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Mordfall wie in Twin Peaks

08.10.2009 | 17:03 Uhr
Mordfall wie in Twin Peaks

Warstein. Auch nach dem achten Verhandlungstag vor dem Arnsberger Landgericht bleiben die tödlichen Messerstiche von Ostönnen mysteriös und rätselhaft.

In den 90er Jahren gab es im Fernsehen die viel beachtete Fernsehserie Twin Peaks. Wochenlang wurden die Zuschauer auf die Folter gespannt, wer in einer amerikanischen Kleinstadt eine hübsche junge Frau umgebracht hatte. Twin Peaks war in den USA ein Straßenfeger. Die Verhandlung in Arnsberg erinnert inzwischen sehr an das Drehbuch der Kultserie.: Mit jedem neuen Verhandlungstag tauchen neue Fragen und neue Verdachtsmomente auf. Gut möglich, dass auch nach diesem Prozess-Marathon nicht feststeht, ob der Angeklagte Jörg B. der Täter ist.

Keine Vergewaltigung

Fahndungsplakat

Gestern erklärte der angesehene Soester Pathologe Ralf Zweihoff, der in Vertretung des erkrankten Dr. Hummelsheim aussagte, dass nach seiner Interpretation des Untersuchungsberichtes eine Vergewaltigung von Ursula Scheiwe äußerst unwahrscheinlich sei. Am Opfer und am Tatort haben sich demnach keinerlei Spuren gefunden, die einen Beweis dafür liefern, dass Scheiwe vor oder nach ihrem Tod  missbraucht worden sei.

Tödliche Messerstiche

 Dr. Zweihoff geht davon aus, dass die junge Ostönnerin vor den tödlichen Messerstichen „durch starke Gewaltanwendung gegen den Hals” heftig gewürgt worden ist: „Vermutlich bis zur Bewusstlosigkeit.” Erst danach habe der Täter auf sein zu diesem Zeitpunkt vermutlich wehrloses Opfer wie rasend eingestochen. 74 Stich- und Schnittverletzungen haben die Gerichtsmediziner am Opfer registriert. Allein 71 Stiche haben den Brust- und Bauchbereich getroffen. „Hier”, so Dr. Zweihoff, „hat es erhebliche organische Verletzungen gegeben.” Leber, Milz, Herz und Niere waren betroffen.

Vierzehn Mal ins Herz

Wochenlang bestimmte die Bluttat die Schlagzeilen.

 Vermutlich aber war schon einer der vierzehn Stiche in der Herzgegend tödlich. Der Täter, so der Wissenschaftler, hat dabei „mit heftiger Intensität zugestochen. Es lag eindeutig eine Tötungsabsicht vor.” Zum Teil waren die Messerstiche 15 Zentimeter tief.  Die Frage, ob der Mörder sich bei der Tat nicht mit Blut besudelt haben müsse, konnte Dr. Zweihoff aufgrund der im vorliegenden Untersuchungen und der Bilder des Opfers in der Akte nicht eindeutig beantworten: „Das kann sein, muss aber nicht sein.”

Viele Fragezeichen

 Ein Fragezeichen steht derzeit auch noch hinter dem genauen Todeszeitpunkt. Da die Ermittler damals nicht - wie sonst üblich - die Körpertemperatur der Getöteten gemessen haben, kann hier nur spekuliert werden. Weitere Zeugen, die die Untersuchungen und Obduktionen vor 22 Jahren durchgeführt haben, sollen nun gehört werden. Prozessbeobachter gehen inzwischen davon aus, dass ein Urteil erst im kommenden Jahr fallen dürfte.

Hans-Albert Limbrock

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