Was ist richtig, was falsch?
25.02.2011 | 18:13 Uhr 2011-02-25T18:13:00+0100
Für die Bewertung von richtig oder falsch kann man studieren. Im besten Fall Jura, und dann wird man Richter. Wenn man sich vorwiegend auf sein Bauchgefühl und seine Lebenserfahrung verlässt, können solche Entscheidungen auch gelingen - zum Beispiel, wenn man - wie Wolfgang Plagemann - ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht ist. Der erste in Dortmund, der mit der neu aufgelegten NRW-Ehrennadel ausgezeichnet wird. Für 27 Jahre des Forschens nach Wahrheit.
Arbeitsgerichtsdirektor Gerhard Stiens weiß, was er an ihm und dessen etwa 190 Kollegen hat, die sich hälftig in ehrenamtliche Richter aus dem Arbeitgeber- und dem Arbeitnehmerlager aufteilen, und die ihnen eine Entscheidungshilfe sind. Bei ihnen bedankte er sich für wertvolle Hinweise aus Bereichen, die den Juristen verborgen bleiben, mit denen sie aber häufig zu tun haben - aus der Welt der betrieblichen Abläufe.
Die kennt Plagemann zu Genüge. Er arbeitet seit 40 Jahren bei der Firma Rolladenbau Scheel als Betriebs- und Servicemeister. Was wie ein Scherz daherkommt, enthält eine Prise Wahrheit und ist so gut wie immer der Beginn eines Arbeitsgerichtsprozesses, wenn es z.B. um Kündigungen oder säumige Überstundenbezahlungen geht. „Man trifft sich vor Gericht, und beide Seiten lügen“, sagt er dazu. Das wertvollste Ergebnis einer Verhandlung ist ihm „ein Vergleich, bei dem beide Seiten mit der Faust in der Tasche rausgehen - keiner darf jubeln, keiner darf zwei Fäuste in den Taschen ballen.“
Ein paar Jahre möchte Plagemann sich noch durch den Paragraphendschungel schlagen, immer auf der Suche nach Objektivität - anhören, abwägen. Dass er 35 Jahre Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter noch erreicht, bezweifelt der 59-Jährige. Stiens indes legt es ihm nahe: „Bei den Goldpreisen sollte man die Goldnadel auf jeden Fall mitnehmen...“
0mitdiskutieren