Ostönner Mordprozess vor...
Verteidiger fordert Freispruch
16.12.2009 | 15:19 Uhr 2009-12-16T15:19:25+0100Soest/Arnsberg. Im Ostönner Mordprozess hat Verteidiger Frank Klement Freispruch für den Angeklagten Jörg B. gefordert.
Draußen schweben Schneeflocken aus einem seltsam blaugrauen Himmel auf Arnsberg herab. Drinnen, im Saal 3 des Arnsberger Landgerichtes, ist es still, wie an bisher keinem der nunmehr vierzehn Prozesstage. Über zwei Stunden argumentiert Verteidiger Frank Klement. Präzise wie ein Chirurg seziert er die Argumente der Staatsanwaltschaft. Sein Fazit: Es gibt keinen einzigen Beweis dafür, dass der heute 40-jährige Jörg B. vor 22 Jahren Ursula Scheiwe mit 74 Messerstichen brutal getötet hat. Mehr noch: Es gibt nach der Überzeugung von Klement nicht einmal Indizien, die einer konsequenten Überprüfung standhalten und ausreichen, Jörg B. zu verurteilen.
Sekundärübertragung
Da ist die Spur 16.78. Jene Spur, die im Februar zur Festnahme des Familienvaters geführt hat. Mit hoher Wahrscheinlichkeit (1:23 Millionen) stammt am Tatort sicher gestelltes DNA-Material von Jörg B. „Das Geheimnis der gelben Wolldecke” wird nach Auffassung des Verteidigers auch nach diesem Prozess ein ewiges Geheimnis bleiben. Denn wie dieses Genmaterial (Hautschuppen, Speichel, Blut, Sperma) auf die Decke gekommen ist, kann nicht geklärt werden. Denkbar, so der Anwalt, sei, dass es sich um eine so genannte Sekundärübertragung handelt. Das heißt: Ursula Scheiwe hatte während der Fete einen Körperkontakt (vielleicht beim Tanzen?) zum Angeklagten, hat dabei die DNA-Spur unbewusst aufgenommen und ebenso unbewusst auf die gelbe Wolldecke übertragen. Klement: „Die Staatsanwaltschaft weiß selbst, dass diese Spur nicht ausreicht.”
Fehlendes Alibi
Da ist außerdem das fehlende Alibi des Angeklagten. Fehlendes Alibi? Für welche Tatzeit denn? Im Prozessverlauf konnte nicht geklärt werden, wann Ursula Scheiwe erstochen wurde: Um 3 Uhr, um 5 Uhr oder vielleicht sogar erst um 10 Uhr. Zudem, so Klement, gebe es eine Menge Zeugen, die kein Alibi haben. Fünf nannte er namentlich. Einer von ihnen ist hochgradiger Alkoholiker und hat sich mehrfach selbst der Tat bezichtigt: „Ich habe die Ulla abgestochen.” Ein anderer leidet unter einer schweren Psychose. „Woher kommt denn die”, wollte Klement wissen. Von einem dritten schließlich habe man ebenfalls DNA-Material am Tatort gefunden.
Merkwürdigkeiten
Es gibt eine ganze Reihe von Merkwürdigkeiten, die Jörg B. verdächtig machen, „die Wahnsinnstat” (Klement) begangen zu haben. Aber für jede dieser Merkwürdigkeiten gebe es auch Erklärungen, die den Ostönner entlasten. Aus diesem Grund und aus dem juristischen Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten” bleibe nur ein Freispruch. „Ich möchte nicht in ihrer Haut stecken”, wandte sich Klement direkt an das Schöffengericht. „Es ist eine ganze schwere Aufgabe, in diesem Verfahren Verantwortung zu tragen.”
