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"Linke"-Hausfriedensbruch: Verfahren eingestellt

08.10.2009 | 22:00 Uhr
"Linke"-Hausfriedensbruch: Verfahren eingestellt

Warstein. Ein Urteil gab's nicht und auch keine langwierige Verhandlung: Vorsitzender Richter Rüdiger Maise stellte das Verfahren wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung kurzerhand wegen der Geringfügigkeit der Schuld ein — auch wenn er nun „Ärger mit den Zuschauern” befürchten müsse.

Doch im Gegenteil: Am Ende der Verhandlung gegen Manfred Weretecki sowie Hans-Otto und Christel Spanke von den „Linken” gab's sogar Beifall. Mehr als 20 Zuschauer, zumeist Mitglieder oder Sympathisanten der „Linken”, verfolgten die nicht einmal 30 Minuten dauernde Verhandlung.

Und die hätte es nach Auffassung Maises gar nicht geben müssen — er verwies auf den parallel in Arnsberg stattfindenden Mordprozess, bei dem die staatlichen Bemühungen sinnvoller investiert seien sich „um zwei Burschen und eine Bürschin zu kümmern, die einen Zaun überschritten und in ein Loch geschaut” haben sollen.

"Zaun vorher kaputt"

Die Sache hätte sich — wäre vertiefend in die Beweisaufnahme eingestiegen worden — hinziehen können: „Wir sagen: Der Zaun war schon vorher kaputt!”, erklärte Verteidiger Christian Klespe (Möhnesee). Und dann gelte es zunächst überhaupt zu klären, ob die Firma Brühne überhaupt als Eigentümer der richtige Anzeigenerstatter gewesen sein. Unter anderem um diese Frage zu klären, hatte der Verteidiger bereits Schriftsätze ans Gericht gesandt: Darin wurden unter anderem Bürgermeister Manfred Gödde und Landrätin Eva Irrgang als Zeugen benannt.

Ja, es ging um „schwerwiegende Delikte”, wie es Richter Maise der Staatsanwältin erklärte — „wir haben hier nicht nur Fahren ohne Fahrerlaubnis: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung lauteten die Anklagepunkte: Am 16. April hatte die „Linke” ein Frühstück an der Steinbruchkante organisiert — übrigens auf einer Parkbank, die von der Firma Brühne gesponsert wurde. Anschließend sei man an drei Stellen über den Zaun auf das umfriedete Steinbruch-Gelände geklettert und habe dabei den Zaun beschädigt, so die von der Staatsanwältin verlesene Anklageschrift.

Zu erwarten seien möglicherweise „Geldstrafen im untersten Bereich”, machte Richter Maise den beiden Zeugen klar, dass es sich nicht lohne, im Falle einer Aussage zu lügen: Bei einer beeideten Falschaussage stünden ein Jahr Freiheitsstrafe auf dem Spiel. Doch die beiden Zeugen wurden nicht gehört — das Verfahren endete mit einer Einstellung auf Kosten der Landeskasse. Obwohl er Lippstädter sei, kenne er die Problematik in Warstein, erklärte der Vorsitzende Richter vorab, über diese könne man sich „trefflich streiten”. Er sehe die Sache jedoch neutral, „das hat mit politischen Dingen nichts zu tun” — obwohl die Führungsriege der Warsteiner „Linken” auf der Anklagebank saß. Lediglich wenn über die Motivation der Tat gesprochen werden müsse, könnten politische Motive eine Rolle spielen.

Kein "üblicher" Hausfriedensbruch

So weit ließ es Maise allerdings nicht kommen, zumal er zu verstehen gab, dass er sich frage, „ob man das Geld für diesen Prozess nicht sinnvoller verwenden” könne: Die „üblichen” Hausfriedensbruch-Anklagen, an die sich Richter Maise an seine frühere Zeit als Warsteiner Strafrichter erinnern konnte, handelten meist von Personen, die bei „dixi” Schnaps geklaut und getrunken hätten, dann tags darauf trotz Hausverbots wieder im Markt aufgegriffen wurde. Außerdem lägen kein Foto und keine Schadensmeldung in der Akte. „Ist das hier der richtige Rahmen?”, fragte er die Staatanwältin. Und Verteidiger Klespe ergänzte, dass nicht klar sei, ob Brühne am Tatort überhaupt Hausrecht habe.

Fragen über Fragen

Fragen über Fragen, die viel Zeit in Anspruch nehmen würden, müsste alles aufgeklärt werden. Maise: „Ob das den Aufwand rechtfertigt? Wenn ich das Verfahren von Anfang betreut hätte, hätte ich erst einmal angerufen.” Per „kurzem Dienstweg” wäre das Verfahren dann wohl erst gar nicht bis zur Anklage gekommen, „denn damals gab es schon alle Angaben”. Die Staatsanwältin war mit der Einstellung einverstanden, der Verteidiger von Manfred Weretecki — und die übrigen Angeklagten — ebenfalls. Lediglich Christel Spanke hätte das Verfahren am liebsten durchgezogen, wie sie hinterher erklärte. Allein schon, um die Zaun-Sache klarzustellen: „Wir waren es nicht”. Das sehe man doch an den dortigen Trampelpfaden.

Manfred Böckmann

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