Brauerei und Möller-Hergt schließen Vergleich
03.03.2009 | 12:29 Uhr 2009-03-03T12:29:00+0100Eine endgültige außergerichtliche Einigung haben die Warsteiner Brauerei und ihr ehemaliger generalbevollmächtigter Dr. Gustavo Möller-Hergt erzeilt. Dies gab die haus Cramer Management GmbH in einer Presseerklärung bekannt.
Mit der Einigung zwischen den beiden Parteien finden alle gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten ein Ende, die mit der plötzlichen Entlassung Möller-Hergts im September 2007 ihren Anfang genommen hatten. Die Brauerei hatte im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung von unrechtmäßigen Zahlungen in Bezug auf das Geschäft in Argentinien gesprochen. Laut Möller-Hergts Rechtsanwalt Uwe Simdorn hingegen hatte Brauerei-Chef Albert Cramer die Zahlungen mehr als fünf Jahre lang mit seiner Unterschrift legitimiert. Möller-Hergt war zuvor über 15 Jahre für die Warsteiner Brauerei tätig und hatte nach seiner Entlassung eine Abfindung in Millionen-Höhe eingefordert.
Zum Inhalt der Einigung und die Höhe der Abfindung wollten gestern weder das heimische Unternehmen noch Rechtsanwalt Uwe Simdorn Angaben machen. Dies sei Teil der Vereinbarung. Nur eines betonte Simdorn: Die Summe von drei Millionen Euro Abfindung, die das Nachrichtenmagazin „Focus” in seiner gestrigen Ausgabe in den Raum gestellt habe, sei „falsch und rein spekulativ”. Die beiderseitige Einigung sei „eine sinnvolle Regelung”. Die drei Millionen Euro hätten der Summe der Gehälter entsprochen, die Möller-Hergt bis zum Ablauf seines Vertrages im Jahre 2012 zugestanden hätten.
Einen ersten Teilerfolg hatte Möller-Hergt im Januar 2008 erlangt: Das Arnsberger Landgericht hatte ihm die Zahlung der ersten drei Monatsgehälter nach der Kündigung in Höhe von 150 000 Euro zugesprochen. Das Unternehmen hatte daraufhin per Fragebogen, der an die Mitarbeiter verteilt wurde, nach belastendem Material gegen seinen ehemaligen Spitzenmanager gesucht. Möller-Hergt hatte daraufhin im Juli 2008 bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg Strafanzeige gegen Albert Cramer und Tochter Catharina gestellt. Er warf ihnen Falschaussagen im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung vor.
Nach der außergerichtlichen Einigung nahm Möller-Hergt seine Beschwerde gegen die ausgesprochenen Einstellungsverfügungen dieser Strafanzeigen gegen Brauerei-Chef Albert Cramer und seine Tochter zurück.
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