeibeamten kamen im Zeugenstand gar nicht erst zu Wort. Vielmehr nutzte der Werdohler die Chance, sich auch bei ihnen zu entschuldigen. Sein Repertoire reichte von „Ich habe Scheiße gebaut – das tut mir leid” bis „Ich versteh auch nicht, was da in meinem Kopf gerade los war, das war unterste Schublade”.

Seine Entgleisung kommt den einschlägig Vorbestraften nun teuer zu stehen: 1200 Euro Geldstrafe.

Sylvia Mönnig

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