Tat verjährt
Sollte das Gericht der Argumentation der Verteidigung nicht folgen und Jörg B. verurteilen wollen, dann - so die Verteidigung - stelle sie hilfsweise den Antrag, das Verfahren wegen Verjährung einzustellen. Die klassischen Mordmerkmale, die nötig sind, um nach so langer Zeit ein Urteil zu sprechen - nur Mord verjährt nie - liegen nach Meinung der Verteidigung nämlich nicht vor: „Das gesamte Tatgeschehen ist eine einzige Blackbox. Es gibt keine Antwort auf die Frage: Was ist da passiert.” Das Urteil soll am kommenden Montag um 15 Uhr gesprochen werden.
19:59
Wenn ein Mensch des Mordes beschuldigt wird und er selbst weiß, dass er unschuldig ist, wird er alles daran setzen um für Aufklärung zu sorgen!
Wer möchte schon Jahre in einer Vollzugsanstalt verbringen und als Mörder abgestempelt werden?
Hier scheint mir etwas zu viel auf ich kann mich nicht mehr erinnern gesetzt zu werden!
Jörg B. wird das Glück haben, aus Mangel an Beweisen auf freien Fuß gesetzt zu werden.
Aber eine Reststrafe wird bleiben, er sollte den Kreis Soest verlassen.
13:10
wer schreibt hier unter BReina so einen Sch..?
Such Dir mal neuen username.
13:12
Da wir in einem Rechtsstaat leben, muss ihm die Schuld zweifelsfrei bewiesen werden. Das ist auch gut und richtig so. Er wird freigesprochen werden. Was nichts an meiner persönlichen Meinung ändert, dass er der Täter ist
23:52
Das stimmt soweit wie Du das sagst.
Nur haut ja hier nicht jeder auf Jörg B. drauf, das machen nur ein paar wenige.
Ich persönlich glaube immer an die Unschuld, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Nur gibt Jörg B. einem wenig Chancen an Ihn zu glauben.
Er ist halt einer, der es den ermittelnen Behörden nicht wirklich leicht mach.
Ich verweise gerne an dieser Stelle auf den Fall mit dem Kanpfsportlehrer.
Da hatte ich in einem anderen Forum auch nur geschrieben, das ich es IHm nicht zutraue, aber wenn es so ist, er die volle Härte der Justiz zu erfahren habe.Ich persönlich hatte meinen Sohn da angemeldet und er hatte bei mir ein hohes ansehen.
Daraufhin bin ich von einer Bekannnten von Ihm auf übelste beschimpft worden,wie ich doch überhaupt in Erwägung ziehen könnte das an den Gerüchten ,wie sie es da nannte ,etwas dran ist.
Und nun gibt er alles zu und er ist in den Knast gekommen.
Man schaut den Leuten nur vor dem Kopf, und das sollte hier klar werden, die Behörden ermitteln noch, aber nicht ohne Grund.
Ich hoffe das die Sache mehr oder weniger befriedigend für alle ausgehen wird.
Ich wünsche Euch hier nun frohe Feiertage.
Gruß Mike
22:20
@12 Mike:aus_Sost
Volle Zustimmung, bitte beim Thema bleiben!!!
Er hat sicherlich nicht aus Dummheit was falsches gesagt! Zumindest ist das meine VERMUTUNG! Und JA! sein Verhalten scheint auch mir sehr ungewöhnlich!
Was ich mich frage: Warum sind eigentlich alle die hier schreiben so versessen darauf, Jörg B. verurteilt zu wissen?
Die Polizei hat jemanden gefunden, also erstmal draufhauen, wenn jetzt ein anderer gefunden worden wäre, dann erstmal auf den draufhauen!
In Deutschland ist ein Angeklagter so lange unschuldig, wie er nicht verurteilt ist!
21:28
Ich denke wir sollten hier bei der Sache bleiben und nicht jetzt über Vereine streiten.
Zu Herrn Weber´s letzten Satz:
Mir kann keiner erzählen, wenn ich nach einem entdecktem Mord nach meinem Alibie gefragt werde und, oder nach meien Kleidern verlangt wird, das er nur aus Dummheit falsche Angaben macht, bzw. falsche kleidung abgibt.
Es ist schon mächtig ungewöhnlich.
