Gänsereiter klagte gegen Abbildung auf Protestplakat
27.01.2012 | 16:18 Uhr 2012-01-27T16:18:00+0100
Wattenscheid. Tierschützer hatte Foto des Gänsereiters auf einem Protestplakat veröffentlicht. Dieser wollte dafür 3000 Euro Schmerzensgeld vor Gericht erstreiten. Das Verfahren endet mit einem Vergleich.
Alle Jahre wieder sorgt das Gänsereiten für Aufsehen. Noch vor der heißen Karnevalsphase war es nun Thema vor dem Landgericht Bochum – diesmal hatte ein Gänsereiter geklagt, weil ihn große Fotos bei der letztjährigen Protestkundgebung gegen diesen alten Karnevalsbrauch zeigten; darunter die Worte „grausam und brutal.“
Das wollte der Gänsereiter Sven S., der beim Abreißen des Gänsekopfes abgelichtet worden war, nicht auf sich beruhen lassen. Er zog vor Gericht und klagte gegen die Verwendung dieser Fotos, er sah darin eine Verletzung seines Rechts am eigenen Bild und forderte 3000 Euro Schmerzensgeld.
Vor Gericht verantworten musste sich Aktivist Michael S. vom „Bündnis gegen das Bochumer Gänsereiten“, er hatte die Demonstration gegen das Gänsereiten angemeldet.
Das Verfahren endete mit einem Vergleich, dem beide Seiten zustimmten. Der Gänsereiter erreichte, dass dieses Foto ab sofort nicht weiter in der Öffentlichkeit verwendet werden darf. Dazu verpflichtete sich der beklagte Aktivist; bricht er seine Zusage, muss er 5001 Euro bezahlen. Im Gegenzug verzichtete der Gänsereiter auf seine Schadensersatzforderung.
Recht am eigenen Bild
Der Vorsitzende Richter hatte erklärt, es gehe in diesem Prozess nicht um den Tierschutz oder die Moral des Gänsereitens. Vielmehr gehe hier nur um das Recht am eigenen Bild. Entscheidend sei, ob es sich bei dem Kläger um eine Person der relativen Zeitgeschichte handele - was eher nicht der Fall sei. Er schlug deshalb diesen Kompromiss vor.
Das traditionsreiche Gänsereiten der Vereine Höntrop und Sevinghausen lockt alljährlich zahlreiche Besucher in den Südpark und an den Wattenscheider Hellweg. Für die Vereine und Anhänger ist es ein Teil der Brauchtumspflege. Was die Kritiker vom „Bündnis gegen das Gänsereiten“ nicht davon abhält, alljählrich dagegen zu protestieren. Die Gegner hatten in der Vergangenheit wiederholt Strafanzeige gegen das Gänsereiten erstattet, die Ermittlungsverfahren wurden jedoch alle durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingestellt.
Übrigens: Die nächste Protestaktion in der Bochumer Innenstadt gegen das Gänsereiten steht schon fest. Laut Polizei wurde eine Kundgebung für den 18. Februar angemeldet, so Polizeisprecher Axel Pütter auf Nachfrage.
19:00
Ist der Nordrheinwestfale krank? Wie ist es um die "Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf" (§1 TierSchG) beim Nordrheinwestfalen bestellt? Medizinstudenten beerdigen Ihre im Pathologiekurs sezierten Leichenteile würdevoll, auch um den Toten noch einmal Respekt zu zollen. Aber tote Menschen sind halt keine toten Tiere.
Die Achtung der Menschenwürde hat in Deutschland sogar postmortale Wirkung; philosophisch wie auch juristisch. In Europa sieht es allerdings anders aus.
"Toten die Ohren abzuschneiden, ist nach einer Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes keine unmenschliche oder herabwürdigende Handlung. Dies sei zwar grausam, bei den Opfern ende die Qualität als Mensch aber mit Eintritt des Todes, entschied das Straßburger Gericht."
Also liebe Tierfreunde, irgendwann könnt Ihr sagen: "Wie Du der Gans, so ich Dir..." Alles legal. Nach europäischer Rechtsprechung sollte das "Gänsereiterreiten" zwar grausam aber dennoch hinnehmbar sein.