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Gleichheitsgrundsatz

Bürokratie um altes Wattenscheider WAT-Kennzeichen

09.10.2012 | 18:05 Uhr
Bürokratie um altes Wattenscheider WAT-Kennzeichen
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Wattenscheid. Ein bisschen dauert es noch, bis die Wattenscheider ihr Wunsch-WAT-Kennzeichen bekommen können. Das Datum, wann es losgehen kann, hängt nun vom Land NRW ab.

Jetzt sind die Länder an der Reihe. Und dann die Städte. Eine Nachfrage beim Presseamt der Stadt Bochum ergab, dass man dort jetzt auf die „offizielle Auslegungsbestimmung“ vom Land warte, womit auch das Startdatum mitgeteilt werde. „Danach ist die Vorlaufzeit für die Stadt, bzw. das Straßenverkehrsamt noch lang genug“, sagt Stadt-Sprecher Thomas Sprenger auf WAZ-Anfrage. Und: „Von uns aus kann es losgehen. Wir sind gut aufgestellt und haben alle technischen Voraussetzungen geschaffen.“ Habe die Stadt das Start-Signal vom Land erhalten, könne sie auch Bürgern, die ein Wunschkennzeichen haben möchten, konkret sagen, ab wann sie es nutzen können.

Stadt könnte „loslegen“

Nun ist also das Land an der Reihe. Die WAZ fragte bei der Pressestelle des Verkehrsministeriums nach, wie es um die besagte „offizielle Auslegungsbestimmung“ steht, wann diese an die Stadt Bochum verschickt werde und somit Wattenscheider Bürger damit rechnen können, ihr WAT-Kennzeichen wieder zu bekommen?

Bernhard Meier, Sprecher am NRW-Verkehrsministerium, dazu: „Es ist richtig, dass der Bundesrat die Änderungsverordnung zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung beschlossen hat, nach der die Einführung von Altkennzeichen vorgesehen ist. Allerdings wird vom Bund nun geprüft, ob diese Verordnung in Kraft gesetzt werden kann.“ Insbesondere werde dort die Frage geprüft, ob die Zuteilung von Altkennzeichen ohne Einführung von neuen Kennzeichen nicht den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 des Grundgesetzes verletzt.

Im Übrigen ist vorgesehen, das weitere Procedere zwischen Bund und den Ländern im BLFA-Fahrzeugzulassung (Bund-Länder-Fachausschuss) am 29. und 30. Oktober zu erörtern.

Erst dann könnten auch die Fragen geklärt werden, ob die von hier bereits erfolgten Anmeldungen der elf Altkennzeichen ausreichen oder ob diese erneut gemeldet werden müssen, wann die Verordnung im Bundes-Anzeiger veröffentlicht werden kann und damit rechtskräftig wird.

Zum weiteren zeitlichen Ablauf äußerte das Verkehrsministerium noch nichts Konkretes. Da der Bund-Länder-Fachausschuss aber erst Ende Oktober tagt, wird wohl der einst angepeilte 1. November 2012 als Stichtag für die tatsächliche Wiedereinführung des WAT-Kennzeichens in Bochum kaum zu halten sein. Auch wenn die Stadt „loslegen“ könnte.

Ellen Wiederstein

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