Post von der Stadt
03.02.2012 | 12:36 Uhr 2012-02-03T12:36:00+0100
Warstein.Die Warsteiner Haus- und Wohnungseigentümer bekommen Post von der Stadt. Inhalt: Der Grundbesitzabgabenbescheid 2012.
Rund 13 400 Dokumente wurden samt Anlagen (Wasser/Abwasser, Abfallentsorgung) durch Mitarbeiter der Verwaltung kuvertiert und zur Post gebracht. Ins Stadtsäckel fließen im Laufe des Jahres 12,9 Millionen Euro. Es handelt sich um Grundsteuer A (94 000 Euro), Grundsteuer B (3,1 Millionen), Wassergeld (2,4 Millionen), Kanalbenutzungsgebühren (5,0 Millionen), Abfallentsorgungsgebühren (2,1 Millionen Euro) und Straßenreinigungsgebühren (220 000 Euro).
Da das Lörmecke-Wasserwerk die Daten bereits übermittelt hat, konnten erstmals für deren Kunden bereits jetzt die Kosten für die Schmutzwasserentsorgung im Grundbesitzabgabenbescheid berücksichtigt werden.
Für Nachfragen beim zuständigen Sachbearbeiter ist dessen Durchwahlnummer angegeben – in den ersten Tagen könnte es schwieriger sein, beim ersten Mal durchzukommen, befürchtet der Leiter des Steueramtes, Berthold Dresbur, aus Erfahrung und bittet um Verständnis.
Zugleich gibt er den Hinweis, dass bei einem Verkauf des Hauses innerhalb des Jahres der Alteigentümer in dem Kalenderjahr für die Grundsteuern zuständig ist. Für das Wassergeld sowie die Kanalbenutzungs-, Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren kann vom Steueramt eine Zwischenabrechnung erstellt werden.
Gegen den Bescheid kann inzwischen kein Widerspruch mehr eingelegt werden, sondern nur noch geklagt werden. Um Zeit und Kosten zu sparen, empfiehlt Berthold Dresbur, sich zunächst mit dem Steueramt bzw. den Stadtwerken in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können so etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage behoben und offene Fragen geklärt werden. Die Klagefrist von einem Monat wird durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.
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