Gruß Mike
21:05
@#10
Sicherlich sind einige Sachen eigenartig, auch aus meiner Sicht! Aber ist er deshalb gleich der Mörder? Gilt denn nicht auch für ihn: in dubio pro reo?
Die Aufgabe von uns Dritten kann es ja nicht sein, jemanden zu verurteilen, nur weil wir selber niemals so oder so gehandelt hätten. Natürlich kann doch keiner von uns hier WISSEN, ob er es war! Viele VERMUTEN, sind sich sicher, aber eben nur sie sich!
Hier wird über einen Menschen geurteilt, einen Menschen, der wie jeder andere Mensch Individualist ist, der so denkt, reagiert und handelt, wie er es in dem Moment für richtig hält, denn sonst hätte er ja nicht so reagiert oder gehandelt!
Zur Aushändigung der falschen Kleidung: wir wissen doch gar nicht, warum er die falsche ausgehändigt hatte, viele VERMUTEN zu WISSEN warum! Aber sie WISSEN es eben nicht!
Ich denke und bin der Überzeugung, man kann keinen Menschen aufgrund von Vermutungen belangen und gerade das ist doch der große Vorteil unserer Verfassung, daß gerade das nicht passiert (oder passieren sollte)
Ach ja, Herr ... nicht Frau
16:12
Wenn in einem Ort, in welchem man aufwuchs, ein Mord geschah, dann erzählt man seiner Frau nichts davon, weil man es ja schließlich nicht selbst war? Ich bitte Sie Herr oder Frau Weher!
Seine Kleidung musste er einen Tag nach dem Mord abgegeben. Schon da misstraute er der Polizei bereits so sehr, dass er sich lieber selbst belastet, indem er andere Kleidung aushändigt???Sehr eigenartig!!!
01:00
Torben und der Vorstand sind nicht mehr tragbar, weg damit! Händelmann und er machen sich hier nur zu Idioten!Knast für Jörg!
22:12
Bezüglich der DNA-Spuren am Tatort: Schon mal darüber nachgedacht, daß DNA-Spuren keine Uhrzeit und kein Datum mit sich tragen, sondern nur da sind oder nicht!
Angenommen Jörg B. war am Tag oder 2 Tage vor der Tat in der Wohnung gewesen, hätte er doch auch zu dem Zeitpunkt DNA Spuren hinterlassen können, oder???
Zu den ganzen Fragen von #2 Bernd23:
- Jeder Mensch ist anders, Du hättest möglicherweise so reagiert, wie Du es fragst (i.e. protestiert, ich übrigens auch), er aber scheinbar nun mal nicht!
- wenn er es nicht war, warum hätte er seiner Frau davon berichten sollen?
- zur Speichelabgabe und Kleiderabgabe hab ich auch keine Vermutung, da er jedoch schon damals zu den 5 Verdächtigten gehörte, hatte er möglicherweise ??? Angst, weil er evtl. -aus Unwissenheit- den Ermittlungsbehörden nicht traute???
- zum Verhalten im Gefängnis: wenn er ein introvertierter Mensch ist, kann ich sein Verhalten sehr gut verstehen. Er versuchte möglicherweise die ganze aktuelle Situation auszublenden
Sicherlich sind seine Verhaltensmuster für viele Menschen doch eher ungewöhnlich, aber wie erwähnt, jeder Mensch tickt anders, daher kann/sollte man niemals vom eigenen Verhalten auf das Verhalten dritter schließen.
Nur zur Klarstellung: ich will Jörg B. hier nicht unbedingt als unschuldig oder schuldig hinstellen, aber m.M.n. sind die Indizien -sind es denn überhaupt eindeutige (bitte mal ganz nüchtern betrachten!)- ausreichend?
Oder gibt es hier nur einen, bei dem ist vielleicht 1+1 nicht gleich 2, aber doch 1,9??? Ich denke, so lange 1+1 nicht EINDEUTIG 2 ist, kann und darf Jörg B. nicht verurteilt werden!
Bitte nur mal drüber nachdenken: Was, wenn er es nicht war und der wahre Täter frei und unbehelligt draußen rumläuft?