Geringe Strafen für geringe Vergehen
20.11.2009 | 10:44 Uhr 2009-11-20T10:44:00+0100
Warstein. Dorgenbesitz, Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis wurden vor dem Amtsgericht in Warstein verhandelt. Die Strafen fielen jedoch gering aus.
Ein 19-jähriger Azubi musste sich vor dem Amtsgericht wegen Drogenbesitzes verantworten. Schnell zeigte er sich geständig und versprach es nie wieder zu tun. "Ich habe schnell gemerkt, dass es nichts für mich ist. Es ist mir zu teuer, und auch nicht gut für meine Gesundheit", so der Warsteiner. Richter Maise stellte das Verfahren gegen 30 Stunden sozialnütziger Arbeit ein.
Sonnenbrille gestohlen
Eine Sonnenbrille im Wert von 4,99 Euro wurde einer 18-jährigen zum Verhängnis. In einem Warsteiner Bekleidungsgeschäft hat sie die Brille im August gestohlen. "Ich bekomme nur 20 Euro Taschengeld im Monat, und wollte die Brille unbedingt haben", rechtfertigt sie sich.
Richter Rüdiger Maise rät: "Suchen Sie sich einen Nebenjob, dann haben Sie auch mehr Geld". Die Schülerin zeigte sich einsichtig, und aufgrund der positiven Sozialprognose wurde das Verfahren eingestellt. 6 Wochen muss die Angeklagte an einer sozialen Gruppentherapie teilnehmen.
Ohne Führerschein unterwegs
Gleich zweimal wurde ein arbeitsloser 19-jähriger aus Warstein auf einem Moped erwischt, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu haben. Zu allem Überfluß hatte der Angeklagte auch noch den Distanzring, der die Geschwindigkeit drosselt, ausgebaut. "Ja, ich habe das Moped frisiert", gibt er Angeklagt ohne Umschweife zu. Der Roller sei inzwischen verkauft, und auch sein Leben sollte wieder in die richtige Bahn gelenkt werden. "Ich möchte es wieder in den Griff kriegen", verspricht der Angeklagte.
Ein schwieriges soziales Umfeld machte dem 19-jährigen zu schaffen. Nächste Woche soll er in eine eigene Wohnung umziehen, und auch die Suche nach Arbeit nimmt er sehr ernst. Aufgrund dieser Prognosen stellte Richter Maise das Verfahren ein. 30 Stunden soziale Arbeit muss der Angeklagte ableisten.
"Früher gerne einen geraucht"
Wegen Drogenbesitzes und Handel mit Betäubungsmitteln saß ein 20-jähriger Suttroper auf der Anklagebank. Dreimal dealte er mit Haschisch und Marihuana, verkaufte es an Jugendliche. "Ich wusste nicht, dass die beiden Jugendliche waren", erklärt der Schausteller vor dem Amtsgericht. Da auch die beiden "Opfer" zugaben, dass er es nicht wusste, war dieser Punkt irrelevant.
Früher sei er auch durch einen älteren Bruder zum Drogenkonsum gekommen, die familiäre Situation war nicht immer einfach. Inzwischen suche er aber die Suchtberatung auf, und versucht sich von den Mitteln zu distanzieren. Ein 400-Euro-Job hält ihn über Wasser. "Sie haben erkannt, wie katastrophal Ihre Situation war", hält Maise dem Angeklagten zugute.
Das Verfahren wurde eingestellt, sechs Monate muss der Angeklagte zur Drogenberatung, und 60 Sozialstunden abarbeiten.
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